ZitatDas Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Torwart-Trainer Gerald Ehrmann vom Bundesligisten 1. FC Kaiserslautern am 15. September 2011 im Einzelrichter-Verfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.
Während des Bundesliga-Spiels zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem FC Bayern München am 27. August 2011 in Kaiserslautern lief Ehrmann nach einem Strafstoß für München gestikulierend auf das Spielfeld und äußerte sich unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter-Gespann. Er wurde daraufhin des Spielfelds und des Stadion-Innenraums verwiesen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Quelle: http://dfb.de/index.php?id=500014&tx_dfbnews_pi1[showUid]=29173&tx_dfbnews_pi4[cat]=145