Auf die Vorstandszusammensetzung hat ein Mitglied keinen bzw. nur mittelbaren Einfluß, da diese Leute vom Aufsichtsrat ernannt werden.
@geist
Du hast Recht, ich habe mich vertan: Die Wahl eines neuen Aufsichtsrat würde in einer separaten Mitgliederversammlung erfolgen.
Bzgl. der Verpflichtung neuer Spieler in der Zwischenzeit habe ich meine Bedenken. Für mich erscheint dieser Vorgang zustimmungspflichtig (durch den AR), aber mir ist es nicht ganz klar, ob ein Spieler hier wie ein "Gegenstand" gemäß seinem Wert beurteilt wird.
Grundsätzlich denke ich, dass ein neuer Aufsichtsrat ggf. den Vorstand ablöst und dann in der Praxis auf jeden Fall einige Wochen de facto keine echte Handlungsfähigkeit besteht.
Welcher Vorstand würde das Risiko eingehen in dieser Phase eigenmächtig zu handeln und sich ggf. dafür verantwortne zu müssen. Hier stellt sich unmittelbar die Frage, ob nicht zumindest ein angepaßter Wirtschaftsplan vom AR genehmigt werden mußt.
Zumindest ist es eine komplizierte und kritische Phase.
Deshalb meine Meinung:
Wenn es um einzelne Mitlieder im AR geht, sehe ich keine Probleme, aber wenn eine größere Anzahl bzw. der gesamte AR abgewählt werden soll, halte ich es für kritisch und warum sollte man Buchholz abwählen?
Meiner Meinung nach sollten größere Veränderungen eher im Frühjahr geplant werden, wenn sie von Nöten sind. Wenn eine so große Unzufriedenheit vorhanden ist, kann es nicht das Problem sein 400 Unterschriften dafür zu sammeln.