Verhaltensregeln - Fußball-EM 2008
Hausordnung in der Zeit vom 7. bis zum 29. Juni 2008
§ 1
In der Zeit vom 7. bis zum 29. Juni 2008 ist der Mann absoluter
Herrscher über TV-Gerät und dazugehöriger Fernbedienung.
§ 2
In dieser Zeit beschäftigt sich die Frau stumm mit häuslichen Arbeiten
außerhalb des Fernsehraumes.
§ 3
Vor jedem Spiel ist dem Mann eine Kiste mit kühlem alkoholhaltigem
Bier neben den Fernsehsessel zu stellen, wobei die Betonung auf kühl liegt.
§ 4
Während eines Spieles ist der Frau der Aufenthalt im Fernsehzimmer
untersagt. Die Nachlieferung von Knabbereien und Bier ist jedoch möglich.
§ 5
In der Halbzeitpause besteht für die Frau ein 15-minütiges
Betretungsrecht um den Aschenbecher zu leeren und leere Getränkeflaschen
durch frisch gekühlte volle Flaschen zu ersetzen. Bei Bedarf können diverse
Knabbereien gereicht werden. Das Rascheln mit Tüten ist zu unterlassen,
ebenso ist der Gebrauch verbaler Kommunikation nicht gestattet.
§ 6
Spätestens 30 Minuten vor Beginn eines Spieles ist dem Mann eine mit
Liebe zubereitete Mahlzeit zu reichen. Um die mentale Spielvorbereitung des
Mannes nicht zu stören, ist auch in dieser Zeit die Schnatterluke
geschlossen zu halten.
§ 7
Während der EM sind jegliche Handlungen, die der Fortpflanzung dienen
könnten, zu unterlassen. Ebenso zu unterlassen ist das Tragen von
Kleidung, die beim Mann das Verlangen nach solchen Handlungen auslösen
könnte. Das Tragen entsprechender Kleidung und entsprechende
Handlungen können jedoch nach dem Schlusspfiff (7. bis 18. Juni ca. 22:45
– ab 19. Juni bei eventueller Verlängerung und Elfmeterschießen frühestens
ab 23:30) nachgeholt werden, sofern das Ergebnis zur Zufriedenheit des
Mannes ausfiel.
§ 8
Sollte der Mann in seinem Großmut der Frau gestatten, die eine oder
andere Minute einen Blick auf das Spiel zu werfen, sind Fragen, die den
fußbelltechnischen Intellekt der Frau verraten würden (z. B. was ist
„Abseits“, was ist „Vorteil“) zu unterlassen.
§ 9
Es ist der Frau bei Androhung des Raumverweises strengstens
untersagt, über das Aussehen von Spielern zu urteilen, z. B. „Ach der
Canavaro hat tolle Beine“.
§ 10
Wenn die unter § 3 bis § 5 genannten Bedingungen (Knabbereien und
Bier) sowie die unter § 6 genannte Mahlzeit zur Zufriedenheit des Mannes
ausfällt, kann er der Frau gestatten, die Fußballabende auswärts bei guten
Freundinnen zu verbringen. In diesem Fall darf der Mann aber nach dem
Nachhausekommen der Frau nicht mit Nebensächlichkeiten wie
Gesprächsinhalte des Abends belästigt werden.
§ 11
Wenn es das Haushaltsbudget der Frau erlaubt, kann sie sich ein
kleines TV-Gerät für den Eigengebrauch kaufen, um damit in mindestens 10
Meter Entfernung vom Mann Kauderwelsch der Marke Reich und Schön
oder Liebesdramen zu konsumieren. Die Lautstärke ist dabei allerdings so
zu gestalten, dass der Mann nicht gestört wird.
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Ich weiß, eine alte Geschichte. Ich überlege mir gerade warum ich das bei den Witzen einsortiert habe, sollte eigentlich zum Internationalen Fußball und vor allem.....an jede Küchentür!