ZitatAlles anzeigenNach längerer Zeit steht wieder eine Auseinandersetzung zwischen dem 1. FCK und zwei früheren Verantwortungsträgern des Bundesligaclubs an. Am heutigen Mittwoch, 14 Uhr, geht es vor der 3. Zivilkammer um Vorwürfe, insbesondere um Forderungen, die der Verein gegen den früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Wieschemann und gegen das Ex-Vorstandsmitglied Gerhard Herzog geltend macht. Der Club hat gegen beide eine Schadensersatzklage in Höhe von 2,25 Millionen Euro erhoben.
Hintergrund der Forderungen sind angeblich verschleierte Zahlungen des Vereins an Bundesligaprofis, die vor mehreren Jahren in Diensten des FC Kaiserslautern standen. Unter anderem werden in diesem Zusammenhang die Namen der früheren Spieler Jeff Strasser, Murat Yakin, Ciriaco Sforza, Nenad Bjelica, Marian Hristov, Alexander Knavs, Igli Tare, Christian Timm und Lincoln genannt, die damals zu den so genannten Leistungsträgern der „Roten Teufel" zählten.
Nach RHEINPFALZ-Informationen sind zu dem ersten Termin (noch) keine Zeugen geladen worden. Es liegt im Bereich des Möglichen, dass das Gericht und die beiden Parteien zunächst einmal eine Erörterung der Lage vornehmen. Dabei sind auch Stellungnahmen aus der Sicht des klagenden Clubs oder der beklagten Persönlichkeiten aus der früheren Führungsriege des Vereins nicht ausgeschlossen.
Der 1. FCK geht davon aus, dass die ehemals in der Vereinsführung Verantwortlichen bewusst und vorsätzlich an verschiedene Profis nicht die vollen Gehaltszahlungen angewiesen haben, sondern unter Umgehung der legalen Wege einen Teil der mit den (meist ausländischen) Profis vereinbarten Gelder an Scheinfirmen geleitet haben, um die wahre Höhe der Gehälter zu verschleiern. Später sollen diese Gelder dann auf anderem Wege den Spielern wieder zugeflossen sein. Dadurch sei in Einzelfällen die volle Höhe der Gehälter vertuscht worden.
Der Kaiserslauterer Fußballverein nimmt an, dass ein Teil der auf die Gehälter entfallenden Steuern auf diese Weise „unerkannt" bleiben sollte. In der Praxis soll der Verein für die meisten Betroffenen die Steuerverpflichtungen korrekt erledigt haben, für einen geringeren Teil allerdings nicht. Die Klage beruht auf der Vermutung, dass der einstige Aufsichtsratsvorsitzende Wieschemann und Vorstandsmitglied Herzog Absprachen und Vereinbarungen mit einigen der früheren Akteure getroffen haben.
Quelle:
Verlag: DIE RHEINPFALZ
Publikation: Pirmasenser Rundschau
Ausgabe: Nr.253
Datum: Mittwoch, den 29. Oktober 2008
Seite: Nr.23
"Deep-Link"-Referenznummer: '4226214'
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