Diskussionsthema zum Artikel: Betze-Anleihe II: Vorstand bittet um Zinsstundung
Betze-Anleihe II: Vorstand bittet um Zinsstundung
Der Verein bittet die Zeichner der Betze Anleihe II um eine Stundung der in diesem und nächsten Jahr fälligen Zinsen bis zum Ende der Laufzeit im August 2022.
Bereits am 3. August 2020 informierte der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V., dass derzeit intensive Verhandlungen mit allen Gläubigern des 1. FC Kaiserslautern e.V. geführt werden.
Hintergrund ist der Insolvenzantrag der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, auf die im Jahr 2018 der Geschäftsbetrieb des Profifußballs ausgelagert wurde. Infolge der Ausgliederung besteht eine gesetzliche Nachhaftung des Vereins für die seinerzeit begründeten Verbindlichkeiten des ausgelagerten Fußballbetriebs. Im Zuge des nun am 1. September 2020 eröffneten Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung soll die Fußball-Gesellschaft entschuldet und für die Zukunft wirtschaftlich stabilisiert werden. Im Rahmen des beabsichtigten Insolvenzplans haben die Gläubiger der Fußballgesellschaft mit Forderungsausfällen zu rechnen und könnten versuchen, sich bei dem Verein schadlos zu halten. Um den Verein für die Zukunft von diesen Altlasten zu befreien, führt der Vorstand des e.V. seit Wochen intensive Verhandlungen mit den Gläubigern der Fußballgesellschaft, die sich auf einem sehr guten Weg befinden.
An allererster Stelle steht für den Vorstand dabei das Wohl und die wirtschaftliche Gesundung des Vereins – und damit auch die Sicherung der durch die Mitglieder und Fans gezeichneten Betze Anleihe II.
Mit einem Teil der Gläubiger der Fußball-Gesellschaft konnte sich der Verein dahingehend auf Bedingungen einigen, unter denen diese auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten würden. Der Vorstand des e.V. möchte sich auf diesem Wege bei den Gläubigern für das Verständnis und ihre Bereitschaft bedanken, an einer konstruktiven Lösung zur Zukunftssicherung des Vereins mitzuwirken. Um für die abschließenden Verhandlungen die bestmöglichste Verhandlungsposition des Vereins zu sichern, bittet der Vorstand des Vereins auch nun auch die Vereinsgläubiger um deren Mithilfe und Unterstützung. So bittet der Verein die Zeichner der Betze Anleihe II um eine Stundung der in diesem und nächsten Jahr fälligen Zinsen bis zum Ende der Laufzeit im August 2022.
Die 2019 aufgelegte Betze-Anleihe II (Gesamtvolumen ca. 1,9 Millionen Euro) war ein wesentlicher Bestandteil des Lizenzierungsverfahrens des 1. FC Kaiserslautern im Jahre 2019 – und der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern erkennt in den Zeichnern der Anleihe wichtige Unterstützer des 1. FCK – seine Fans und Mitglieder. Der Vorstand möchte daher ausdrücklich betonen, dass für ihn der Schutz der Werthaltigkeit der Anleihe an oberster Stelle steht. Eine Minderung oder gar der Verlust der aus der Betze-Anleihe II bestehenden Forderungen der Zeichner versucht der Vorstand des FCK e.V. – trotz der wirtschaftlich angespannten Situation – ebenso wie eine Insolvenz, mit allen Mitteln zu vermeiden.
Ziel des Vorstandes ist es, die Betze-Anleihe II nebst vollem Zinsbetrag zum Tag der Endfälligkeit am 1. August 2022 vollständig an alle Zeichner zurückzuzahlen. Zusätzlich soll Herr Dr. Martin Sester, ehemaliges Aufsichtsratsmitglied des 1. FCK, als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden, um ihre Interessen in der laufenden Sanierung zu vertreten.
Um diese Stundung zu erwirken, bittet der Vorstand die Anleihezeichner zu einer Stimmabgabe gemäß § 18 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG). Die entsprechende Aufforderung hierzu wurde am 3. September 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und kann unter http://www.betze-anleihe.de eingesehen werden. Auf dieser Internetseite sind auch die entsprechenden Formulare für die Stimmabgabe hinterlegt und können abgerufen werden (Download).
Der Vorstand bittet die Anleihezeichner darum, dass sie möglichst zahlreich an der Abstimmung teilnehmen und der Stundung zustimmen. Damit dieser für die Zukunftssicherung des Vereins sehr wichtige Baustein umgesetzt werden kann, müssen an der Abstimmung mindestens so viele Anleihezeichner teilnehmen, dass die Hälfte des Anleihekapitals vertreten ist. Die Stundung muss mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden.
Seitens der Anleihezeichner an den Vorstand bestehende Rückfragen können unter der Mailadresse [email protected] gerne übersandt werden.
Der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V. bittet alle Anleihezeichner für Verständnis und Unterstützung. Die Stundung sichert letztendlich im Wesentlichen die Anleihezeichner durch Stärkung der aktuell stark strapazierten wirtschaftlichen Situation des 1. FC Kaiserslautern e.V.
Quelle: 1. FC Kaiserslautern