Beiträge von FCK_Tom

    Hab ich doch gesagt...
    Der FCK bekommt vom FA einen geänderten Bescheid... Gegen den Grundlagenbescheid kann der FCK innerhalb 4 Wochen Einspruch einlegen...
    Mit Begründung, bzw. mit folgender Begründung... Hauptsache die Rechtsbehlfsfrist wird eingehalten...


    Edit:


    Einspruch keinen Wiederspruch... Lt. AO...
    Aber ist eingentlich das gleiche... :biggrin:

    Wenn Du schon Begriffe korrigierst, dann korrigier bitte auch 4 Wochen auf 1 Monat. :biggrin:
    Und Grundlagenbescheid ist in diesem Zusammenhang auch nicht unbedigt richtig.



    OK, genug Haare gespalten. :thumbup: Ich denke wir wissen alle, wovon wir reden. ;)

    was meint dann die Überschrift dieses Kapitels und div. Presse (z.B. Kicker)? Also ist diese Begriffswahl ein (nicht so wichtiger, kleiner ) Fehler. ok.

    Die Rückstellung wurde gebildet, weil die Rückzahlung gedroht hat. Die Bildung der Rückstellung erfolgte im letzten Jahresabschluß und war Thema bei der letzten Mitgliederversammlung. Jetzt ist diese Rückzahlung anscheinend Gewissheit geworden. Aber da der (volle?) Betrag anscheinend schon als Rückstellung in den JA eingestellt wurde, belastet er jetzt rein bilanziell den FCK nicht mehr (Thema Überschuldung!). Sehr wohl aber die Liquidität, weil diese ja erst jetzt mit der Rückzahlung abfließt.


    Hoffe ich konnte die letzte Unklarheit beseitigen.

    Sie mindert erstmal unser Ergbniss und wahrt und vor weiterern zu versteuernden Gewinnen...

    Die Rückstellung mindert den handelsrechtlichen Jahresüberschuß. Ob sie das zu versteuernde Einkommen mindert ist eine ganz andere Frage, die z.B. im Falle der Köperschaftsteuer zu verneinen wäre.


    Ansonsten hast Du natürlich recht. Eine Rückstellung ist eine ungewisse Verbindlichkeit, die nach vernünftigen kaufmännischen Grundsätzen zu schätzen ist.


    So, aber genug Exkurs....ich denke dass das Sch.....e ist, dass da jetzt nochmal 2,3 Millionen nachzuzahlen sind leuchtet wohl jedem ein. Deie ehemalige Führung wird man meiner Meinung nach kaum zu rechenschaft ziehen können, da sie durch die Mitgliederversammlung entlastet wurde. Die Frage ist, inwieweit evtl. ein Beratungsfehler vorliegt. Aber das können wir hier ohne die Fakten zu kennen natürlich absolut nicht beurteilen.

    Man hatte "damals", ausgehandelt von R.C. Jäggi, ca. 8,9 Millionen Euro als "Vergleich" an das Finanzamt gezahlt. Nach einem Urteil des Landesgerichts aus dem Jahr 2005 hat der FCK dabei 7,9 Millionen Euro zuviel gezahlt. Bislang hat aber keine Rückforderung des Geldes stattgefunden, wohl auch, weil es rechtlich scheinbar so aussieht, dass ein Vergleich eine endgültige Einigung beider Parteien darstellt und im Nachgang nicht mehr angegriffen werden kann. Da ich mich aber im Steuerrecht etc. nicht so gut auskenne, ist das lediglich eine Vermutung, keine auf Fakten basierende Feststellung.

    Das nennt sich tatsächliche Verständigung, nicht Vergleich. Das die für beide Seiten bindend ist, auch wenn sie sich hinterher als falsch herausstellt, wurde bereits höchstrichtlich entschieden.


    Es gibt wohl einen Fall, wo zumindest das FG München die Bindungswirkung in Frage stellt:


    Zitat


    Ernstliche Zweifel an der Bindungswirkung der zwischen dem Sachgebietsleiter der Veranlagungsstelle und dem Steuerpflichtigen getroffenen tatsächlichen Verständigung über Besteuerungsgrundlagen besteht, insoweit – unwidersprochen – vorgetragen wird, dass der Abschluss der tatsächlichen Verständigung durch unzulässige Druckmittel, insbesondere durch Androhung von Ermittlungen durch die Steuerfahndungsstelle und der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung veranlasst worden ist.


    Ob das evtl. beim FCK zutrifft weiß ich natürlich nicht.

    Hat wohl einige kleiner Böcke geschossen in den letzten 3-4 Spielen. Auch die Abschläge kommen meist nur bis zur Mittellinie (könnt er ja mal von Tobi lernen ;)) Die Fans stehen allerdings hinter ihm. Dafür kann er sich zwar auch nichts kaufen, aber immerhin.