Wenn die 50+1 gekippt wird dann schon. Dann könnte man die 51% auf die Mitglieder über schreiben allerdings was macht man dann mit Neumitgliedern? Neue Aktien raus geben? Und was ist wenn ein Investor zB 49% kauft dann brauchen nur 1,1% der Mitglieder ihre Aktien zu verkaufen und schon ist die Mehrheit der Mitglieder gegessen.
Eine AG werden wir aber sowieso nicht. Es wurde nämlich unter Jäggi abgestimmt wenn Ausgliederung dann GmbH. Deswegen auch andauernd mein Einwand von wegen Aufsichtsrat. Der ist bei einer GmbH net nötig. Allerdings weiss ich net wie das wäre wenn man sagt Ausgliederung nur unter der Bedingung das ein zB 5 Mann AR die GmbH über wacht und der AR von den Mitgliedern vorgeschlagen und gewählt wird. Denn was nützt ein AR der von Kuntz und co eingesetzt wird?
Allerdings stellt sich hier die Frage was ist wenn der Verein den Bach runter geht und nur noch die GmbH existiert? Die Mitglieder sind Mitglied im Verein net in der GmbH. Kein Verein keine Mitglieder.
Ich wette einen Kasten Bier das bei der HV wo es um die Ausgliederung geht ein Horrorszenario gestrickt wird. Wir können uns das NLZ nur leisten wenn wir ausgliedern wegen den steuerlichen Vorteilen. Das NLZ wird vom Verein gekauft weil die Anleihe im Verein bleibt. Die GmbH kauft das NLZ dem Verein ab und sichert sich so die steuerlichen Vorteile. Der Verein kann die Anleihe net zurück zahlen dann hat sich das auch erledigt. Dazu bleiben noch die Schulden beim Verein und das negative Eigenkapital. Weil die GmbH das NLZ dem Verein abgekauft hat können sie das steuerlich geltend machen.