Landgericht: Keine Provision für Pollersbeck-Wechsel

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern hat am Freitag die Klage der Spielerberatungsfirma gegen den Verein abgewiesen.

Die Firma hatte im Zuge des Wechsels von Torhüter Julian Pollersbeck zum Hamburger SV zum Beginn der Saison 2017/2018 auf der Grundlage einer vertraglichen Weitervermittlungsvereinbarung vom September 2016 gegen den 1. FC Kaiserslautern eine Vermittlungsprovision von 375.000 Euro geltend gemacht.

FCK nicht ordnungsgemäß vertreten

Die Kammer hat die Klage im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass die Parteien keine wirksame Weitervermittlungsvereinbarung geschlossen hatten. Der 1. FC Kaiserslautern sei bei Abschluss der Vereinbarung nicht ordnungsgemäß vertreten gewesen. Die Vereinbarung sei auf Seiten des Vereins nur von dessen Sportdirektor und nicht auch durch den Vorsitzenden des Vorstands oder dessen Stellvertreter unterzeichnet worden.


Quelle: Rheinpfalz

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Antworten 5

  • Weniger ist manchmal eben mehr! Nicht in voller Personalstärke angetreten und schon ist eine Klage abgewiesen.

  • Sehr schöne Nachricht in Summe. Wobei schon sonderbar, wie wurden damals Verträge gemacht? Gibt das ggf noch Leichen? Will ich lieber nicht wissen.

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  • Korrekt. Sowas kann auch mal ganz schnell in die andere Richtung ausschlagen.

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  • Sehr gut! Sowas kann sich FCK eh zurzeit nicht Leisten, Sollten gucken, dass die Schulden möglichst noch weiter verringert werden.

  • Viel wichtiger als der Formfehler wäre die Antwort auf die Frage, ob es auf Grund des Vertrags einen berechtigten Anspruch des Beraters gegeben hätte, obwohl der Wechsel nicht von ihm zu verantworten ist und bereits von einem anderen Berater getätigt wurde.

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