jetzt geht das wieder los, ich hab es geahnt... mal grundsätzlich: wieso sollte es nicht möglich sein? wo steht es geschrieben? wenn du quellen hast, glaube ich dir natürlich. aber mal theoretisch: ein verein hat spieler x noch bis 2012 unter vertrag, weiß aber, dass er auch in der nächsten saison aufgrund anderer kaderspieler kaum zum einsatz kommen wird und will ihn daher 1 jahr verleihen. anschließend will man sich wieder zusammen setzen, die situation neu analysieren und evtl den vertrag verlängern. grundsätzlich wäre es sogar sinnvoll...
und wenn es tatsächlich nicht geht: dann verlängern die abgebenden vereine eben den vertrag über 2012 hinaus, eben um ihn ausleihen zu können. sam hatte ja auch bis 2010 verlängert und kam dann zu uns. wie es zustande kommt, ist mir ja relativ egal...
http://www.dfb.de/uploads/medi…averband_Ligastatut-3.pdf S.188 §5 Absatz 2:
Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und den beiden betroffenen Clubs zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Club nach dem Ende der Ausleihe besteht.
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