FCK Jetzt: Der Antrag auf AOMV wird vorläufig zurückgestellt
- Michael
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Liebe Mitunterzeichner,
Liebe FCK Familie,
wir haben immer wieder sporadisch versucht, euch über unser Anliegen und unsere Position zu informieren. Leider ist es so, dass wir seit dem 28. Juli 2019 vergeblich versuchen, beim FCK Zugriff auf die Mitgliederkartei zu erhalten. Dieser Zugriff ist erforderlich, um alle Mitglieder über unser Vorhaben zu informieren, unabhängig davon, welche Medien sie nutzen und welche nicht. Selbstverständlich müssen wir die eingegangenen Zustimmungserklärungen auch mit der Kartei abgleichen um zu wissen ob unsere Unterstützer auch tatsächlich antragsberechtigte Mitglieder sind.
Die Rechtssprechung sagt dazu folgendes:
"Ein berechtigtes Interesse eines Vereinsmitglieds, Kenntnis von Namen und Anschriften der übrigen Mitglieder zu erhalten besteht [dann], wenn das Mitglied nach den Umständen des konkreten Falls die in der Mitgliederliste enthaltenen Informationen ausnahmsweise benötigt, um die sich aus seiner Mitgliedschaft ergebenden Rechte auf Mitwirkung an der Willensbildung im Verein wirkungsvoll ausüben zu können. Wenn die Übermittlung von Namen und Anschriften der anderen Vereinsmitglieder dazu dient, dem Vereinsmitglied zu ermöglichen, das sich aus seiner Mitgliedschaft ergebende Recht auf Mitwirkung an der Willensbildung im Verein wirkungsvoll ausüben zu können, ist die Datenübermittlung nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BDSG zulässig, ohne dass es auf eine Einverständniserklärung der Mitglieder ankommt." (Siehe auch u.a. OLG München, Endurteil v. 24.03.2016 - 23 U 3886/15. An der rechtlichen Bewertung hat auch die zwischenzeitlich erfolgte Einführung der DSGVO nichts geändert.)
Wie notwendig dieser Zugriff ist, zeigt der Umstand, dass wir im Stadion auch Unterstützung von Vereinsmitgliedern erhalten haben, die überhaupt noch gar nichts von unserem Antrag wussten. Wir bedauern trotzdem einräumen zu müssen, dass wir trotz vieler Anläufe und schließlich einer Fristsetzung, keine Entscheidung des Vereins herbeiführen können. Wir sind dabei ohne weiters bereit gewesen, auf Datensätze von Mitgliedern zu verzichten, die der Weitergabe widersprochen haben, obwohl ein solcher Widerspruch in der laufenden Rechtssprechung gar nicht vorgesehen ist. Wir haben dabei über Treuhänder genauso gesprochen, wie über objektive Berichterstattung über unser Anliegen, durch den Verein selbst. Eine Lösung, die parallel zur Veröffentlichung unseres Antrages sehr sinnvoll gewesen wäre und natürlich viel Unruhe im und um den Verein verhindert hätte.
Wir haben allerdings immer darum gebeten, uns diese Punkte verbindlich, in Schriftform vorzulegen. Das ist bis heute nicht passiert. Jetzt kann man argumentieren, dass es auf ein paar weitere Tage nicht ankomme. Da wir aber seit einem Monat versuchen, unser Recht durchzusetzen, ist dies keine Bagatelle. Und wir können und wollen auch nicht länger so tun, als sei es eine.
Wir waren zuletzt in konstruktivem Dialog mit Herrn de Buhr und letztlich auch Paul Wüst, und haben über die Anpassung der Tagesordnung gesprochen, um AOMV und JHV mit ausreichend Zeit für die Aufklärung zusammenlegen zu können. Unsere Eckpunkte dazu veröffentlichen wir in Anlage 2 dieses Schreibens. Was uns hierbei jedoch besonders übel aufstößt, ist ein permanentes "Spiel auf Zeit". Mails werden abschlägig oder gar nicht beantwortet, Entscheidungen nicht getroffen oder verschoben. Letztlich ist das komplette Handeln darauf gerichtet, Mitglieder von Informationen abzuschneiden und die Willensbildung im Verein einseitig zu beeinflussen. Wie man auf dieser Basis Mitglieder einen will, ist uns schleierhaft. Der Aufsichtsrat hat sich offensichtlich daran gewöhnt, es weder mit der Satzung noch mit der geltenden Rechtslage besonders genau zu nehmen.
Wir sind damit an einem Punkt angelangt, wo wir den FCK verklagen müssten, um unsere Rechte als Mitglieder wahrnehmen zu können. Dass diese Klage erfolgreich wäre, steht vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung zu diesem Thema und nach der Meinung aller beratenden Anwälte, außer Zweifel. Das weiß auch der Aufsichtsrat. Aber eine solche Klage nimmt Zeit in Anspruch und auch nach einer richterlichen Verfügung dauert es wieder, bis das Urteil auch tatsächlich umgesetzt werden muss. Kosten, Zeit, weitere Kosten. Mehr Zeit. Das führt in eine absurde Situation.
Wir haben uns unabhängig davon jedoch gefragt, ob wir das überhaupt wollen. Wollen wir den FCK, unseren Verein, verklagen? Wir haben also eine Abwägung treffen müssen. Und wir haben uns entschieden: Wir wollen diesen Weg nicht gehen.
Wir möchten unsere mittlerweile über fünfhundert Unterstützer um Verständnis bitten, aber vor allem möchten wir uns bei Ihnen bedanken. Auch unseren vielen Helfern, die vor Ort gesammelt haben, die versucht haben, unser Anliegen auch außerhalb der Online-Medien bekannt zu machen, möchten wir danken. Kommt zur regulären Mitgliederversammlung und zeigt der aktuellen Führung, wer das oberste Gremium, der Souverän in unserem Verein ist. Wir müssen wieder zu einem Verein werden, der sich an externe und interne Regeln, Gesetze und Leitlinien hält. Egal ob Funktionäre, Mitarbeiter und Spieler, einfache Vereinsmitglieder, Investoren oder Sponsoren, alle diese Interessengruppen brauchen eines: Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit. Eine grundlegende Ordnung der alles folgt und keine Beliebigkeit, bei der Entscheidungen von persönlichen Motiven, Eitelkeiten, Ambitionen oder Launen abhängig sind. Wir wissen, dass wir nun auch einige Unterzeichner enttäuschen, aber letztlich wäre eine Klage gegen den Verein nur eine weitere Stufe der Eskalation.
Eskalation ist für uns ein wichtiges Stichwort. Wer Ruhe im Verein haben will, sollte zunächst schauen, wie er selbst dazu beitragen kann. Neben einigen irritierenden Stellungnahmen in der "Rheinpfalz", zu denen selbst amtierende Aufsichtsräte eine andere Meinung haben, sollte man zumindest versuchen, den Vereinsmitgliedern ein neutrales Bild zu vermitteln. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf verweisen, dass wir uns in unseren Antrag auf Gremien des FCK gestützt haben. Besonders ans Herz legen möchten wir Ihnen die Einschätzung des Ehrenrates zum Satzungsbruch und zur Einberufung einer AOMV aus Mitte Juni 2019 (also lange nach dem Rücktritt Littigs). Dieses Dokument wurde uns vor dem Start unseres Antrages vorgelegt und hat wesentlich zu unserer Entscheidung beigetragen. Wir veröffentlichen die entscheidenden Passagen im Anhang zu diesem Schreiben (siehe Anlage 1). Weitere Dokumente, die uns ebenfalls vorliegen, bestätigen diese Einschätzung.
Vor dem Hintergrund der deutlichen Empfehlung und Analyse ist uns schleierhaft, warum die operativen Gremien hiervon abgewichen sind. Es ist für uns auch nicht nachvollziehbar, dass weder die Tatsache, dass es diese Einschätzung zu der dringenden Notwendigkeit einer AOMV gab, noch die Tatsache, dass die Organvertreter vor ihrer Entscheidung zur Annahme von Investorenangeboten auf Satzungsbrüche hingewiesen wurden, auf dem Mitgliederforum transparent gemacht wurde. Um es deutlich zu sagen: Die Herren wussten ganz genau was sie taten, als sie es taten.
Das Mitgliederforum hat aus unserer Sicht einmal mehr gezeigt, dass es nicht nur einen Riss innerhalb der Mitglieder und der Fangemeinde gibt - sondern auch einen tiefen Riss innerhalb der Gremien. Offenheit, Transparenz oder gar die Wiedervereinigung der Mitgliedschaft scheinen nicht das Ziel einzelner AR-Mitglieder zu sein. Das Mitgliederforum hat auch offenbart, dass es wohl weder Herrn Becca noch der breiteren Öffentlichkeit bewusst und bekannt war, mit welchen Mitteln massiver Druck auf Organ- und Vereinsmitglieder mit abweichender Meinung, ausgeübt wurde. Dass die höchste moralische Instanz des Vereins den Straftatbestand der Nötigung in der Analyse des Geschehens erwähnt, spricht aus unserer Sicht für sich selbst. Die selbstgefälligen, unreflektierten und eskalierenden Äußerungen von Jochen Grotepaß, gegenüber Michael Littig auf dem Mitgliederforum, tun das ebenfalls.
Abschließend möchten wir noch auf die bereits erwähnten Punkte für eine gemeinsame JHV / AOMV hinweisen, die wir mit Herrn de Buhr im wesentlichen schon abgestimmt hatten. Die entsprechend vorbereiteten Eckpunkte, haben wir als Anlage 2 beigefügt. Auch an der Umsetzung dieser Punkte können die Mitglieder die handelnden Akteure messen.
Wir stellen unseren Antrag hiermit vorläufig ruhend und behalten uns vor, falls der Aufsichtsrat die JHV Versammlung plötzlich doch noch verschieben oder die besprochene Tagesordnung wesentlich verändern sollte, den Antrag wieder aufzunehmen. Wir bedanken uns noch einmal herzlich bei allen Unterzeichnern und vor allem bei unseren Helfern vor Ort. Ihr habt einen tollen Job gemacht! Wir bitten euch noch einmal um Verständnis für unsere Entscheidung und hoffen euch auf der regulären Jahreshauptversammlung zu sehen.
Mit teuflischen Grüßen
Johannes B. Remy & Ken Kinscher
Anlage 1
Auszug aus der Stellungnahme des Ehrenrates:
Außerordentliche Mitgliederversammlung
Entgegen dem eindeutigen und einstimmigen Votum der legitimierten Vereinsgremien Vorstand/Ehrenrat/Vereinsrat/Rechnungsprüfer vom 06.05. 2019, der Forderung des Kreditgebers Herrn Flavio Becca nach Rücktritt des AR-Vorsitzenden M. Littig wegen Verstoß gegen Art. 9 der Vereinssatzung nicht zu entsprechen, hat der Beirat der GmbH in seiner Sitzung vom 16.05.2019 dessen Angebot mehrheitlich angenommen, was zum Rücktritt von M. Littig von all seinen Ämtern führte.
Hier ist - entgegen öffentlicher Bekundungen: "zum Wohle des Vereins" - von keinem freiwilligen oder höchst persönlichem Rücktritt des AR-Vorsitzenden auszugehen (s.a. persönliche Begründung von M. Littig vom 03.06.19). Vielmehr wurde auf mehrmalige Nachfrage (noch während laufender Sitzung) des Beiratsvorsitzenden bei Herrn Becca die erhobene Forderung aufrechterhalten, was zu einer "Drucksituation" ( kein Geld - keine Lizenz?) geführt hat, die M. Littig letztlich zu einem Ämterverzicht veranlasste.
Der Art. 6 Abs. 4 (a) unserer Satzung:
"Jedes Mitglied ist verpflichtet das Ansehen des Vereins zu wahren sowie die Satzung einzuhalten" wurde hier wissentlich unterlaufen, da Wahl/Abwahl von AR-Mitgliedern in der ausschließlichen Kompetenz unserer Mitglieder (Art. 9 u.a.) liegt. Ohne näher auf die moralische Dimension einer solchen Forderung einzugehen oder mal den § 240 StGB - Nötigung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel - außer Acht zu lassen, stellt die erhobene Bedingung einen gravierenden Eingriff in die Kompetenz von Vereinsgremien dar und ist deshalb als satzungswidrig abzulehnen. Wenn also gewählte und angestellte Führungskräfte eine solche Bedingung akzeptieren, muss die Frage nach deren Satzungsverständnis gestellt und auch beantwortet werden.
Erstes Fazit:
Die von Herrn Becca gestellte und letzlich auch "erfüllte" Bedingung greift unzulässigerweise massivst in die Satzung unseres Vereins ein und ist daher weiterhin als satzungswidrig abzulehnen.
Zweites Fazit:
Oberstes Vereinsorgan und Souverän ist und bleibt die Mitgliederversammlung; unser Verein steht vor großen Veränderungen mit Blick auf seine künftige Ausrichtung (siehe Einflussnahme der Kreditgeber Quattrex/Becca auf vereinsinterne Entscheidungen (wer "passt" als Investor, wem ist das sportliche Konzept vorzulegen) und sein Selbstverständnis wie sein Führungspersonal in der Kritik; die Mitgliederschaft scheint gespalten.
Auch nach der satzungswidrigen Entscheidung des Beirates und in der Folge nach dem Rücktritt des AR-Vorsitzenden hält die Unruhe im Verein an (siehe Amtsaufgabe A. Buck vom 13.05.19 und seine nachgelegte Begründung vom 18.05.19, Amtsverzicht von Sepp Stabel mit Begründung in der "Rheinpfalz" vom 20.05.19) .
So ist es dringend angezeigt, dass die gewählten Räte des Vereins in einer zum frühestmöglichen Zeitpunkt einzuberufenen außerordentlichen MV Rechenschaft darüber ablegen, welche Abläufe und welche Gründe sie genau dazu bewogen haben, so zu entscheiden wie sie entschieden haben und damit den Satzungsverstoß auch bewusst in Kauf zu nehmen.
(Anmerkung: Fettschrift dieser Passage zur besseren Hervorhebung von "FCK jetzt" eingefügt)
Unseren Mitgliedern gegenüber soll damit die ihnen versprochene und auch zustehende Transparenz zu vereinsentscheidenden Vorgängen gewährt und ihr Votum zu diesem Vorgehen abgerufen werden. Nur so lässt sich möglicherweise verloren gegangenes Vertrauen wieder herstellen oder aber auch nicht ...
Der Ehrenrat des 1.FC Kaiserslautern e.V.
Michael Koll, Ottmar Frenger, Peter Glöckner, Wolfgang Erfurt, Hardy Höfli
(Quelle: Stellungnahme des Ehrenrates FCK zur Vereinsratssitzung am 17.06.2019 / Das Dokument liegt uns vollständig vor.)
Anlage 2
Eckpunkte zur Zusammenlegung von JHV und AOMV
Als Ergebnis der Telefonate mit Wilfried de Buhr und Paul Wüst, halten wir die Eckpunkte fest, die aus unserer Sicht einen sinnvollen Weg darstellen,ein gemeinsames Zeichen für unseren FCK zu setzen. Um dem Wunsch des Aufsichtsrates, keine AOMV einzuberufen einerseits entgegenzukommen, andrerseits aber auch dem Willen der Antragsteller zur Aufklärung der Vorgänge der letzten Monate andererseits, stellen wir die folgenden drei Eckpunkte vor, um die reguläre JHV mit der AOMV zusammenzulegen:
1. Standardpunkte der regulären JHV werden, soweit möglich, im Rahmen der Einladung bereits schriftlich abgehandelt. Es besteht das gemeinsame Ziel, die zeitaufwendigen Punkte (Aussprache zur Entlastung, beantragte Satzungsänderungen, Vereinsausschluss Patrick Banf) möglichst weit nach vorne zu ziehen und ausreichend Zeit für eine ausführliche Diskussion zu geben.
2. Die nicht mehr amtierenden Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder bekommen ein vollumfängliches Rede- und Antwortrecht. Zeitlich und inhaltlich deckungsgleich mit den noch amtierenden Amtsinhabern. Die Versammlungsleitung wird dies durch ihr Handeln aktiv unterstützen. Aufgrund ihrer Zusicherung diesbzgl. können dann auch entsprechende Anträge und Formalien auf der JHV entfallen und zusätzlich Zeit für das wesentliche frei gemacht werden.
3. Es ist aus unserer Sicht unmöglich, den 1. FC Kaiserslautern e.V. über einen längeren Zeitraum mit rechtswidriger Satzung zu belassen. Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat, bringt eine Satzungsänderung ein, die Vereinsausschlußverfahren von Organmitgliedern unmittelbar und abschließend gesetzeskonform regelt. Dies bedeutet, dass der Ehrenrat als sanktionsfähiger, ständiger Ausschuss aus gewählten Vertretern, mit den von den Mitgliedern auf ihn delegierten Rechten in der Satzung festgeschrieben wird. Die Mitgliederversammlung stellt dann nur noch die Revisionsinstanz dar.
Optional: Wir empfehlen die vom Ehrenrat angestrebte, bzw. bereits ausgearbeitete Satzungsänderung bzgl. einer Direktwahl des Präsidenten, ohne Handlungsempfehlung zur Abstimmung zu stellen. Nicht nur das angestrebte Vereinsausschlussverfahren von Patrik Banf, sondern auch der offensichtliche Interessenkonflikt der Gremien bei der Beantragung der AOMV, auf Basis der Handlungsempfehlung der Vereinsgremien aus dem Mai 2019 hat gezeigt, dass eine faktische Weisungsabhängigkeit des Vorstands vom Aufsichtsrat, jenseits der reinen Aufsichtspflicht, in der aktuellen rechtlichen Struktur nicht zielführend ist. Letztlich bedingt dies auch einen direkten Sitz des Vereinspräsidenten im Beirat, um Interessenkonflikte wie den von Rainer Keßler zu vermeiden (gesetzliche Pflicht zur Einsichtnahme als 100% Gesellschafter vs. ggf. vorhandene Vertraulichkeitspflichten).
Abschließende Anmerkung: Sowohl der Vorstand, als auch die Antragsteller haben die Absicht den Vereinsausschluss von Patrik Banf als TOP hinter die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand zu verschieben um das Verfahren nicht noch unnötig zusätzlich zu polarisieren. Ob dies rechtlich möglich ist, wird durch den Vorstand geprüft. Wir empfehlen im Übrigen, dass in dieser schwierigen Situation der Vorsitzende des Ehrenrates die Versammlungsleitung übernimmt, wie es unsere Satzung optional vorsieht.
Mit sportlichen Grüßen
Johannes B. Remy & Ken Kinscher
Quelle: https://www.fck-jetzt.de