Eine Ermittlergruppe ist den Krawallmachern auf der Spur, die nach der Zweitliga-Partie Kaiserslautern gegen Karlsruhe im Oktober 2014 randalierten. Und das mit überraschend großem Erfolg.
Nach dem Skandalspiel FCK-KSC: Polizei enttarnt vermummte Gewalttäter
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Sehr schön! Personalisierte Tickets oder vielleicht sogar ein kurzer digitaler Fingerabdruckscan am Eingang, und man weiß ganz sicher, wer wann wo im Stadion ist. Würde sich die Quote auf 95 Prozent anheben.
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Du meinst, die Karlsruher Schläger waren in der Südtribüne 'gemeldet'? Weil du doch mit personalisierten Tickets genau weißt, wer wann wo war?
Ich gebe dir Recht, was die personalisierten Tickets angeht.
Aber das allein ist noch keine Verurteilung.Aber digitaler Fingerabdruck? Meinst du nicht, du übertreibst da gerade ein ganz klein wenig? Wir könnten doch auch die modernen Möglichkeiten des neuen Personalausweis nutzen, der scannen kann, wer und wo sich da gerade befindet...wir müssen nur ein wenig die Verfassung ändern.
Aber hey, alles für die Sicherheit. -
Zum ersten Teil: Nein, nicht auf der Südtribüne gemeldet, aber doch wohl zweifelsohne im Stadion!
In dem Artikel war die Rede von 70 Prozent an Verurteilungen. Die restlichen 30 Prozent der Straftaten wurden wohl mehrheitlich aus dem Grund nicht erfolgreich abgeschlossen, weil man keinen Straftäter identifizieren konnte. Durch die personalisierten Tickets kann ivh den Täterkreis erheblich einschränken. Dann kriegen die einen Großteil des Rests auch noch.
Zum Punkt mit dem digitalen Fingerabdruckscan: Komm schon, wir haben die Technologie. Du machst ja grad so als müsste man da das Rad neu erfinden. An jedem Flughafen ist sowas heute Standard. Da seh ich kein Problem. Und mit dem Grundgesetz seh ich da auch keinen Konflikt, wenn ich hier das Hausrecht des FCK als Veranstalter ins Spiel bringe. Oder wo ist hier der Konflikt? Wär sehr interessiert daran wenn du mir den Konflikt erläutern könntest. Bin da nicht so rechtssicher.
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Mit welchem Recht will ein Hausherr von seinen Gästen einen Fingerscan verlangen? Mit welchem ein Fußballverein?
Ich sehe hier vor allem datenschutzrechtliche Bedenken. Denn du müsstest deine biometrische Daten einem privaten Fußballverein zur Verfügung stellen?!?Aber massive.
Und den Fingerabdruck speichert der Staat. Der kontrolliert das auch am Flughafen, nicht der Flughafenbetreiber. Sonst keiner.
Das berührt das staatliche Gewaltenmonopol, so wie ich das sehe. Am Flughafen übt die Bundespolizei eine staatshoheitliche Aufgabe aus.
Du müsstest also eine staatlich besetzte Einlaßkontrolle installieren, um den Einlass zu einem Stadion zu kontrollieren. Oder soll dein Fingerabdruck überall frei erhältlich sein, damit auch ja jeder den vergleichen kann?Selbst bei privaten Unternehmen sehe ich datenschutzrechtlich massive Bedenken, wenn die einen Fingerprint nutzen, um Zugänge zu verwalten.
Alles ein bissel viel, um die Sicherheit im Stadion zu gewährleisten, findest du nicht auch?
Klar ist die Technik da - aber die rechtlichen Voraussetzungen sehe ich - Gott sei Dank - noch lange nicht gegeben, als dass du biometrische Daten hinterlegen musst, um Zugang zu einer Sportstätte zu haben.Von da zur totalen Überwachung ist es nicht mehr weit - die Technik ist nämlich auch schon da.
Der neue Personalausweis wäre lokalisierbar - in jeder Menschenmenge. -
Ok, Datenschutzrechtliche Konflikte kann ich nachvollziehen. Hat zwar nichts mit dem Grundgesetz zu tun soweit ich weiß, aber macht dennoch Sinn.
Ich persönlich sehe da aber dennoch kein Problem. Da ich kein Straftäter bin und auch nicht vor habe eine Straftat zu begehen, würde ich auch freiwillig meine Fingerabdrücke und meine Identität preisgeben wollen, um im Gegenzug Zugang zur Sportstätte zu bekommen. Das wäre doch ebenfalls ein Weg: wer ins Stadion möchte, der willigt freiwillig ein damit einverstanden zu sein.
Ich würde sogar sagtn dass es der Mehrheit ähnlich ginge. Wenn man nichts zu verstecken hat, hat man auch nix zu befürchten. Sollen die überwachen was sie wollen. Mehr als meine Liebe zum Fussball können die damit auch nicht rausfinden, wenn sie wissen wann ich wo im Stadion war. Und der Hooligan-Szene wäre endlich, zumindest im Stadion, das Handwerk gelegt! -
Hat zwar nichts mit dem Grundgesetz zu tun soweit ich weiß, aber macht dennoch Sinn.
Dann erläutere ich das weiter:Für mich sind Grundrechte betroffen, die im Grundgesetz geregelt sind. z.B. Artikel 2l, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf Privatsphäre.
Und da darf nur der Staat eingreifen. -