Strafanzeige gegen Jäggi und Göbel

  • RedShark


    Das deutsche Steuerrecht ist eigentlich gar kein "Recht". Diese ganze Steuergesetzgebung ist in höchstem Maße verfassungswidrig, weil niemand, ich betone niemand sich im deutschen Steuerrecht mehr auskennt.


    Und deswegen bin ich fast hundert Prozent überzeugt, dass bei der Berechnung und Verhandlung der Nachzahlung der Steuerabzugsbeträge von diesen ominösen 13 bzw. 8,9 Mio aufgrund der Selbstanzeige durch den Verein.Fehler gemacht wurden.


    @Perikles


    Ich glaube nicht, dass die Steuernachzahlung aufgrund von Nichtanerkennung von Betriebsausgaben entstanden ist. Die gezahlten Beträge wurden ja nachgewiesen und die Empfänger scheinen bekannt zu sein. Aber wie gesagt, man ist nicht drin in den Internas. Mich würde schon interessieren, was da genau gelaufen ist. Zu PWC: Ich halte diese Gesellschaft für eine der Topadressen im Steuer- und Bilanzsteuerrecht, aber wie geschildert es gibt niemand in diesem Lande, der von sich behaupten kann, sich im deutschen Steuerrecht auszukennen. Du vermutest richtig, dass da in der Eile und vor Angst, sich selbst strafbar zu machen einige Dinge nicht ganau genug bedacht wurden. Und was die Ausnahmen von der Ausnahme anbetrifft, da hast Du auch recht.


    Wenn ein Volksschullehrer Vorsitzender im Finanzausschuss des Bundestags ist, was willst Du denn dann erwarten von der Gesetzgebung. Ich habe absolut Achtung vor dem Lehrerberuf, aber ein Lehrer hat vom Steuerrecht soviel Ahnung wie ich vom Kühemelken. Wobei man das Kühemelken auf die Schnelle lernen kann, das deutsche Steuerunrecht nicht. Weisst Du übrigens, wieviel Prozent niedergeschribenes Gesetzesdingsbums auf der ganzen Welt auf das deutsche Steuerecht entfällt?

    2 Mal editiert, zuletzt von mmaug66 ()

  • RedShark & mmaug66


    Ich würde nicht so weit gehen, das deutsche Steuerrecht als verfassungswidrig zu bezeichnen. Unbestritten ist es aber an Komplexität nicht zu überbieten, sodass man für größere Fälle eine Vielzahl an Spezialisten für Teilgebiete des Steuerrechts benötigt. Die großen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften gehen vollkommen nachvollziehbar auch immer mehr dazu über, ihre Leute zu spezialisieren, während früher ja auch eher der Generalist gefragt war.


    Das Problem des Steuerrechts ist zum ersten, dass aus ihm Ansprüche des Staats gegenüber den Bürgern hergeleitet werden. Deswegen müssen (zumindest theoretisch) erhöhte Anforderungen an die Steuergesetzgebung gestellt werden. Zum zweiten hängt das Steuerrecht mit so vielen anderen Rechtsgebieten zusammen (Bürgerliches Recht; Handels- und Gesellschaftsrecht etc.). Zum dritten ist es eingebettet in die Wirtschaft, die nuneinmal hoch dynamisch ist. Es gibt also ständig neue Entwicklungen, auf die ein Steuergesetzgeber reagieren muss. Einfaches Beispiel: Während sich ein Unternehmer früher ein Darlehen von der Bank aufgenommen hat (klassisches Fremdkapital), wenn er Geld für Investitionen benötigte, gibt es heutzutage eine Vielzahl an anderer Finanzierungsmöglichkeiten (Anleihen, Obligationen, Mezzanine und und und). Zum vierten: Wenn Du als Gesetzgeber ein einfaches Steuerrecht machst, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, dieses zu umgehen und Steuern einzusparen. Daraufhin reagiert der Gesetzgeber und führt Misbrauchsverhinderungsvorschriften ein. Die treffen aber oftmals auch diejenigen, die keinen Missbrauch betreiben. Also geht jeder hin und versucht, die Steuerlast zu senken, was ja auch jedermann gutes Recht ist. Aber es ist ein ständiges "Hase und Igel"-Spiel zwischen Gesetzgeber und Steuerpflichtigem.


    Das Problem ist auch - wie von mmaug66 zutreffend angesprochen -, dass in unserem Parlament vielleicht eine Handvoll Leute sitzen, die Ahnung vom Steuerrecht haben (was ja auch nicht verwunderlich ist). Und die sitzen (vermutlich) nicht in den verantwortlichen Positionen. Was soll man da schon von der Steuergesetzgebung erwarten? Jeder Politiker will mitreden, zumal die Steuern auch öffentlich sehr stark wahrgenommen werden. Da kann man sich schön drüber profilieren, selbst wenn man keine Ahnung davon hat.


    @mmaug66


    Bitte nicht falsch verstehen! PwC ist als Teil der Big Four definitiv eine der Topadressen. Ich wollte den Herren wahrlich keinen Beratungsfehler unterstellen. Man muss allerdings auch dazu sagen, dass es innerhalb Deutschlands da sicherlich auch Unterschiede gibt, zumal die Niederlassungen auch weitgehend autonom organisiert sind. Beispielsweise ist PwC Düsseldorf ganz anders ausgerichtet als PwC Kiel. Dementsprechend dürften auch die Standorte verschiedene Beratungsschwerpunkte haben. Aber klar ist auch, dass PwC für jedes Gebiet seine Spezialisten hat. Darauf sollte man sich schon verlassen können.


    Ich finde es nur verwunderlich, dass man davon ausgegangen war, eine haftungsbefreiende Selbstanzeige vorgenommen zu haben und das FA dies nicht akzeptiert hat. Auf irgend einer Seite muss doch damit ein Fehler gelegen haben. Oder wollte man mit der Selbstanzeige einfach mal ausloten, ob man sich so aus der Haftung rausstehlen kann!?

  • Tja, die Gesetzgebung ist so verworren wie die Personalpolitik beim FCK.
    So habe ich nie verstanden, das damals ein H.Djorkaeff aus dem Urlaub anruft und sagt, wenn er nicht eine Aufstockung seines Gehaltes um 1 Mill. bekommt, käme er nicht zurück !
    Und man hat es Ihm bewilligt ! So wurden seit 10 Jahre, Gelder verschwendet von Leuten denen das Hemd näher wie die Hose war.
    Ich denke nur an H.Friedrich mit seinen drei Geschäften !
    Oder der Hausbau eines H.Herzog. usw.

  • Mein lieber Herr Perikles,


    darf ich, der ich in minderem Maße mit dem Wissen um die Steuergesetzgebung beladen bin und der Diskussion ohnehin kaum folgen kann, die für mich entscheidende Frage stellen: Besteht denn die geringe Chance, dass man noch Kohle zurückbekommen könnte, wenn man sich denn um diese bemühte?

  • Seven


    Ich antworte jetzt einifach ungefragt. Ich fürchte man wird nicht allzuviel machen können, wennn, was ich vermute, der Haftungsbescheid des FA Kaiserslautern rechtskräftig ist. Ein Regress an die Spieler ist rein privatrechtlicher Art, inwieweit die Verjährung dahingehend schon eingetreten ist, kann ich momentan nicht sagen, das BGB oder HGB ist nicht mein Fachgebiet.


    @Perikles


    Dass das deutsche Steuerrecht verfassungswidrig ist behauptet zu mindest auch der Herr Professor aus Heidelberg. Wenn ein normaler Mensch, die einfachste Steuererklärung, seine eigene Steuererklärung nicht mehr ausfüllen kann, dann meine ich wohl, dass das ein verfassungsrechtliches Problem ist.


    Hier das von mir genannte BFH-Urteil welches das Ermessen bei ausgeschiedenen Arbeitnehmern betrifft: Es ist vom 10.01.1964, BStBl III S. 213. Daneben ergingen zur Haftung des Arbeitgebers in ähnlich gelagerten Fällen noch die folgenden Urteile: BFH vom 30.11.1966, BStBl. 1967 III S. 331 und vom 12.01.1968, BStBl. II S. 324.


    Wie gesagt, und es ist ja auch Deine Meinung, da dürfte einiges schiefgelaufen sein. Was ich nicht verstehe, trotz Fachwissens:


    1. Selbstanzeige ja, aber warum Übernahme der Steuer?


    2. Warum wurde hinsichtlich der Inanspruchnahme nicht an die bereits ausgeschiedenen Spieler herangetreten.


    3. Warum wurde nach Ergehens des Haftungsbescheids nicht die Spieler in Regress genommen?


    Keiner von den Stinkstiefeln, allen voran der nette Herr Djorkaeff, hat es verdient derart ungeschoren davongekommen zu sein. Der Herr West war zu fein zum Prozess zu kommen,


    Wie schauts denn mit der Verjährung hinsichtlich einer Rückforderung der Steuer von Seiten des Vereins von den betroffenen Spielern aus? Normaleweise tritt die Verjährung soviel ich weiss relativ schnell (2 Jahre) ein. Aber wie schauts denn bei vorsätzlich hinterzogenen Steuern aus? Im Steuerrecht verlängert sich die Verjährung bekanntlich auf 10 Jahre.

    2 Mal editiert, zuletzt von mmaug66 ()

  • Und deswegen bin ich fast hundert Prozent überzeugt, dass bei der Berechnung und Verhandlung der Nachzahlung der Steuerabzugsbeträge von diesen ominösen 13 bzw. 8,9 Mio aufgrund der Selbstanzeige durch den Verein.Fehler gemacht wurden.

    Ich hege einen ganz anderen Verdacht - "Bauchgefühl" -, den ich vor längerer Zeit schon mal irgendwo geäußert
    hatte, nämlich den, ob es damals möglicherweise einen "Deal" zwischen dem FCK und einer "allerhöchsten
    Stelle" gegeben hat.
    Eine andere Frage ist die, ob es möglich ist, über den "strafrechtlichen Umweg" eine Rückzahlung zu erlangen.
    Ich persönlich gehe allerdings davon aus, daß der Verein - wie auch in den übrigen Fällen - keinen Heller und
    Pfennig mehr sehen wird.
    Ich hoffe, unsere beiden Spezialisten - Kompliment und Danke für die ausführlichen Erörterungen - können diese
    Frage auch ohne Detailkenntnis in etwa beantworten.

  • Mein lieber Herr Perikles,


    darf ich, der ich in minderem Maße mit dem Wissen um die Steuergesetzgebung beladen bin und der Diskussion ohnehin kaum folgen kann, die für mich entscheidende Frage stellen: Besteht denn die geringe Chance, dass man noch Kohle zurückbekommen könnte, wenn man sich denn um diese bemühte?

    Seven das war einfach nur :daumen:

  • ist mir scheiß egal ob die bestraft werden ! das bringt doch dem fck auch nichts ! und wenn dann ist es schon zu spät !

  • Mein lieber Herr Perikles,


    darf ich, der ich in minderem Maße mit dem Wissen um die Steuergesetzgebung beladen bin und der Diskussion ohnehin kaum folgen kann, die für mich entscheidende Frage stellen: Besteht denn die geringe Chance, dass man noch Kohle zurückbekommen könnte, wenn man sich denn um diese bemühte?

    Lieber Herr Seven,


    nach meinem jetzigen Wissens- und Kenntnisstand (d. h. insbesondere ohne Detailkenntnis der Vertragsinhalte, Gesprächsabläufe und der tatsächlichen Verständigung) sehe ich lediglich einen einigermaßen aussichtsreichen Ansatzpunkt für eine Rückforderung des Geldes. Mit einfachen Worten: Ein kleiner Strohhalm ist vielleicht vorhanden!


    Im Folgenden versuche ich, den möglichen Ausweg auch für den Steuerrechts-Laien verständlich darzustellen (Falls mir das nicht gelingt, könnt Ihr Euch gerne (per PN) an mich wenden):


    Das Problem:
    Eine tatsächliche Verständigung bindet sowohl das Finanzamt als auch den Steuerpflichtigen, solange sie wirksam ist. Der Steuerpflichtige kann sich grundsätzlich [!] nicht zuerst mit dem Finanzamt auf etwas verständigen und anschließend gegen das Ergebnis Einwendungen geltend machen. Das Ganze ist ja auch irgendwie logisch: Wenn man im Konsens etwas vereinbart, kann man nicht nachträglich hingehen und sagen, dass mir das Ergebnis nicht passt, weil ich es mir anders überlegt habe. Bei den Juristen heißt das wohl "pacta sund servanda" - Die Verträge sind zu schützen! Und hierbei handelt es sich offensichtlich nach ganz herrschender Lehre um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.


    Der Strohhalm:
    Wenn ich das richtig sehe (Ich muss es noch einmal betonen: Das ist absolut nicht mein Spezialgebiet!), könnte man vielleicht nach folgendem Strohhalm greifen:


    Wenn der Inhalt der tatsächlichen Verständigung zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt, ist die tatsächliche Verständigung nicht bindend. D. h. in diesem Fall könnte sich der FCK das Geld vielleicht zurückholen. Dies ist dann der Fall, wenn die Tatsachen, die der tatsächlichen Verständigung zugrunde gelegt wurden, offensichtlich fehlerhaft sind. Beispiel: Man hat sich darauf verständigt, dass 15 Mio. Euro an die Spieler geflossen sind. Tatsächlich sind aber nur 5 Mio. Euro an die Spieler geflossen.


    Das Problem dabei ist aber Folgendes: Es ist im Schrifttum und in der Rechtsprechung umstritten, ob man eine tatsächliche Verständigung unter Berufung auf eine offensichtlich unzutreffende Besteuerung auch dann anfechten kann, wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, dass die zugrunde gelegten Tatsachen (also hier die Höhe der Lohnzahlungen) falsch sind. Die einen sagen, dass das nicht mehr möglich ist, weil man sich ja gerade wegen der Unsicherheit über die tatsächlichen Verhältnisse in einem Konsens geeinigt hat. Die anderen sagen, dass man es einbeziehen muss.


    Fazit einer ersten Einschätzung:
    Wenn man das Geld darüber zurückbekommen könnte, die tatsächliche Verständigung für nicht bindend zu erklären, wäre zumindest eine Chance da, das Geld wiederzubekommen. Immerhin gibt es Meinungen im Schrifftum und ein Urteil des Finanzgerichts Münster, auf die man seine Argumentation stützen könnte. Auf der anderen Seite gibt es aber Meinungen im Schrifftum und Rechtsprechung, derzufolge es eher schlecht aussieht. Gibt es keine anderen (tatsächlichen oder politischen) Gründe, die gegen eine Rückforderung des Geldes sprechen, könnte man es zumindest mal versuchen. Das Ganze müsste aber sauber vorbereitet und am Besten noch mit einem Gutachten unterstützt werden...



    @mmaug66


    Vielen Dank für die Fundstellen! Das werde ich mir dann wohl mal anschauen (obwohl ich mich langsam mal wieder anderen Aufgaben widmen sollte... Der FCK bringt mich noch ins Grab!)
    Hinsichtlich der Verjährung: Keine Ahnung!



    @Number_Ten


    Dein Bauchgefühl teile ich: Das war vermutlich ein Deal und der wahrscheinlich auch noch ein Teil des Gesamtpakets "Stadionverkauf"!


    Zum Strafrecht musst Du aber leider jemand Anderen bemühen! Ich bin (glücklicherweise :D) kein Jurist.



    @all


    Ich hoffe, ich habe Euch nicht zugemüllt! Die Sache ist extrem verzwickt. Der von mir beschriebene Strohhalm ist auch nur tragfähig, wenn nicht anderes in die Quere kommt. Und da kommen nochmal ein paar Sachen in Betracht (wie zum Beispiel die von mmaug66 angesprochene Problematik, dass man die Steuerbescheide vielleicht schon gar nicht mehr ändern kann, weil die Sache verjährt ist).

    Einmal editiert, zuletzt von Perikles ()