Aus der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes RLP:
Kinder bis einschließlich 11 Jahre sind in der Corona-Verordnung des Landes Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Für sie gilt weder eine Testpflicht, sofern diese vorgeschrieben ist, und auch bei Veranstaltungen oder privaten Treffen werden sie nicht mitgezählt. Von der Testpflicht ausgenommen sind auch Schülerinnen und Schüler. Hintergrund sind die in Schulen regelmäßig stattfindenden Testungen und das damit bereits erreichte hohe Schutzniveau.