Dienstag, 26. April 2011 "Gelbe Karte für Randalierer - FCK mit 12.000 Euro Strafe belegt" (FCK.de)

  • Meine Vermutung ist eher die, dass die Beweislage eher dünn sein wird. Sprich keine Zeugen oder zumindest keine, die das auch gerichtlich verwertbar formulieren. Außerdem dürfte der Weg den Schadensersatz von diesen abzufordern sehr vage sein. Der Aufwand sicherlich höher als die Wahrscheinlichkeit zum Erfolg zu kommen.


    So lange nicht alles unternommen wird, von Vereinen und DFB gemeinsam, diese Täter auch herauszufiltern und beweiskräftig zu überführen und bestrafen, wird sich nichts bessern. Da bin ich mir sicher.

    Wenn die Beweislage dünn wäre, dürfte der FCK nicht von "ermittelten" Tätern sprechen, sondern - wie man
    es in weitaus schlimmeren Fällen zu lesen/hören bekommt - von vermutlichen T.
    Pardon, aus Deinen Sätzen 3, 4 u. 5 lese ich einen gewissen Widerspruch heraus. Wenn die Erfolgsaussicht
    tatsächlich so gering sein sollte, wie Du es in 3 u. 4 darstellst, dann erübrigt sich m. E. S. 5.
    Z. Ktn.nochmals das Urteil, das ich bereits an anderer Stelle angeführt hatte:


    http://www.anwalt-suchservice.de/presse/…iv2006_7254.htm