Verstoß gegen Doping-Richtlinien: Geldstrafe für Albaek und den Verein

Wegen Verstößen gegen die formalen Vorgaben der Anti-Doping-Richtlinien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zum Ablauf von Dopingkontrollen hat das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss Geldstrafen gegen den Drittligisten 1. FC Kaiserslautern, den Spieler Mads Winther Albaek und den Anti-Doping-Beauftragen des Vereins verhängt. Die Geldstrafe für den Verein und den Spieler beträgt je 4000 Euro, der Anti-Doping-Beauftragte erhält eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro.


Nach dem Meisterschaftsspiel der 3. Liga zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem Karlsruher SCam 25. August 2018 fand eine Dopingkontrolle der NADA statt, für die unter anderen der Spieler Albaek ausgewählt wurde. Entgegen der Aufforderung des Dopingkontrollarztes ging der Spieler nach dem Schlusspfiff nicht unmittelbar in den Dopingkontrollraum, sondern zunächst in die eigene Umkleidekabine, wo er nicht unter Aufsicht des Dopingkontrollpersonals stand. Der Dopingkontrollarzt machte daraufhin den Anti-Doping-Beauftragten des Vereins auf das Verhalten des Spielers aufmerksam. Ungefähr fünf Minuten später erschien Albaek in Begleitung des Anti-Doping-Beauftragen im Dopingkontrollraum. Die anschließende Dopingkontrolle verlief unauffällig. Das Kontrollergebnis war negativ.


Albaek hat durch sein Verhalten gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB verstoßen. Danach ist jeder Spieler dafür verantwortlich, sich ohne zeitliche Verzögerung im Dopingkontrollraum zu melden, wenn er die Benachrichtigung zur Dopingkontrolle erhalten hat. Albaeks Verhalten stellt gemäß den nationalen und internationalen Anti-Doping-Bestimmungen keine Weigerung dar, sich einer Dopingkontrolle zu unterziehen. Es handelt sich vielmehr um einen Pflichtverstoß im Rahmen des Ablaufs des Dopingkontrollverfahrens nach den Vorgaben der Anti-Doping-Richtlinien des DFB.


Neben dem Spieler hat auch der Anti-Doping-Beauftragte des Vereins gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB verstoßen, da er für die ordnungsgemäße Durchführung des Kontrollverfahrens verantwortlich ist. Diese Pflichtverstöße des Spielers und des Anti-Doping-Beauftragten werden dem Verein ebenfalls zugerechnet.


Der Verein, Albaek und der Anti-Doping-Beauftragte des Klubs haben den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.


Quelle: DFB

Link: https://www.dfb.de/news/detail…inen-beauftragten-196790/


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Antworten 12

  • für was beschäftigen wir einen adb, wenn er seinen job nicht richtig erledigt.

    Gefällt mir 1
  • Da steht ja nur die Position, nicht wer die Position bekleidet. Durchaus möglich, dass diese Aufgabe von jemanden wahrgenommen wird, der ohnehin Angestellter des Vereins bzw. der Kapitalgesellschaft ist? Zugegeben, reine Vermutung, aber für mich schwer vorstellbar, dass der FCK eine Person beschäftigt, deren einzige Aufgabe darin liegt, den Spieler vom Spielfeld bis zur Toilette zu eskortieren.

  • Macht einer mit, der natürlich am Spieltag diverse andere Jobs hat. Da wird keiner extra dafür bezahlt, dass er ADB ist...

  • Da steht ja nur die Position, nicht wer die Position bekleidet. Durchaus möglich, dass diese Aufgabe von jemanden wahrgenommen wird, der ohnehin Angestellter des Vereins bzw. der Kapitalgesellschaft ist? Zugegeben, reine Vermutung, aber für mich schwer vorstellbar, dass der FCK eine Person beschäftigt, deren einzige Aufgabe darin liegt, den Spieler vom Spielfeld bis zur Toilette zu eskortieren.

    Es geht mE nicht darum, ob und in welchem Beschäftigungsverhältnis diese Person beim FCK steht (sogenanntes Innenverhältnis), sondern dass diese Person vom FCK für die Aufgaben im Rahmen der Anti-Doping-Richtlinien (sogenanntes Außenverhältnis) verantwortlich ist. Dieser Verantwortung ist diese Person nicht nachgekommen!

    Südtribüne

    Und dann ist es auch völlig egal, ob diese Person am Spieltag noch andere Aufgaben zu erledigen hat.

    Ob man dieses "Vergehen" mit insgesamt 10.500 € bestrafen muss, ist wiederum, unter dem Gesichtspunkt "Verhältnismäßigkeit der Mittel", eine andere Frage.

  • Strafen vom DFB sind doch immer fragwürdig. Das hat sich der DFB jahrelang so erarbeitet.


    Da ich die normalen Abläufe nicht kenne kann ich dazu eigentlich nichts sagen. Jedoch wird ein Spieler doch erst nach der Partie angesprochen und dann frage ich mich, wieso er dann nicht sofort mitkommt. Auch frage ich mich, wer ihn anspricht. Unser adb (da höre ich das erste mal etwas von) oder der Kontrollarzt direkt? Eigentlich lächerlich über so etwas ein Faß auf zu machen, aber mich würde nicht wundern, wenn seitens der Kontrolleure auch nicht alles korrekt abgelaufen wäre. Die Erfahrung zeigt, dass der DFB gerne die Schuld von sich weg schiebt.

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  • Einem Sergio Ramos wäre das natürlich nie passiert :ironie:

  • ich hoffe es kommt keiner auf die idee,eine pipi-spende für den dfb ins leben zu rufen

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  • @betze1963 Natürlich ist er seiner Aufgabe nicht nachgekommen, sonst wäre es wohl nicht zu diesem Zwischenfall und der Bestrafung gekommen. Das wollte und werde ich auch gar nicht Abrede stellen. Es ist aber das erste Vergehen des FCK im Bereich Anti-Doping, das ich persönlich wahgenommen habe. Fehler ja, Ansprache oder meinetwegen Abmahnung, ja und fertig.


    dirtdevil ... und wenn, dann erwarte ich eine vollständige Untersuchung der Proben nach Anti-Doping-Richtlinien mit anschließender Veröffentlichung der statistischen Auswertung ;)

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  • für was beschäftigen wir einen adb, wenn er seinen job nicht richtig erledigt.

    Als ob das die Ausnahme wäre, dass wir Leute beschäftigen, die ihren Job nicht richtig erledigen. Ich geh sogar soweit und sage, das wir höchstens als Ausnahmen wen finden werden, der seinen Job "richtig" erledigt.

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  • Wer ohne Sünde ist der werfe den ersten Stein.

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