Tut mir leid, Dich korrigieren zu müssen, aber vollste Entscheidungsfreiheit hat meines Wissens kein Vorstand.
Lt. Art. 16 Abs. 5 Buchst. b der Satzung bedarf der Vorstand stets der Zustimmung des AR zu den dort
aufgeführten Geschäften, also mitnichten völlige "Narrenfreiheit", die momentan der AR-Vorsitzende zu haben
bzw. sich herauszunehmen scheint.
Kann man als Mitglied die Satzung irgendwo einlesen? Wenn ja,wie und wo