Jahreshauptversammlung des FCK am 12.12.2015 (15:30 Uhr)
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Einladung ist da, auch für meine kurze (8). Da es ein Info Brief der Post ist, ist leider kein Stempel drauf. Datum des Schreibens 23.10.
das ganze kommt mir spanisch vor -
muss doch funktionieren unter konversationen
Nein, ich komme nicht auf die Funktionen.
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Ich habe noch immer keine Einladung!
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Meine kam heute. In einem großen DIN A4 Umschlag.
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Es wäre mal schön zu wissen wielange die Post Zeit hat für so was zu verteilen.
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Einladung ist da, auch für meine kurze (8). Da es ein Info Brief der Post ist, ist leider kein Stempel drauf. Datum des Schreibens 23.10.
das ganze kommt mir spanisch vorEin Info-Brief ist gut. Denn dann muß der FCK die Anzahl der Briefe angeben und es wird bei der post registriert, wann diese eingeliefert wurden. Ist so übrigens günstiger für den FCK, mit dem Info-Brief. Gut Geld gespart. Muß man auch mal sagen.
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Dann könnte man auch kontrollieren Wann die abgeben wurden und wann die versendet werden sollen
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Dann könnte man auch kontrollieren Wann die abgeben wurden und wann die versendet werden sollen
Dafür gibt es eine Bestätigung und diese wäre dann ausreichen für die rechtzeitige
Verschickung. -
Nicht unbedingt.
Es gibt Kommentare in juristischen Fachzeitungen, die davon sprechen, dass das Mitglied die Einladung - sofern schriftlich erfolgt - innerhalb der Monatsfrist ERHALTEN haben muss. Es gelten die Normwerte für den Postweg.
Somit muss rechtzeitigt versendet worden sein.Quelle?
Der Fachanwalt für Vereinsrecht des DFB, welcher letztes Jahr bei der JHV vom Vorstand uns vorgeführt wurde, in einem Kommentar zu einem Urteil, welches wohl um eine verspätete Einladung zu einer JHV ging.Ich kann es leider nicht einstellen, aber der Text lautet:
''Bei schriftlicher Aufgabe beginnt die Frist nicht schon mit der Aufgabe zur Post, sondern erst mit dem Zugang des Schreibens, sofern sich aus der Satzung nichts anderes ergibt.Deshalb sollten Verzögerungen bei der Postzustellung sowie die unterschiedliche Beförderungszeit bei auswärtigen Mitgliedern einkalkuliert werden.''
Der Kommentar bezieht sich auf ein Urteil des OLG Stuttgart von 1999, dort wurde eine Ladungsfrist von sechs Wochen um 5 Tage unterschritten, hat also zu lange gedauert. Damals hat man sich auf die Aufgabe zur Post berufen, das OLG hat dies anders gesehen.