das spiel beginnt um 13.30
das ist um 12.30 ganz sicher nicht das stadion leer.
Die Leute, welche die Schale finanziell möglich gemacht haben, die sind in großen Teilen vor dem Stadion. Diese Aktion hätte in die Halbzeit gehört.
das spiel beginnt um 13.30
das ist um 12.30 ganz sicher nicht das stadion leer.
Die Leute, welche die Schale finanziell möglich gemacht haben, die sind in großen Teilen vor dem Stadion. Diese Aktion hätte in die Halbzeit gehört.
ZitatAlles anzeigenMit Befremden haben wir am Freitagabend die Pressemitteilug des 1. FC Kaiserslautern gelesen. Diese Mitteilung verstößt gegen die Geschäftsordnung des Satzungsausschusses. Wir haben den Verein diesbezüglich um eine Stellungnahme gebeten, die leider bisher nicht erfolgt ist.
Stattdessen erreichte uns die folgende Stellungnahme von Klaus Knecht, der vor der letzten Sitzung des Ausschusses von seinem Amt als gewählter Vertreter zurückgetreten ist.
Das Original der Stellungnahme findet sich hier ...
Nachfolgender Text entspricht dem Original:
Die Angaben der FCK-Führung in der “Pressemitteilung” vom 9.10.2014 sind irreführend und unzutreffend. Falsch ist die Behauptung, das Registergericht habe “den Eintrag einer Satzungsänderung abgelehnt”. Richtig ist, dass lediglich die Zahl 2/3 in Artikel 2 Abs. 6 beanstandet wurde (richtig: 3/4), ein Versehen, das auch dem letztendlich zuständigen Antragsteller, den mir unbekannten Anwaltsnotar des 1. FCK aus Heidelberg unterlaufen ist.
Das Registergericht des AG K’lautern hat mir heute, 13.10.14, noch einmal bestätigt, dass die vom Satzungsausschuss vorgelegte Arbeit rechtlich korrekt u. daher nicht zu beanstanden war.
Eine sofortige Eintragung scheiterte lediglich daran, dass der vom Antragsteller vorgelegte Satzungsentwurf etliche Abschreibfehler aufwies, die alleine auf die Verantwortlichkeit der Verwaltung des FCK basieren und vom Büro des vorlegenden Anwaltsnotars in Heidelberg nicht bemerkt worden sind.
All’ das habe ich der Vorstandschaft des FCK frühzeitig und schriftlich mitgeteilt. Trotzdem wird in der Pressemitteilung eine falsche Darstellung verbreitet.
Falsch ist auch die Behauptung, das Registergericht habe auch Artikel 4 beanstandet (Stimmrecht Minderjähriger); richtig ist, dass der Anwaltsnotar darin ein Problem gesehen hat, im Gegensatz zum Amtsgericht.
Die Regelung in Art. 9 Abs. 6 u. 7 orientiert sich an der strengen Vorschrift des §32 BGB u. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu diesem rechtsstaatlichen Problem. Selbst die Bundesligisten Dortmund u. SC Freiburg haben dies in ihren jetzigen Satzungen nicht erkannt u. daher nicht korrekt gelöst.
Leute, die es besser zu wissen glauben (Pressemitteilung: “Hinweise von anwaltlicher und notarieller Seite”) und sonstige Bedenkenträger mögen sich mal konkret äussern, was sie auszusetzen haben, damit man ihnen ernsthaft u. sachlich entgegnen kann. Eine nebulöse Unkerei halte ich für Wichtigtuerei.
Offensichtlich hat sich der kaum zur Hälfte anwesende Satzungsausschuss in der Sitzung vom 9.10.14 vom Vorstand und Aufsichtsrat überrumpeln lassen, der Überprüfung ihrer Arbeit durch “externe Experten” für Vereinsrecht zuzustimmen.
Dazu bestand u. besteht überhaupt kein Anlass, denn der Ausschuss war u. ist kompetent besetzt, mit Personen, die fachkundig sind und denen das Wohl des FCK am Herzen liegt. Auf die “externen Experten”, denen ich, wenn sie denn kommen, gern auf den Zahn fühlen werde, bin ich gespannt.
Dass der Satzungsausschuss einen “Beschluss” gefasst habe (mit dem er sich quasi selbst entmündigt, ein unglaublicher Vorgang), halte ich für eine Mär, unabhängig davon, dass der Ausschuss an diesem Tag mangels ordnungsgemäßer Besetzung garnicht beschlussfähig war.
P.S. Den Vorwurf “handwerklicher Mängel”, noch dazu erhoben von Leuten, die vom Fach nichts verstehen, halte ich für eine ganz persönliche Beleidigung der Mitglieder des SA.
Gez. Klaus Knecht,
Direktor des Amtsgericht in Ruhe
Ehemaliges gewähltes Mitglied des Satzungsausschusses
Soweit der Wortlaut der Stellungnahme des ehemaligen Kollegen im Satzungsausschuss Klaus Knecht.
Hinweis: Die Annahme, dass der Satzungsausschuss bei seiner Sitzung am 9. Oktober 2014 nicht beschlussfähig war ist nicht korrekt. Anstelle der beiden entschuldigten Mitglieder des Aufsichtsrats Frenger und Theis erschien Herr Rombach, wodurch die Beschlussfähigkeit gewährleistet wurde.
Gez. Charlotte Basaric-Steinhübl, Philipp Adam, Jochen Grotepaß, Christian Schmidt, Sebastian Münzenmaier, Christian Systermans (gewählte Vertreter des Satzungsausschusses)