Beiträge von FCK_Tom

    Ich habs befürchtet. Naja, egal. 1 Punkt gut gemacht!


    Ohne Jendrisek ist in unserem Sturm im Moment nichts los. Warum man nochmal versucht hat mit Lakic und Nemec zu spielen verstehe ich aber nicht. Das das nciht funktioniert hatte man bereits gesehen. Ich denke einer der beiden und Paljic als Jendrisek Ersatz hätte besser gepasst.



    Gegen Cottbus 3 Punkte und alles wird gut. ;)

    Jetzt hackt doch nicht auf Nemec rum. Klar hatte er gestern einen schlechten Tag, aber noch vor einer Woche war er unser Bester Mann auf dem Platz. Sollte sich die Leistung von gestern nächsten Montag fortsetzen, muß man natürlich in der Halbzeit reagieren. Aber ein schlechtes Spiel sollte jedem mal zustehen. Und die, die Lakic fordern haben wohl das Paderborn Spiel nicht gesehen. Gegen das was Lakic da abgeliefert hat war Nemec ja gestern noch gut!


    Hoffe zwar auch, dass lakic wieder der Alte wird, im Moment ist er da aber ganz weit davon entfernt.

    Hi Fans!


    Wir haben ein echt gutes Spiel gemacht... Für eine Auswärtsmannschaft haben wir den selbsternannen Aufstiegskandiataten wirklich kaum den Hauch einer Chance gelassen...
    Wir haben aber klar 2 Punkte verschenkt... Ich kann mich an keine Torchance des MSV erinnern...
    Wirklich Schade das es am Ende nicht reichte... Aber die Leistung macht Mut...


    Beim 1:1 zögert Dick leider viel zu lange... Das geht auf seine Kappe!

    Also das Dick zu lange gezögert hat mag stimmen. Aber das Tor geht ganz klar auf Rodneis Kappe, der 4 m vom Gegenspieler weg steht. Wollte er auf Abseits spielen???? Dabei hatte Amedick ihm vorher noch angezeigt, dass er sich um den Baljack kümmern soll.



    Insgesamt eine eher durchwachsene Leistung, wo sicher auch die Platzverhältnisse eine Rolle gespielt haben.

    den Paragraphendschungel finde ich immer wieder interessant;
    :ironie:
    Ich denke wenn man in solche Mühlen fällt braucht man profimäßige Rechtsberatung um da wieder rauszukommen;


    Kann man solche Gesetzes- u. Steuersachen nicht einfacher gestalten ?
    Obwohl,dann würden ja die,die noch meinen durchzublicken,Nichts verdienen!

    Du irrst. Auch der Berufsstand der Steuerberater würde sich ein einfacheres Steuerrecht wünschen, denn so wie es jetzt ist, kann glaube ich niemand mehr in vollem Umfang durchblicken. ;)

    Jo, schon klar. Du hast geschrieben, dass es Probleme gibt, wenn man mit vier Wochen rechnet statt mit einem Monat. Nach meinem Verständnis ist ein Monat mehr, wie vier Wochen. Also, warum bekommst du dann Probleme? Wenn ich jetzt mit einem Monat rechne, anstatt mit vier Wochen, kann ich dich verstehen. Aber andersrum? :gruebel:

    Geht doch aus meinem Beispiel hervor. Wenn ich mit 4 Wochen rechne, mache ich am 14.2. nichts mehr, weil ich fälschlicherweise denke die Frist ist rum und man kann nichts mehr machen. Schicke den Mandant nachhause. Wenn dann der Mandant am 20.2. kommt und sagt am 14.2. hätte man noch Einspruch einlegen können (hat er irgendwie in Erfahrung gebracht), muß ich ihm recht geben und ggf. für den Schaden aufkommen, wenn der Einspruch ausreichende Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.


    Hoffe ich hab mich jetzt verständlich ausgedrückt. :) Jedenfalls ist es 1 Monat und wieso sollte man da umgangssprachlich 4 Wochen sagen? Ist ja nicht kürzer. :grins:



    @ASC:
    Ein Grundlagenbescheid zeichnet sich dadurch aus, dass er für einen anderen Bescheid Bindungswirkung entfaltet. vgl. § 171 (10) AO.


    Quelle:


    Steuerbescheide in der Praxis: Änderungen und Festsetzungsfristen
    Von Karin Thomas,Gerrit Windhorst
    Seite 184


    siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundlagenbescheid


    Noch ein Zitat:


    Grundlagenbescheid ist aufgrund der Legaldefinition des § 171 Abs. 10 Satz 1 AO 1977 ein Verwaltungsakt, der für die Festsetzung einer Steuer bindend ist, ohne die Voraussetzungen der Bindungswirkung näher zu bestimmen. Dabei ist anerkannt, dass diese Definition nicht nur im Falle einer Bindungswirkung für die Festsetzung einer Steuer Anwendung findet, sondern auch soweit sich die Bindungswirkung auf einen Feststellungsbescheid erstreckt (vgl. Kruse in Tipke/Kruse, a.a.O., § 171 AO Tz. 89).




    So und jetzt kannst Du es glauben oder nicht. ;)

    Warum? Wenn ich innerhalb von vier Wochen meinen Widerspruch oder was auch immer abgebe, bin ich auch in der Frist bei einem Monat. Andersrum nicht.

    Innerhalb von 4 Wochen kein Problem.
    Aber angenommen Fristablauf 15. Februar. Mandant bringt am 14. Februar (fehlerhaften) Bescheid zur Prüfung und ich sage man kann nichts mehr machen, weil die 4 Wochen rum sind.....

    Ja, dass mit dem einen Monat ist ja auch richtig... Deswegen schreibe ich ja auch irnonischer Weise 4,33 Wochen!! Ich hab ja einen Monat gemeint, zifix... Steht ja im §355 (1)... In der Praxis sagt man halt 4 Wochen... :shit: :headbang: :ausflippen:


    § 171 Abs. 10 AO i.V.m § 351 Abs. 2 AO (Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid können nur durch Anfechtung dieses Bescheids angergiffen werden)... :liebezählt:


    Edit: Der Grundlagenbescheid ist ja ein hundsgwöhnlicher Steuerbescheid...
    Z.b. für einen AN ist der Bescheid über die EST und Solz der Grundlagenbescheid...
    Für eine Personengesellschaft der Bescheid über die einheitlich und gesonderte Festellung...

    4 Wochen sagen viele, das stimmt. Jeder Dozent in einer Steuerfachschule schlägt aber die Hände übder Kopf zusammen wenn er das hört. Das kann zu fiesen Haftungsfällen führen, wenn man dann tatsächlich mal mit 4 Wochen statt 1 Monat rechnet...


    Was den den Begriff Grundlagenbescheid angeht, bist Du aber auf dem falschen Dampfer.


    Es stimmt das: Für eine Personengesellschaft der Bescheid über die einheitlich und gesonderte Festellung...ist ein Grundlagenbescheid.


    Es stimmt nicht, dass "für einen AN ist der Bescheid über die EST und Solz der Grundlagenbescheid..."


    Der ESt Bescheid ist der Grundlagenbescheid für den Solz Bescheid! Der Solz Bescheid ist aber "nur" ein Bescheid! Ein Grundlagenbescheid bildet wie der Name schon sagt immer die Grundlage für einen Folgebescheid. Ist der Folgebescheid fehlerhaft, wegen eines fehler im Grundlagenbescheid, kann der Einspruch nur gegen den Grundlagenbescheid gerichtet werden.


    Ich hoffe das war verständlich erklärt.....nicht jeder Steuerbescheid ist ein Grundlagenbescheid!



    Im übrigen hat Number_Ten schon alles gesagt. Aber wir wollten hier ja kein Steuerseminar abhalten, sondern über den FCK diskutieren.
    Aber manches kann man nicht einfach so stehen lassen. Nichts für ungut!