06. September 2007 - Die Rheinpfalz : 1. FCK schließt Vergleich mit früherem Mitarbeiter

  • Zitat

    5000 Euro muss der 1. FC Kaiserslautern zahlen, wenn ein am Dienstag vor dem Arbeitsgericht geschlossener Vergleich zwischen einem ehemaligen Mitarbeiter der Stadionverwaltung und dem Verein rechtskräftig wird. Der Club hatte dem Mann, der monatlich 1700 Euro verdiente, am 23. Juni zum 31. Juli gekündigt.


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    Datum : 06. September 2007
    Ausgabe : 207
    Seite : Nr. 17
    Autor :/ Redaktion : MUELLEG
    Publikation : Westricher Rundschau
    Quelle : Die Rheinpfalz
    Kompletter Artikel : Gepostet auf fanini.de

    Florian Dick: "Der 1. FC Kaiserslautern ist der englischste Klub in Deutschland."

    Hans Sarpei auf Twitter: Relegation 2013: Der Moment, wo ganz Deutschland zum Fan des 1. FC Kaiserslautern wird.


  • Wenn aus Betriebsbedingten Gründen gekündigt wurde ist die Kündigung normal nicht anfechtbar, schon gar nicht beim FCK denn so klamm der im Moment ist muss er jeden Cent einsparen und muss das nicht begründen. Überstunden müssen immer unterschrieben werden und monatlich zur Abrechnung vorgelegt werden, egal was und wo etwas gemacht wurde und wie die Überstunden vergolten werden sollen, zb. abfeiern oder Auszahlung! Im nachhinein und bei 31 000€ kann das nicht nachvollzogen werden , auch nicht vor Gericht.

    Einmal editiert, zuletzt von pfälzer ()