Jahreshauptversammlung des FCK am 12.12.2015 (15:30 Uhr)

  • dass es auf die ZUSTELLUNG ankommt, nicht auf die AUFGABE ZUR POST -


    Entschuldige,
    aber das kann doch nicht dein Ernst sein.
    Was ist, wenn eine Einladung nie ankommt, weil die Post ihre Aufgabe nicht gemacht hat, die Post nie ankommt oder der Shanghai-Tom die Post erst nach vielen Wochen erhält?
    Erst letzte Woche hat ein Zusteller bei uns einen Teil der Post auf der Müllhalde entsorgt.


    Also - kurz gesagt - auch nur 1 Mitglied erhält die Post nicht - ist dann die JHV ungültig?

  • Teufelsbraten, bitte lies den Post dazu ...das ist ein wenig viel um es jetzt zu wiederholen. Der Kommentar von Dr.Wandt steht da noch

  • wäre da nicht einiges schief gelaufen,hätte der verein diese jhv niemals verschoben.


    warum auch sollte ich diesen termin canceln,wenn ich alles richtig gemacht habe und
    mich das ganze wieder extrakohle kostet und ich mich in der öffentlichkeit wieder mal
    lächerlich mache.

  • Ich gehe aber in der Tat davon aus, dass dies nicht das Versäumnis von Kuntz ist.
    Das ist FG's Sache, und Rombach.
    Nur der Vollständigkeit halber.

  • Der Kommentar von Dr.Wandt steht da noch


    Da kann jetzt der Herr DR. Wandt sagen, was er will.
    Mir sagt mein gesunder Menschenverstand, dass es nicht auf die Zustellung ankommen kann.
    Dann könnte jede JHV angefochten werden.
    Von 20000 Mitgliedern wird sich immer einer finden, der die Einladung nicht bekommen hat.
    Dann wäre eine Grundvoraussetzung, dass man Einladungen per Einschreiben schickt. Und das könnte ganz schön teuer werden. Und nicht einmal dann ist die Zustellung gesichert.


    Auf dieser Basis lässt sich doch keine Satzung aufbauen.

  • Der Experte, den unsere Vereinsführung uns referieren lies über Ausgliederung und Vereinsrecht....hat hier keine Ahnung.
    Das Urteil des OLG Stuttgart - falsch.


    Oder wie?


    Nicht immer ist in der Juristerei das augenscheinlichVernunftige auch RECHT. Es wird also auf die üblichen Zustellzeiten verwiesen, und ja, wenn ich Mitglieder in Shanghai wohnen habe, muss ich als Verein, dessen Satzung das nicht anders regelt, die Einladung so zeitig zur Post aufgeben, dass die Einladung den Empfänger in Shanghai rechtzeitig erreichen KANN - nicht muss. So die Rechtsauffassung. Wenn die Einladung vier Wochen vor Termin eingegangen sein muss, und vier Wochen üblicherweise der Postweg nach Shanghai (fiktivie Annahme) dauert, dann muss das Schriftstück eben so früh zur Post. JETZT gilt die Aufgabe zur Post. Und nicht das Datum, welches ich auf eine Einladung schreibe ist maßgeblich - der Nachweis zur Aufgabe ist es. Und hier scheint man nicht nachweisen zu können, dass dies geschehen ist.


    Ich habe eine Vermutung. Wirklich nur ins Blaue geschossen.


    Ich meine mich erinnern zu können, dass wir seit langer Zeit zum ersten Mal schriftlich eingeladen haben. Sonst war das immer im Vereinsheft - und da ist die Satzung eindeutig. Ergo: Wir haben das so noch nicht erlebt.
    Jetzt hat man der Einladung den Satzungsentwurf beilegen wollen oder müssen. JETZT macht man das per Post - und erlebt sein Waterloo.


    Ich bin der festen Überzeugung, der in solchen Dingen recht unerfahrene FG hat hier einfach dem gleichen Trugschluß wie andere - mich eingeschlossen, ich war ja zuerst der selben Meinung - und ist auf die Schnauze gefallen.


    JETZT - wenn man sich überlegt, dass FG im Satzungsausschuss den Vorsitz hatte - nimmt die Geschichte, wo man dem Ausschuss fachliche Fehler vorwarf von seiten der Vereinsführung (obwohl Volljuristen im Gremium sitzen) noch mal eine besondere 'Note' an.... :rofl:


    Die werden gerade feixen.

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  • Da muss man jetzt dazu sagen, dass Mörserknecht der Anwalt Dr. Martin Sester ist, und ehemaliges Aufsichtsratsmitglied.
    Und ja : kein Freund Rombachs oder Kuntz.


    Und beim Lesen, siehe da, er ist der gleichen Meinung.

    Einmal editiert, zuletzt von Hoschy ()

  • Für die Frage, ob es fristgerecht war, kommt es gerade nicht auf die Einlieferung zur Post an!Das gilt nur, wenn mittels Mitgliedermagazin eingeladen wird. Art. 9 Abs. 5 der Satzung:"Zu jeder Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindes-tens einem Monat zu laden. Die Vorschriften zu Satz 1 sind gewahrt, wenn eine den Vorschriften von Satz 1 genügende Ladung in der Vereinszeitschrift veröffentlicht wird und sichergestellt ist, dass die Zeitschriftwenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Postversand gelangt ist."Wenn man mittels Brief einlädt, kommt es ganz normal nach allgemeinen Regeln auf den Zugang (!) an.
    (M örserknecht)


    Wenn per Mitgliedermagazin eingeladen wird, kommt es auf den Zeitpunkt der Aufgabe bei der Post an.
    Wenn per Brief eingeladen wird, gilt das nicht mehr.


    Das heißt also in verständlichem Deutsch: Wenn der Einladungszettel in andere Zettel eingehüllt ist, dann gilt eine andere Regelung als wenn der Brief als Einzelblatt geschickt wird.


    Wenn das wirklich so ist, dann zweifle ich am Verstand der Juristerei.

    Einmal editiert, zuletzt von Teufelsbraten ()

  • Für diesen Zugang ist aber eine Regelung festgelegt, finde gerade die Quelle nicht. Da hieß es "Versandtag + Regellaufzeit der Post" oder so ähnlich, nagelt mich jetzt nicht auf die Tage fest. Somit kann man das absichern und muss nicht zu jedem Mitglied nach Hause fahren und nachfragen ob es die Einladung auch bekommen hat. Ergo haben es FG und seine Kumpels vom AR verbockt, was sie ja mehr oder weniger auch zugeben.