Alles anzeigenDie VOraussetzungen für einen Diebstahl sind zunächst: eine fremde bewegliche Sache wegnehmen.
Beweglich sind Sachen, wenn man sie von Grund auf eben fortbewegen kann. Ist gar nicht so schwer.
Die Probleme liegen meist bei der Wegnahme.
Im vorliegenden Fall ist das aber nicht das Problem.
Der Vorsatz bezieht sich dann auf die Wegnahme der fremden beweglichen Sache und dann muss noch eine Zueignungsabsicht vorliegen.
Zueignungsabsicht bedeutet, dass man zumindest eine vorübergehende Aneignung der Sache hat und eine dauerhafte ENteignung des ursprünglichen Eigentümers, welche mit einbezieht, dass die Sache in das Vermögen eines anderen (dem Täter selbst oder einem Dritten) einverleibt wird. Daran scheitert es an diesem Fall, da der Täter den Schal in kein anderes Vermögen einverleiben will, sondern den Schal wegschmeißt.
Er macht sich hier wegen Unterschlagung strafbar, da die aber subsidiär hinter der Nötigung zurücktritt, wird sie nicht erwähnt.
Ist doch ganz einfach.
Tschuldigung.^^
Ja ist es auch. jetzt ist mir auch vollkommen klar!
Du studierst bestimmt Sport und Kunst!