Zitat aus der Online-Ausgabe der „WELT“ vom 22.9.16
„Für Krawallmacher in Fußballstadien wird es in Zukunft teuer. Nach einem BGH-Urteil haften sie in Zukunft für das, was sie angezettelt haben. Der 1. FC Köln kann nun als erster Klub kassieren…“
Vor einem Jahr noch hätte dieses Urteil nach meiner Meinung keine Relevanz für uns gehabt. Die treuesten Anhänger der alten Vereinsführung durften natürlich durch Regress, auf keinen Fall verärgert werden. Dafür wurde das Vereinsvermögen belastet. Heute sieht das ja glücklicherweise anders aus. Ich habe in Erinnerung, dass Gries gesagt hat, dass die Verursacher, so sie denn ermittelt werden können, zur Kasse gebeten werden sollen. Es sind ja nicht nur die 20.000,--€ oder 50.000,--€ die wegen Böller etc. verhängt werden. Es sind ja z.B weitaus mehr Kosten bei z.B. einem Geisterspiel, also Zuschaueraussschluss.
BGH fällt Urteil: Fußballvereine können Geld von Krawallmachern zurückholen
-
-
Es wird so sein, dass von den Betroffenen nichts zu holen sein wird, aber das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Es wurde dadurch endlich einmal ein eindeutiges Zeichen gesetzt!
-
Um etwas holen zu können, muss man ersmal DEN oder DIE Krawallmacher eindeutig Identifizieren. Das alein ist meistens das größte Problem, denn die haben -Wendezipper an und auch Sturmhauben auf.
-
Oh ... da fällt mir spontan Vorsatz und Vermumungsverbot ein.
Diese Maskerade zu knacken sollte das nächste Ziel sein.