Beiträge von Grabwood

    um das gute betriebsklima zu halten wird fuchs in der 17. minute eingewechselt und spielt dann auch noch durch ... dem guten betriebsklima wegen ... wie bei der diakonie oder bei der caritas.
    selbst bei den ehrenamtlichen helfern der lauterer bahnhofsmission hält man sich den bauch vor lachen ...

    Achso ein technorunner hätte einen eingewechselten Fuchs auch wieder ausgewechselt... Na dann kommt ja richtig gute Stimmung auf...
    Nee aber jetzt musst doch mal ehrlich sein.... Ein Fuchs kam bei solch einem Spiel, bei dem es mehr auf Kampf und Einsatz ankommt als auf Schönspielerei , doch gar nicht sooo schlecht rüber...


    Und außerdem gibt es noch andere 10 Spieler , die du auswechseln kannst....


    Einen eingewechselten Spieler wieder auszuwechseln halte ich für so mit die Höchststrafe und diese hat Fuchs in meinen Augen nie und nimmer verdient gehabt...


    Halt doch mal den Ball flach

    Warum Kurz nach 17 Minuten ausgerechnet Fuchs gebracht hat würde mich echt einmal neugierig machen. Genauso gut hätten wir auch mit 10 Mann weiterspielen können. Palijc oder Pavlovic wären da sicherlich bessere Optionen gewesen.

    Geanu aus dem eben oben von Sandberg beschriebenen Grund ... Man sorgt für ein gutes Betriebsklima und dafür muss man eben auch mal wieder Spielern aus der 2. reihe oder auch der 3. eine Chance geben sich zu beweisen...


    Fand dies absolut richtig auch daher weil Fuchs eher für dieses körper- und kampfbetonte Spiel gegen Rostock geeignet war als Paljic oder Pavlovic...

    Hier kein Diebstahl


    Ein Diebstahl setzt im subjektiven Tatbestand sowohl Vorsatz als auch Zueignungsabsicht voraus. Diese wiederum setzt sich aus dem Willen der dauerhaften Enteignung und der Absicht der Aneignung zusammen. Aneignen kann man sich die Sache selbst oder einem Dritten. Da dieser Schal vom Täter jedoch eher in seiner Form zerstört und somit in seiner Funktion nicht mehr nutzbar ist, kann hier auch keine Aneignung der Sache gegenüber dem Täter angenommen werden.


    Diebstahl scheitert hier also an der nicht gegebenen Zueignungsabsicht, da der Täter subjektiv nicht vor hatte sich oder einem anderen diesen anzueignen.


    So würde ich es in einem Gutachten in etwa schreiben


    @ PfaelzerMaedsche
    "Er macht sich hier wegen Unterschlagung strafbar, da die aber subsidiär hinter der Nötigung zurücktritt, wird sie nicht erwähnt."


    Für eine Unterschlagung fehlt hier wiederum die Zueignungsabsicht.


    Unterschlagung und Diebstahl unterscheiden sich nur hinsichtlich des Merkmals der "Wegnahme"

    Was mich absolut positiv in Sachen Aufstieg stimmt ,ist die Tatsache, dass dies seit ewiger Zeit das erste Mal war , dass man sich hat mit 3 Punkten ein wenig absetzen können...


    In den Jahren zuvor haben wir in solchen Spielen meist kläglich versagt....


    Genau so weiter machen und dann schauen was Ende dabei rum kommt. Im Moment sieht es sehr sehr gut aus!!!!

    Und den Fremden brauch ich als Vertragspartner nicht zu kennen?

    Nach dem objektiven Empfängerhorizont zu urteilen lässt es sich sagen , dass du als Käufer ,den Vertretenen die IMC Group auch namentlich kennst....
    Du hast dir nämlich gerade deshalb die Karte bestellt, da es nur durch einen anderen Veranstalter möglich war solch ein Event dieser Größe durchzuführen.
    Und dies müsste dir durch die Öffentlichkeitsarbeit, die auch durch den FCK betrieben wurd auch bewußt gewesen sein.


    In dem von dir beschriebenen Fall ist es so, dass der Vertreter (DU) willentlich den Vertretenen nicht nennt , da verhällt sich die sachlage etwas anders.. Da hast du recht... Da sind wir dann knapp am Straftatbestand...Betrug

    Sorry, das ist dann ja wohl das Problem des FCK. Zu keinem Zeitpunkt wurde darauf hingewiesen beim Kartenkauf, dass der FCK nicht der
    Veranstalter ist. Gibt ja auch Menschen, die haben kein Internet und bestellen ihre Karten telefonisch. Und dann??? Kommt ne Rechnung
    vom FCK, auf der Karte steht, der FCK als Veranstalter, aber der Vertragspartner soll IMC Group sein? Mit keinem Wort erwähnt???

    Du solltes weiterlesen.. Den Vertrag den du schließt, schließt du auch ohne , dass es auf der Karte steht mit der IMC Group, da eben der FCK im eigenen Namen für einen Fremden eine Willenserkärung abgibt und die mit deiner Bestelltung auch eine abgibst..
    Nach dem objektiven Empfängerhorizont kann man auch davon ausgehen , dass der FCK nicht als Vertragspartner in diesem Fall auftritt, da es sich hierbei nicht um die Preise , die man mit dem FCK in Verbindung bringt handelt...
    Und desweiteren habe ich ja eben dir auch geschriben , dass es bei einer Eintrittskarte nicht nötig ist auf den Veranstalter zu verweisen , lediglich der Aussteller muss darauf erkennbar sein und dies ist der FCK.
    Desweiteren Den vertrag hast du schon geschlossen bevor du überhaupt eine Eintrittskarte oder die Rechnung in der hand hältst...
    vb