Ich kann mir nur noch vorstellen, dass im letzten Mitgliedermagazin etwas stand. Aber eine offizielle Einladung, die hätte ich gesehen. Das wäre eine komplette Seite.
Mir ist das völlig rätselhaft.
Jahreshauptversammlung des FCK am 12.12.2015 (15:30 Uhr)
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Es ist auch fast nicht zu glauben. Wobei das einzig und Allein Sache des 1. Vorsitzenden des AR ist. Dieser läd ein, dieser trägt die Verantwortung für diesen Mißstand. Ich mag nicht dran denken, wie das nach Außen wirkt. Aber verstehst Du jetzt, wieso ich so erbost war?
Und, die Beschlüsse auf der JHV sind nicht angreifbar. Sie sind juristisch gar nicht wirksam. Und dazu braucht es nichtmal einen direkten Kläger. Das ist ja das Fatale.
EDIT: Fehler 1. Vorsitzender behoben
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Da stand nix, da bin ich mir genau so sicher wie du.das einzigste was ich mir vorstellen kann ist dass das Datum da es ein Wochenende war sich auf den Montag verschiebt. Ähnlich wie Fristen im Steuerrecht laut Ao ( Abgabenordnung )
edit: ich bezog mich auf Hoschi s Beitrag -
Eine ordnungsgemäße Einladung kannst Du nicht in einer Zeitung abdrucken. Und wenn, dann müsste ALLES da rein.
An die, die schon eine haben: Was steht dort über die Satzungsänderung drin? Das ist nämlich auch ein Punkt der gerne falsch gemacht wird.
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Sorry, das entspricht nicht den Tatsachen.
Der Angestellte des Vereins kann keine Vereinsversammlung einberufen.
Das ist Sache des Aufsichtsratsvorsitzenden.Artikel 9 - Die Mitgliederversammlung
(4) Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates einberufen, bei dessen Verhinderung oder Weigerung durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates, bei dessen Verhinderung oder Weigerung durch den Vorsitzenden des Ehrenrates.Also Rombach, Riesenkampff oder der Vorsitzende des Ehrenrates. Das wiederum ist - wenn ich mich recht erinnere - ein Volljurist.
Das Ganze wird immer seltsamer. -
Ich hab das Magazin gerade nicht zur Hand, sonst würde ich direkt nachsehen. Merkwürdig finde ich das ganze allerdings schon, denn die Satzung ist aus meiner Sicht hinsichtlich der Frist eindeutig. Und Monatsfristen werden beim Anwalt, wenn nicht der Tag des Protokolls oder Beschlusses maßgebend ist, eben ab dem Tag der Zustellung (z.B. Empfangsbekenntnis) berechnet. Soll heißen, wenn ich heute etwas mit einer Monatsfrist bekommen habe, dann läuft die Frist zum 02.12.2015 ab; ergo müsste eine satzungsgemäße Einladung mal mindestens am 29.10.2015 zur Post marschiert sein, wenn man voraussetzt, dass Versand (Poststempel) ausreichend ist.
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das einzigste was ich mir vorstellen kann ist dass das Datum da es ein Wochenende war sich auf den Montag verschiebt.
Dem wäre so. Aber: Der 29.10.2015 ist ein Donnerstag gewesen.
Und ich hab das Magazin nachgesehen, da ist keine Einladung drin. Also, ich hab nix gefunden. -
Die Post hätte am 29.10. da sein müssen. Ergo am 26.10. versendet werden wegen der meist anerkannten 3 Tage Postweg.
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Deswegen schrieb ich ja auch, wenn man den Versand (und nicht den Empfang) als maßgebend voraussetzt. Aber egal wie, weder Versand noch Empfang liegen innerhalb der einmonatigen Frist laut Satzung. Bleibt also nur das Mitgliedermagazin... ist dort nichts dergleichen drin, wird es schwierig.
Ich ertappe mich gerade dabei mich zu fragen, welchen "Nutzen" eine nicht satzungskonforme Ladung zur JHV hat bzw. wer einen Nutzen davon hat.
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Die Post hätte am 29.10. da sein müssen. Ergo am 26.10. versendet werden wegen der meist anerkannten 3 Tage Postweg.
Das ist nicht korrekt.
Musst du den Erhalt fristgerecht nachweisen, wäre ein Einschreiben notwendig.
Musst du das Absendedatum nachweisen, reicht der Poststempel.Nach Vereinsrecht reicht der Poststempel.
Macht ja auch Sinn.