In dem Bericht steht drin, dass Fahnen vom FCK gesehen worden wären. Da frag ich mich, ob sowas stimmen kann. Die Zeiten wo man Gegner angegriffen hat und dabei Fahnen getragen hat, sind eigentlich seit dem deutsch-französischem Krieg 1870 vorbei...
Beiträge von TonyMarschall
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Ich heiße die Aktion nicht für gut, aber falls sich bestätigen sollte, dass es Lautrer waren, war das als Antwort auf die Beleidigungen gegenüber Fritz Walter abzusehen...
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was ein Scheiß...
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Ich halte halte zur Zeit für noch nicht bundesligatauglich. Vllt braucht er aber auch eine Saison um sich einzuspielen.
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kaiserslautern.de hier die gewünschte Quelle
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Ich sehe das Problem dahin, dass in der Öffentlichkeit nicht wirklich zur Kenntnis genommen wird, dass es nach einem Rechtsgutachten des DFB durchaus die Möglichkeit bestehen Pyrotechnik unter Auflagen zu erlauben. Dass es durchaus leider vereinsschädigend ist, ist mir auch bewusst. Und nach der Sperre für Frankfurt hab ich meine Meinung inzwischen soweit revidiert, dass man nun in den kommenden Spielen auf Pyrotechnik verzichten soll. Ich find nach wie vor, dass Pyro dazu gehört und ein Mittel des optischen Supports ist, aber bevor uns die Saison im Kampf um den Abstieg noch ein Verbot droht, lieber abwarten bis nächste Saison.
Ich hoffe, dass im Sommer wieder zurück an den Tisch gefunden wird und Überlegungen angestellt werden, inwieweit man im Stadion Pyrotechnik legal abbrennen kann. Bei den sog. Seenotfackeln, die in Deutschland zugelassen sind, seh ich ehrlich gesagt kein Problem diese in einem bestimmten Bereich zuzulassen.
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Fy hat die Kleider übrigens an die Lauter Glockenstube übergeben, aber über postive Aktionen der Ultras wird ja gar nicht gesprochen.
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Von welcher Zeit redest du? 80er, 90er? Pyro kam Mitte der 80er auf, als Hans Peter Briegel nach Verona wechselte und Fans von dort aus Pyro mitbrachten.
Ich für meine Zeit kann leider erst ab Anfang/Mitte der 90er mitreden. Und da war Pyro fester Bestandteil.
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Es ist nicht immer eine Straftat. Bei in Deutschland zugelassenen Seenotfackeln mit entsprechendem Prüfsiegel ist es lediglich eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sie zündet und es zu keiner Verletzung kommt. Da gabs in Freiburg mal ein entsprechendes Urteil.
Bei Nichtnennung der Täter macht sich der normale Fan nicht wegen Strafvereitelung durch Unterlassen strafbar, weil ihm keine Garantenpflicht zu melden trifft auch wenn es sich um in Deutschland nicht zugelassene Bengalos handelt.
Mit Hoffenheim geht mir daru, dass das Verhalten grob unsportlich war. Daher kann der DFB es trotzdem bestrafen, auch wenn die StA eine Straftat verneint hat. Insoweit ist es auch hier so, dass das Verhalten von einem Angestellten des Vereins erfolgte, was insoweit erschwerend zu berücksichtigen ist als das Fehlverhalten bloßer Fans.