Bereits am 3. August 2020 informierte der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V., dass derzeit intensive Verhandlungen mit allen Gläubigern des 1. FC Kaiserslautern e.V. geführt werden.
Hintergrund ist der Insolvenzantrag der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, auf die im Jahr 2018 der Geschäftsbetrieb des Profifußballs ausgelagert wurde. Infolge der Ausgliederung besteht eine gesetzliche Nachhaftung des Vereins für die seinerzeit begründeten Verbindlichkeiten des ausgelagerten Fußballbetriebs. Im Zuge des nun am 1. September 2020 eröffneten Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung soll die Fußball-Gesellschaft entschuldet und für die Zukunft wirtschaftlich stabilisiert werden. Im Rahmen des beabsichtigten Insolvenzplans haben die Gläubiger der Fußballgesellschaft mit Forderungsausfällen zu rechnen und könnten versuchen, sich bei dem Verein schadlos zu halten. Um den Verein für die Zukunft von diesen Altlasten zu befreien, führt der Vorstand des e.V. seit Wochen intensive Verhandlungen mit den Gläubigern der Fußballgesellschaft, die sich auf einem sehr guten Weg befinden.
An allererster Stelle steht für den Vorstand dabei das Wohl und die wirtschaftliche Gesundung des Vereins – und damit auch die Sicherung der durch die Mitglieder und Fans gezeichneten Betze Anleihe II.
Mit einem Teil der Gläubiger der Fußball-Gesellschaft konnte sich der Verein dahingehend auf Bedingungen einigen, unter denen diese auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten würden. Der Vorstand des e.V. möchte sich auf diesem Wege bei den Gläubigern für das Verständnis und ihre Bereitschaft bedanken, an einer konstruktiven Lösung zur Zukunftssicherung des Vereins mitzuwirken. Um für die abschließenden Verhandlungen die bestmöglichste Verhandlungsposition des Vereins zu sichern, bittet der Vorstand des Vereins auch nun auch die Vereinsgläubiger um deren Mithilfe und Unterstützung. So bittet der Verein die Zeichner der Betze Anleihe II um eine Stundung der in diesem und nächsten Jahr fälligen Zinsen bis zum Ende der Laufzeit im August 2022.
Die 2019 aufgelegte Betze-Anleihe II (Gesamtvolumen ca. 1,9 Millionen Euro) war ein wesentlicher Bestandteil des Lizenzierungsverfahrens des 1. FC Kaiserslautern im Jahre 2019 – und der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern erkennt in den Zeichnern der Anleihe wichtige Unterstützer des 1. FCK – seine Fans und Mitglieder. Der Vorstand möchte daher ausdrücklich betonen, dass für ihn der Schutz der Werthaltigkeit der Anleihe an oberster Stelle steht. Eine Minderung oder gar der Verlust der aus der Betze-Anleihe II bestehenden Forderungen der Zeichner versucht der Vorstand des FCK e.V. – trotz der wirtschaftlich angespannten Situation – ebenso wie eine Insolvenz, mit allen Mitteln zu vermeiden.
Ziel des Vorstandes ist es, die Betze-Anleihe II nebst vollem Zinsbetrag zum Tag der Endfälligkeit am 1. August 2022 vollständig an alle Zeichner zurückzuzahlen. Zusätzlich soll Herr Dr. Martin Sester, ehemaliges Aufsichtsratsmitglied des 1. FCK, als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden, um ihre Interessen in der laufenden Sanierung zu vertreten.
Um diese Stundung zu erwirken, bittet der Vorstand die Anleihezeichner zu einer Stimmabgabe gemäß § 18 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG). Die entsprechende Aufforderung hierzu wurde am 3. September 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und kann unter http://www.betze-anleihe.de eingesehen werden. Auf dieser Internetseite sind auch die entsprechenden Formulare für die Stimmabgabe hinterlegt und können abgerufen werden (Download).
Der Vorstand bittet die Anleihezeichner darum, dass sie möglichst zahlreich an der Abstimmung teilnehmen und der Stundung zustimmen. Damit dieser für die Zukunftssicherung des Vereins sehr wichtige Baustein umgesetzt werden kann, müssen an der Abstimmung mindestens so viele Anleihezeichner teilnehmen, dass die Hälfte des Anleihekapitals vertreten ist. Die Stundung muss mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden.
Seitens der Anleihezeichner an den Vorstand bestehende Rückfragen können unter der Mailadresse [email protected] gerne übersandt werden.
Der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V. bittet alle Anleihezeichner für Verständnis und Unterstützung. Die Stundung sichert letztendlich im Wesentlichen die Anleihezeichner durch Stärkung der aktuell stark strapazierten wirtschaftlichen Situation des 1. FC Kaiserslautern e.V.
Quelle: 1. FC Kaiserslautern
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Michael
Diskussionsthema zum Artikel: Zinsstundung Betze-Anleihe II: Fragen und Antworten
Zinsstundung Betze-Anleihe II: Fragen und Antworten
Der Vorstand des FCK e.V. bittet alle Zeichner der Betze-Anleihe II um Zinsstundung. Folgend hat der Verein alle wichtigen Fragen und Antworten zusammengetragen.
Aufgrund des Insolvenzverfahrens der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, auf die im Jahr 2018 der Geschäftsbetrieb des Profifußballs ausgelagert wurde, haftet der 1. FC Kaiserslautern e.V. derzeit gegenüber unterschiedlichen Gläubigern der Kapitalgesellschaft. Hintergrund ist eine gesetzlich vorgeschriebene Nachhaftung des Vereins für die seinerzeit begründeten Verbindlichkeiten des ausgelagerten Fußballbetriebs.
Um den Verein für die Zukunft von dieser Nachhaftung zu befreien, führen wir als Vorstand des e.V. seit Wochen intensive Verhandlungen mit den Gläubigern der Fußballgesellschaft, die sich auf einem sehr guten Weg befinden. An allererster Stelle steht hierbei das Wohl und die wirtschaftliche Gesundung des Vereins – und damit auch die Sicherung der durch die Mitglieder und Fans gezeichneten Betze Anleihe II.
Mit einem Teil der Gläubiger der Fußball-Gesellschaft konnten wir uns dahingehend auf Bedingungen einigen, unter denen diese auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten würden. Um für die abschließenden Verhandlungen die bestmögliche Verhandlungsposition für den Verein zu sichern, bitten wir nun auch die Vereinsgläubiger um deren Mithilfe und Unterstützung und dadurch um Stundung der Anleihe-Zinsen bis zum Ende der Laufzeit im August 2022 aktiv zustimmen.
Da das Verfahren zur Stundung zugegeben relativ kompliziert gestaltet ist, gehen wir hier auf uns bereits erreichte Fragen ein:
Die Versammlung kann leider nicht in Anwesenheit erfolgen. Von daher haben wir eine Versammlung ohne Anwesenheit einberufen (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 03.09.2020 und vereinseigene Medien am 04.09.2020). Wichtig ist Folgendes zu beachten: Auch wenn keine persönliche Anwesenheit besteht, muss trotzdem die Abstimmung innerhalb des festgelegten Zeitraums erfolgen. Außerhalb des Zeitraumes abgegebene Stimmen sind unwirksam.
Die Abstimmung muss exakt in dem Zeitraum 22.09.2020 ab 08:30 Uhr bis 25.09.2020 um 17:30 Uhr beim Abstimmungsleiter eingehen. Abstimmungsleiter ist Herr Notar Ingo Oltmanns in Kaiserslautern. Die Abstimmung kann per Post, Mail, Fax oder Bote abgegeben werden (Kontaktdaten des Notars: Notare Karl Felix Dietrich Ingo Oltmanns, Stiftsplatz 6-7, 67655 Kaiserslautern, Telefax: +49 (0)631 36216-19, E-Mail: [email protected]).
Für die Abstimmung haben wir Ihnen ein Formular erstellt und auf www.betze-anleihe.de zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich zur Abstimmung ist ein Sperrvermerk Ihrer Depot-Bank erforderlich. Dieser Sperrvermerk ist sehr wichtig (siehe nächste Frage).
Leider können wir auf den Sperrvermerk nicht verzichten: Der Verein ist gesetzlich verpflichtet, im Interesse einer ordnungsgemäßen Abstimmung sicherzustellen, dass sich an der Abstimmung nur die tatsächlichen Zeichner der Anleihe und keine anderen Personen beteiligen können. Da dem Verein die Namen der Zeichner nicht bekannt sind, können der Verein und der Notar die Inhaberschaft an der Anleihe nur durch den erbetenen Sperrvermerk überprüfen.
Damit Ihre Stimme gezählt werden kann, muss ihre Stimmabgabe leider zwingend innerhalb des Abstimmungszeitraums beim Notar eingehen.
Wenn Sie während des Abstimmungszeitraums in Urlaub sind, können Sie die Stimmabgabe mit dem Sperrvermerk auch per E-Mail aus dem Urlaub schicken. Sie können für die Stimmabgabe auch einen Vertreter bevollmächtigen, der für Sie abstimmt und die Stimmabgabe mit dem Sperrvermerk an den Notar übermittelt.
Um einen Vertreter zu bevollmächtigen, können Sie das Vollmachtsformular auf www.betze-anleihe.de verwenden. Die Bevollmächtigung muss gegenüber dem Notar durch Übersendung der Vollmachtserklärung nachgewiesen werden.
Leider nein. Da uns die Anleihezeichner nicht namentlich bekannt sind (die Daten wurden uns auf Anfrage wegen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht ausgehändigt), können wir leider nicht persönlich anschreiben. Wir sind deshalb auf die Veröffentlichungen und Ihre Mithilfe angewiesen!
Wir bitten Euch Anleihezeichner darum, möglichst zahlreich an der Abstimmung teilzunehmen und der Stundung zuzustimmen. Uns ist bewusst, dass das Verfahren für jeden Anleihezeichner aufwändig ist, was wir bedauern. Umso wichtiger sind jedoch Ihre aktive Mitarbeit und Hilfe.
Damit dieser für die Zukunftssicherung des Vereins sehr wichtige Baustein umgesetzt werden kann, müssen mindestens so viele Anleihezeichner an der Abstimmung teilnehmen, dass die Hälfte des Anleihekapitals vertreten ist. Die Stundung muss mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden. Ansonsten wird unser Anliegen nicht akzeptiert.
An den Vorstand bestehende Rückfragen können unter der Mailadresse [email protected] gerne übersandt werden.
Alle wichtigen Unterlagen (Einberufung/Aufforderung zur Stimmabgabe, Formular für den Sperrvermerk, Formular für die Abstimmung, Formular für eine evtl. erforderliche Vollmacht) sind hinterlegt auf der Internetseite www.betze-anleihe.de
Liebe Mitglieder, liebe Anleihezeichner, wir bedanken uns sehr für Euer Verständnis und Eure Unterstützung für den 1. FC Kaiserslautern bei diesem komplizierten, aber immens wichtigen Vorgang.
Der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V.
Quelle: 1. FC Kaiserslautern