Mainz - Ein Fußballverein darf einem Käufer Dauerkarten verweigern, wenn der die Tickets später im Internet versteigert, entschied das Landgericht Mainz in einem Urteil.
Finde ich 100%ig richtig. Wenn man ein, zwei oder drei Mal nicht zum Spiel kann ist ja nichts dabei, aber wenn man die DK nur kauft um die Karten weiter zu verkaufen ist das ne sauerei. Vor allem bei den Vereinen mit kleinen Stadien, wo fast jedes Spiel ausverkauft ist (Mainz, Aachen, Leverkusen) ist das wirklich sch...
Gerade über solche DKs kommen die wieder ins Stadion rein, die Stadionverbot haben. Es gibt ja nicht umsonst das Formular zur Umschreibung der DK auf einen anderen NAmen
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