Jahreshauptversammlung des FCK am 12.12.2015 (15:30 Uhr)

  • Ich hab mal ne Frage zum Ablauf der Jahreshauptversammlung. Ich war mal vor Jahren bei einer, aber ist halt ne Weile her und kenne mich da generell wenig aus.
    So wie ich das verstehe können sowohl Aufsichtsrat wie auch Vorstand bei dieser JHV entlastet werden oder eben nicht. Falls der Aufsichtsrat nicht entlastet werden sollte, wird direkt vor Ort ein neuer Aufsichtsrat gewählt. Was aber passiert, wenn der Vorstand nicht entlastet wird? Wie wird hier weiter vorgegangen? Was bedeutet das für die jeweiligen Personen im Vorstand?


    Bei nicht Entlastung des AR: Abwahl und Neuwahl des Aufsichtsrats..
    Der neue entscheidet dann wer neuer VV wird oder bleibt!

    Einmal editiert, zuletzt von pfälzer ()

  • @Gonzo


    Eine Nichtentlastung eines Vorstandes oder Aufsichtsrates ist erstmal ein Vertrauensentzug bezüglich vergangener Tätigkeiten. Auch ein nicht entlasteter Vorstand wurde schon oft wiedergewählt.


    Im Prinzip wird damit den Mitgliedern die Möglichkeit gegeben, Vorgänge im Nachhinein einzelnen Personen anhängig zu machen. Soll heißen, wenn Person x aus dem Vorstand etwas falsch gemacht hat und dem Verein dadurch Schaden entstanden ist, kann diese Person dafür haftbar gemacht werden. Wohlgemerkt kann. Das müsste dann erst nachgewiesen werden.

    "Wo Licht ist ist auch Schatten.
    Auf die Sonne folgt der Regen, mein Leben ist ein Fluch und Segen.
    Du darfst auf die Fresse fallen, Gewinner stehen wieder auf nur Verlierer bleiben liegen.
    Mund abwischen weiter gehen, ihr werdet mich von hinten sehen!"

  • @pfälzer @Andi_74
    Danke für eure Antworten. Ich hab jetzt aber noch nicht verstanden, was das im ersten Moment konkret für den Vorstand bedeutet. Der Aufsichtsrat bestimmt also den Vorstand? Sprich, wenn man den Vorstand nicht entlastet, dann liegt es nicht in den Händen der Mitglieder was passiert und der Aufsichtsrat könnte quasi sagen, dass man so weiter macht?

  • Falls der Aufsichtsrat nicht entlastet werden sollte, wird direkt vor Ort ein neuer Aufsichtsrat gewählt.


    so wie ich weiß geht es erst einmal darum,ob nur einzelne personen oder der gesamte ar nicht entlastet
    werden.bei 2 nichtentlastungen könnten die nachrücker eintreten,(soweit sie bereit sind)bei allen müsste
    eine aomv anberaumt werden.

  • Der Aufsichtsrat bestimmt also den Vorstand?


    Ja. Der AR legt außerdem fest ob der Vorstand ehrenamtlich arbeitet oder hauptamtlich.

    "Wo Licht ist ist auch Schatten.
    Auf die Sonne folgt der Regen, mein Leben ist ein Fluch und Segen.
    Du darfst auf die Fresse fallen, Gewinner stehen wieder auf nur Verlierer bleiben liegen.
    Mund abwischen weiter gehen, ihr werdet mich von hinten sehen!"

  • Den Aufsichtsrat können wir nicht entlasten, dann muss neu gewählt werden.
    Eine Einzelentlastung ist möglich.


    Den Vorstand entlässt nur der Aufsichtsrat. Auf gut deutsch kann es auch sein, dass der Vorstand nicht entlastet wird, und der AR das ignoriert.
    Er MUSS es nicht.

  • Den Vorstand entlässt nur der Aufsichtsrat. Auf gut deutsch kann es auch sein, dass der Vorstand nicht entlastet wird, und der AR das ignoriert.
    Er MUSS es nicht.


    Laut Tagesordnung steht die Entlastung des Vorstandes an. Kann dieser tatsächlich nicht von den Mitgleidern entlastet werden? Wo staht das? Habs garad nicht gefunden.

    "Wo Licht ist ist auch Schatten.
    Auf die Sonne folgt der Regen, mein Leben ist ein Fluch und Segen.
    Du darfst auf die Fresse fallen, Gewinner stehen wieder auf nur Verlierer bleiben liegen.
    Mund abwischen weiter gehen, ihr werdet mich von hinten sehen!"

  • Falsch verstanden.


    Entlastung des Vorstandes:
    AR gibt eine Empfehlung ab, ob der Vorstand entlastet werden soll.
    Verweigert die JHV dem Vorstand die Entlastung, obliegt es immer noch dem AR, ob er den Vorstand entbindet.
    Das steht in der Satzung drin, unter MITGLIEDERVERSAMMLUNG.

  • Ok, dh im extremsten Fall könnte Kuntz quasi noch auf der JHV von seinen Aufgaben entbunden werden. Genauso könnte er trotz fehlender Entlastung weiter im Amt bleibt, wenn der (neue oder alte) AR das für richtig hält.