FCK muss Rückzahlungen leisten

  • @ASC, danke für Deine Bemühung der Aufklärung. Du verstehst, was ich meine... !


    Im Übrigen: gehe mal auf "Spieltag", da denkt doch jemand über Nemec hinter den Spitzen nach - erinnerst Du Dich an unsere Diskussion hierzu? (es war ein Bericht vom Training - Zitat aus evtl RP? - finde ihn nicht wieder)


    Junge, richtig... Da hab ich sofort an dich gedacht und wollte dich eigentlich anschreiben... Kurz probt das im Training, wie du es vorhergesagt hast... :yes:

  • Folgendes wird evtl. zur Aufklärung beitragen:


    http://www.morgenweb.de/region…ckzahlungen_leisten_.html


    Ich schließe aus dem Artikel, daß der Verfasser in der Überschrift einen unzutreffenden Begriff gewählt hat.
    Die "Betriebsprüfung" - tatsächlich handelt es sich um eine "Außenprüfung" - dient u. a. dazu, steuerliche
    Sachverhalte zu ermitteln. Nach Abschluß der Prüfung wird ein Abschlußbericht erstellt, der mit der
    betr. Firma besprochen und der anordnenden Stelle zugeleitet wird. Diese entscheidet - je nach Prüfungsergebnis -,
    ob Steuern nachgefordert oder ggfs. erstattet werden müssen.
    Wenn SK gesagt hat, daß dem FA "einige Vorgehensweisen des Vereins bei Spielerabschreibungen nicht gefallen
    hätten", so bedeutet dies nichts anderes, als daß das FA diese "Vorgehensweise" - Einzelheiten sind nicht bekannt -
    in steuerrechtlicher Hinsicht beanstandet hat. Gegen den Steuerbescheid kann der FCK ein Rechtsmittel einlegen.
    Die Spekulation betr. "Körperschaftssteuer" dürfte jeglicher Grundlage entbehren.

  • Der FCK kann Einspruch gegen die vom Betriebsprüfer geänderten Bescheide einlegen... Aber was soll das schon großartig nutzen? An der Nachzahlung werden sie nicht vorbei kommen, es sei denn, der FCK legt neue Fakten auf den Tisch...

  • Der FCK kann Einspruch gegen die vom Betriebsprüfer geänderten Bescheide einlegen... Aber was soll das schon großartig nutzen? An der Nachzahlung werden sie nicht vorbei kommen, es sei denn, der FCK legt neue Fakten auf den Tisch...

    Nein, kann er nicht. Die Betriebsprüfer erlassen keinen Steuerbescheid. Die "Fakten" sind von den Prüfern
    ermittelt worden. Wenn der FCK eine andere Rechtsauffassung als das FA vertritt, hat er die Möglichkeit,
    ein Rechtsmittel (Einspruch, Widerspruch) einzulegen, über den die Rechtsbehelfsstelle (oder wie auch
    immer sie beim FA bezeichnet wird) entscheidet. Gegen diese Entscheidung kann der FCK klagen.
    Ich gehe aber davon aus, daß der FCK diese Wege nicht beschreiten wird, weil er endlich Rechtsfrieden
    haben möchte.

  • Hab ich doch gesagt...
    Der FCK bekommt vom FA einen geänderten Bescheid... Gegen den Grundlagenbescheid kann der FCK innerhalb 4 Wochen Einspruch einlegen...
    Mit Begründung, bzw. mit folgender Begründung... Hauptsache die Rechtsbehlfsfrist wird eingehalten...


    Edit:


    Einspruch keinen Wiederspruch... Lt. AO...
    Aber ist eingentlich das gleiche... :biggrin:

    Einmal editiert, zuletzt von ASC2000 ()

  • Hab ich doch gesagt...
    Der FCK bekommt vom FA einen geänderten Bescheid... Gegen den Grundlagenbescheid kann der FCK innerhalb 4 Wochen Einspruch einlegen...
    Mit Begründung, bzw. mit folgender Begründung... Hauptsache die Rechtsbehlfsfrist wird eingehalten...


    Edit:


    Einspruch keinen Wiederspruch... Lt. AO...
    Aber ist eingentlich das gleiche... :biggrin:

    Wenn Du schon Begriffe korrigierst, dann korrigier bitte auch 4 Wochen auf 1 Monat. :biggrin:
    Und Grundlagenbescheid ist in diesem Zusammenhang auch nicht unbedigt richtig.



    OK, genug Haare gespalten. :thumbup: Ich denke wir wissen alle, wovon wir reden. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von FCK_Tom ()

  • @ FCK-Tom


    Ja, und nochmal für dich ganz Wichtigen... Ein Monat hat 4,33 Wochen... :jubel:
    Nein, gegen den Grundlagenbescheid ist immer Einspruch einzulegen, lt. Abgabenordnung... Und der glaub ich mehr als dir! :thumbup:

  • @ FCK-Tom


    Ja, und nochmal für dich ganz Wichtigen... Ein Monat hat 4,33 Wochen... :jubel:
    Nein, gegen den Grundlagenbescheid ist immer Einspruch einzulegen, lt. Abgabenordnung... Und der glaub ich mehr als dir! :thumbup:

    Es schadet doch überhaupt nicht und es fällt niemandem eine Zacke aus der Krone, wenn er korrigiert wird.
    Wenn ich objektiv falsch liege, bin ich dankbar, wenn mich jemand darauf aufmerksam macht. Man kann immer
    noch hinzulernen. Was dies mit Wichtigtuerei zu tun haben soll, kann ich nicht so ganz verstehen.
    ASC, da Du die AO zitiert hast, wirst Du nicht übersehen haben, daß Rechtsbehelfsbelehrungen
    den Passus "innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe" enthalten.
    Ich wette äußerst selten, aber in diesem Falle würde ich mit Dir wetten, daß es sich nicht um einen Grundlagenbescheid
    handelt. Die Prüfer haben den betr. Zeitraum geprüft und Beanstandungen festgestellt, aufgrund derer ein - hundsgewöhn-
    licher :) - Steuerbescheid erlassen wird. Wenn es sich hierbei lt. SK um "einige Vorgehensweisen des Vereins bei
    Spielerabschreibungen" gehandelt hat, dann kann m. E. davon ausgegangen werden, daß der Verein diese steuerlich
    falsch behandelt sprich falsch angewandt hat. Die "Grundlagen" für die steuerliche Behandlung sind schon bedeutend
    früher festgelegt worden, sie betreffen alle Vereine ("Gleichmäßigkeit der Besteuerung"). Was eindeutig gegen den
    Erlaß eines Grundlagenbescheides spricht, ist die Tatsache, daß der Verein Rückstellungen gebildet hat, weil er
    von Nachforderungen des FA ausgegangen ist und Nachforderungen werden per Steuerbescheid geltend gemacht.

  • Ja, dass mit dem einen Monat ist ja auch richtig... Deswegen schreibe ich ja auch irnonischer Weise 4,33 Wochen!! Ich hab ja einen Monat gemeint, zifix... Steht ja im §355 (1)... In der Praxis sagt man halt 4 Wochen... :shit: :headbang: :ausflippen:


    § 171 Abs. 10 AO i.V.m § 351 Abs. 2 AO (Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid können nur durch Anfechtung dieses Bescheids angergiffen werden)... :liebezählt:


    Edit: Der Grundlagenbescheid ist ja ein hundsgwöhnlicher Steuerbescheid...
    Z.b. für einen AN ist der Bescheid über die EST und Solz der Grundlagenbescheid...
    Für eine Personengesellschaft der Bescheid über die einheitlich und gesonderte Festellung...


    Edit: Und eine Rückstellung wird gebildet, obwohl der Bescheid ja noch nicht mal da ist... Deswegen diese ungewissen Verbuindlichkeit... Sie wird kaufmännisch beurteilt. Und wenn diese verfluchte Nachzahlung kommt, und die Rückstellung geht nicht auf wichst man die Differenz auf Erträge oder Aufwendungen für Auflösungen von Rückstellungen... Es gibt noch mehr Möglichkeiten...

    2 Mal editiert, zuletzt von ASC2000 ()

  • ich mach mir ernsthaft gedanken. Auf transfermarkt.de steht auch das der FCK durch die Unterdeckung seines Etats in der Bilanz Probleme mit der DFL wegen der Lizenz bekommen könnte!?


    http://transfermarkt.de/de/new…here-bilanz-schulden.html



    Die Stadt wäre ja dann mit ihrer Entscheidung die Mietminderung nur mit 1,2 Mi. zu akzeptieren echt der Totengräber des Vereins und schneidet sich ins eigen Fleisch. Nur ein gesunder FCK kann langfristig die Miete zahlen. Nicht auszudenken was los wäre wenn man im Falle eines Punktabzuges in der laufenden Saison den Aufstieg verpassen würde oder nächstes Jahr mit Minuspunkte starten müsste und so im Falle eines Aufstiegs nächstes Jahr vielleicht wieder absteigt. Also mir wird echt im Moment wieder Anhst und Bange.


    Jetzt sieht es nach all den Jahren wo es bergab ging endlich mal wieder super aus. Tabellenführer in Liga 2 - 8 Punkte vorsprung auf Platz 3 - eine Mannschaft die perspektive hat und dann solche Schreckensmeldungen die mir den schlaf rauben ....



    Wie denkt ihr über die ganze Geschichte?