ZitatEine weitere Klage des 1. FC Kaiserslautern gegen den ehemaligen Aufsichtsratschef Robert Wieschemann und das Ex-Vorstandsmitglied Gerhard Herzog wurde gestern vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern verhandelt. Beide sollen nach den Vorstellungen des Vereins eine Schadenersatzsumme in Höhe von 2,25 Millionen Euro bezahlen. Die Seite der Beklagten erklärte gestern, sie halte die Klage des FCK für unschlüssig, der Verein habe bislang noch keine konkreten Summen beziffert oder nachgewiesen. Während Herzog zu dem Termin nicht erschien, war Wieschemann anwesend; er mischte sich allerdings nicht in die Erörterungen zum weiteren Procedere ein. Gegen den früheren FCK-Vorstandsvorsitzenden Jürgen Friedrich wurde der Schadenersatzprozess schon früher abgetrennt, da ein Insolvenzverfahren läuft. Zu den vom FCK erhobenen Vorwürfen wurde gestern nicht viel vor Gericht gesagt. Die Kammer ließ aber niemanden im Unklaren darüber, dass wegen des vom FCK erhobenen Vorwurfs verdeckter Gehaltszahlungen an verschiedene frühere Spieler in den Jahren 1997 bis 2003 noch Beweiserhebungen notwendig seien. Der Prozess, der im Mai 2004 mit der Klageerhebung begonnen hatte, wird am 14. Januar 2009, 16 Uhr, fortgesetzt. (tpr)
Quelle:
Verlag: DIE RHEINPFALZ
Publikation: Pfälzische Volkszeitung
Ausgabe: Nr.254
Datum: Donnerstag, den 30. Oktober 2008
Seite: Nr.15
"Deep-Link"-Referenznummer: '4231747'
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