Rechtsschutzversicherungen tragen in der Regel keine Kosten für Strafsachen. Sobald der Vorwurf auf ein vorsätzliches Delikt lautet wird nichts übernommen. Prozesskostenhilfe gibt's im Strafrecht nicht und Pflichtverteidiger bekommt man auch nur unter gewissen Voraussetzungen.
Dass du solche Meldungen nicht hörst ist klar. Im Gegenzug hörst aber auch nicht wenn Polizei Unschuldige anzeigt.