Urteil zu Wegnahme eines Schals


  • Ja ist es auch. jetzt ist mir auch vollkommen klar! :gutgemacht:


    Du studierst bestimmt Sport und Kunst!

    "Ich bin mit großer Euphorie an die Aufgabe herangegangen. Aber wenn ich alle Details gewusst hätte, weiß ich gar nicht, ob ich es wirklich gemacht hätte."

  • STREEEEEEEEBER!!!! :biggrin: :ironie: :gutgemacht: :undwech:

  • Sicher dat.. Sport und Kunst auf Lehramt. :rofl:

    Des war mer sofort klar! Sowas kann mer halt ne verberge! :lol:

    "Ich bin mit großer Euphorie an die Aufgabe herangegangen. Aber wenn ich alle Details gewusst hätte, weiß ich gar nicht, ob ich es wirklich gemacht hätte."

  • Ihr habt mich durschaut... der Anfield und du.^^
    Verdammt...
    :undwech:

    Ja!!!! Wir sind eben schlau!!!! :ironie:

    "Ich bin mit großer Euphorie an die Aufgabe herangegangen. Aber wenn ich alle Details gewusst hätte, weiß ich gar nicht, ob ich es wirklich gemacht hätte."

  • Das woltle ich auch gar nich anzweifeln. ;)

    Eben! War ja schließlich lange auf der Baumschule

    "Ich bin mit großer Euphorie an die Aufgabe herangegangen. Aber wenn ich alle Details gewusst hätte, weiß ich gar nicht, ob ich es wirklich gemacht hätte."

  • Er macht sich hier wegen Unterschlagung strafbar, da die aber subsidiär hinter der Nötigung zurücktritt, wird sie nicht erwähnt.


    1. D.h., dass die Unterschlagung (denn der Schal ist ja nicht mehr im Eigentum des ursprünglichen Eigentümers) anerkannt, aber nicht bestraft wird? :wiejetzt:


    2. Und wie wird der zu Schaden gekommene Ex-Schal-Eigentümer entschädigt?


    3. Für mich ist noch die Passage interessant, dass die Beleidigung auf dem Schal nur auf Mannschafts- oder Vereinsmitglieder zutreffen kann. Das macht insofern Sinn, weil sie Teil der enstprechenden juristischen Person sind. Richtig? D.h., dass dieser Punkt auf mich als Mitglied anwendbar wäre? Wenn mir jemand einen Anti-FCK-Schal ins Gesicht hält, kann ich juristisch reagieren? Interessante Option! :schuldig:

    24.07.2010, Duisburg: The day the music died.

  • @ empy:
    Das ist richtig, er macht sich zwar strafbar wegen Unterschlagung, sie wird aber nicht bestraft, weil es eine einheitliche Tathandlung ist "die Unterschlagung und die Nötigung sind unmittelbar verbunden" und daher wird nur die Nötigung bestraft, da sie das höhere Strafmaß hat.


    Die Entschädigung erfolgt auf zivilrechtlicher Ebene durch Schadensersatz. Nicht auf strafrechtlicher Ebene und wird daher nicht erwähnt.


    Zu deinem letzten Punkt muss ich sagen... ich war selbst sehr erschrocken, als ich das Wort "Notwehr" gelesen habe... hätte ich in keiner Klausur oder Hausarbeit angeprüft. Man lernt aber nie aus.
    Nun, aber selbst wenn du nun Mitglied im Verein bist und diesen Schal als gegenwärtigen Angriff siehst, der Voraussetzung für eine Notwehrlage ist (und ich bezweifle, dass das die Rechtsprechung bejahen würde), wäre die Wegnahme nicht verhältnismäßig und somit nicht geeignet.