Beiträge von herrmann

    Bei ihm denke ich immer, er spielt die falsche Position. Man sollte es mal aus dem Mittelfeld heraus versuchen. Das einzigste was er gestern zeigte, war seine laufbereitschaft auf dem Platz.

    Vorverkauf fürs Auswärtsspiel in Wiesbaden startet

    Hallo
    am Sonntag, 12. November 2023, gastieren die Roten Teufel beim SV Wehen Wiesbaden. Anpfiff der Partie in der BRITA-Arena ist um 13:30 Uhr.
    Der exklusive Vorverkauf für das Auswärtsspiel des FCK in Wiesbaden beginnt am Freitag, 27. Oktober 2023, um 9:00 Uhr.
    Der Vorverkauf ist nur für Vereinsmitglieder und Dauerkarteninhaber der Saison 2023/24 mit einem Kundenkonto im Onlineshop des 1. FC Kaiserslautern zugänglich. Der Verkauf der Auswärtstickets findet ausschließlich über diesen statt.
    Zur Verfügung stehen Tickets zu folgenden Preisen:
    Stehplatz I Block S15 | 18,00 € (inkl. Gebühren)

    Stehplatz I Block S16 | 18,00 € (inkl. Gebühren)

    Stehplatz I Block S17 | 18,00 € (inkl. Gebühren)
    Stehplatz I Block S18 | 18,00 € (inkl. Gebühren)
    Sitzplatz I Block W19 | 31,00 € (inkl. Gebühren)
    Die Tickets werden als Print@Home-Tickets zum Ausdrucken ins Kundenkonto gelegt.
    Bitte beachte, dass pro Kunde maximal zwei Tickets gekauft werden können.
    Weitere Vorverkaufstermine werden bald bekannt gegeben

    Deine Aussage mit Lebenslang und den 15 Jahren ist einfach verkehrt. Bitte genau erkundigen bevor man sowas von sich gibt. Das ist kein Hobby mehr wo es schlicht weg egal ist ob ich mich mal irre , das ist die Realität.

    So einer würde bei mir nie mehr in ein Stadion dürfen und sei es für ein Bambini.

    Geldstrafen für gemeinnützige Zwecke helfen da wenig, da muss eine andere Rechtssprechung her die abschreckt.

    was bedeutet in der Rechtsprechung lebenslang - Google Suche

    Kannst auch mal einen Anwalt fragen, der sagt das selbe.. Eine Freiheitsstrafe, die auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wird, mindestens aber 15 Jahre andauert und danach zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

    ᐅ Lebenslange Freiheitsstrafe: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
    Die lebenslange Freiheitsstrafe ist als Ausnahmefall der zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe zu sehen. Ihre Dauer ist unbestimmt. Sie kann jedoch nach 15…
    www.juraforum.de

    Die lebenslange Freiheitsstrafe ist als Ausnahmefall der zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe zu sehen. Ihre Dauer ist unbestimmt. Sie kann jedoch nach 15 Jahren gemäß dem § 57 a StGB zur Bewährung ausgesetzt werden, sollte sich der Täter während der Haftzeit nichts weiter zu Schulden kommen haben lassen.


    Also erstmal Lebenslanges Stadionverbot geht schon rein rechtlich nicht, da schwere Straftäter auch nach 15 Jahren ( rechtssprechung lebenslang) wieder auf freien Fuß dürfen.

    Natürlich muss da das Alter und evtl andere Vorfälle des Täters der die Colaflasche geworfen hat, aufgearbeitet werden und mit berücksichtigt werden.

    Ich denke 5-bis 10 Jahren Stadionverbot könnte man aber aussprechen.

    Natürlich Schmerzensgeld und eine großzügig ausgelegte Geldstrafe für soziale Projekte mit eingeschlossen.

    Desweiteren wird es wohl über kurz oder lang dazu kommen, dass Netze auch vor den Haupttribünen gepannt werden müssen, da in letzter Zeit wenn was geworfen wurde, dieses von der Haupttribüne und/oder teuren Sitzplätzen passierte.