Strafanzeige gegen Jäggi und Göbel

  • Ich habe mir gestern auch die Frage gestellt, ob die tatsächliche Verständigung überhaupt zulässig war.
    Lt. Erl. d. OFD Stuttgart kann sie in jedem Stadium des Veranlagungsverfahrens, insbes. auch anläßlich
    einer Außenprüfung und während eines anhängigen Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelverfahrens getroffen
    werden. Sie ist ausschließlich im Bereich der Sachverhaltsermittlung zulässig. Nicht zulässig ist sie u. a.
    zur Klärung zweifelhafter Rechtsfragen, wenn sie zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt.
    Ein weiterer Passus in diesem Erlaß hat mich ebenfalls etwas stutzig gemacht. "Die tats. Verst. unter-
    scheidet sich von der verbindlichen Auskunft dadurch, daß sie sich ausschließlich auf abgeschlossene
    Sachverhalte
    bezieht. Wenn sie nun unwirksam zustandegekommen sein sollte, ist es - so die OFD -
    für die weitere Behandlung von Bedeutung, ob sie bereits in einem Verwaltungsakt verwirklicht worden ist
    oder nicht. Ist sie in einem Verw.-Akt verwirklicht, kann sich ihre Unwirksamkeit nur dann steuerlich
    auswirken, wenn die betr. Steuerfestsetzung verfahrensrechtlich noch aufgehoben oder geändert werden
    kann.
    Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Verständigung war bekanntermaßen die Sachlage noch unklar, man
    wollte die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten. Auch das LG K´lautern
    ist in dem Verfahren gegen F., H. und W. lediglich von einer Steuerhinterziehung in zwei Fällen
    ausgegangen.
    "Die Verständigung vermag allerdings nur dann zu binden, wenn sie zu keinem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt"
    Ich halte dies für den einzigen möglichen Ansatzpunkt, einem Antrag auf Rückzahlung evtl. zum Erfolg zu verhelfen.
    Allerdings sind meine Kenntnisse in diesem Bereich unzureichend. Dazu fehlen mir - aus verschiedenen Gründen -
    relevante Unterlagen/Gesetze/Kommentare. Wie Du richtigerweise geschrieben hast, das Suchen nach einem Strohhalm.
    Ich gehe davon aus, daß Du über das Nachst. verfügst:
    [font='&quot']- http://dejure.org/dienste/vernetzun.....ung?Text=5%20StR%20164/06[/font]
    <

    2 Mal editiert, zuletzt von Number_Ten ()

  • @Perikles


    Offenbare Unrichtigkeit ist wohl -bin mir sicher- nicht gegeben. Die Verantwortlichen Partner (Finanzamt und Verein) an diesem Diel oder besser gesagt "Kuhhandel" der dann ja schliesslich in dem besagten Haftungsbescheid gipfelte, hatten sich wohl etwas dabei gedacht, rechtlich selbstverständlich. Damit wäre lediglich ein Rechtsirrtum gegeben und damit scheidet eine "Offenbare Unrichtigkeit" wie sie die Abgabenordnung für eine eventuelle Berichtigungsmöglichkeit vorsieht, aus.


    Ich sehe eine reelle Möglichkeit was zu tun: Man sollte prüfen, ob der Anspruch des Vereins gegenüber diesen Spielern schon verjährt ist. Wenn nein, dann sollte man diesen Herren in der Führungsetage dies mitteilen, damit sie wenigstens ein paar Mio retten könnten.


    @Number_Ten


    " Die Verständigung " oder als was der Teufel die das ansahen, ist doch für eine eventuelle Möglichkeit von diesen festgesetzten Steuern wegzukommen völlig unrelevant. Es kommt m.E nur noch drauf an, wie man die Kuh vom Eis kriegt, sprich: Was gibts für Möglichkeiten für die bereits festgesetzten (durch Haftungsbescheid) Steuerabzugsbeträge den Verein zu entlasten. Und wenn der oder die Haftungsbescheide rechtskräftig sein sollten, dann bleibt nur noch der Regress an die Spieler.

    Einmal editiert, zuletzt von mmaug66 ()

  • @Perikles
    Ich sehe eine reelle Möglichkeit was zu tun: Man sollte prüfen, ob der Anspruch des Vereins gegenüber diesen Spielern schon verjährt ist. Wenn nein, dann sollte man diesen Herren in der Führungsetage dies mitteilen, damit sie wenigstens ein paar Mio retten könnten.

    Falls sie dies überhaupt wollen, Zeit gab es genug dafür. Ich glaube, wir machen uns mehr Gedanken um den
    Verein und das ganze Drumherum als die sog. Verantwortlichen.

  • @Number_Ten & mmaug66


    Mir geht hier das Herz auf! Ich hätte nicht gedacht, dass ich in einem Forum so fundiert über das Steuerrecht diskutieren könnte... Wobei es mir durchaus lieber wäre, wenn wir uns die Gedanken nicht machen müssten. Aber vielen Dank an Euch! Wenn die Gesamtumstände nicht so traurig wären, würde es richtig Spaß machen! Das BGH-Urteil habe ich, aber trotzdem vielen Dank! Bin ich damals zufällig drauf gestoßen.


    Zu den Möglichkeiten:


    • Hinsichtlich der tatsächlichen Verständigung sehe ich - ebenso wie Number_Ten - als (einzigen) Anhaltspunkt, dass man sie für nicht bindend erklärt, weil sie zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt. Falls die Festsetzungsfrist für den Haftungsbescheid über 8,9 Mio. Euro noch nicht abgelaufen ist, sollte man eingehend rechtlich prüfen, ob es Sinn macht über das offensichtlich unzutreffende Ergebnis zu argumentieren und den Haftungsbescheid anzufechten.


      Ich glaube auch - @mmaug66 -, dass dieses offensichtlich unzutreffende Ergebnis nichts mit der offenbaren Unrichtigkeit i. S. d. § 129 AO zu tun hat. Bei der offenbaren Unrichtigkeit handelt es sich meines Wissens um Fälle mechanischer Versehen. Also z. B. wenn bei einem Steuerpflichtigen die falsche Steuerklasse oder der falsche Steuersatz zugrunde gelegt wurde. Fehler in der Rechtsanwendung fallen bspw. nicht unter die offenbare Unrichtigkeit.


    • Ungeachtet dessen - und da stimme ich Euch Beiden überein - ist es das Einfachste oder Vielversprechendste, die betreffenden Spieler in Regress zu nehmen. Es hätte meines Erachtens nie so weit kommen dürfen, dass der Verein in Anspruch genommen wird. Das FA hätte zuerst die Spieler in Haftung nehmen müssen. Ich bleibe dabei: Es war der größte Fehler, die Lohnsteuerschuld für die Spieler übernehmen zu wollen.


      Mit der DFL hätte man ja durchaus verhandeln können. Wir waren schließlich nicht der einzige Verein, der durch die Kirch-Krise in Bedrängnis geraten ist. Man hätte ja über die 8,9 Mio. Euro Rücklagen bilden können für den Fall, dass bei den Spielern nichts zu holen ist. Damit die DFL zufrieden ist, vielleicht in irgend einem Sondervermögen oder wo auch immer. Und mit den aktuellen Spielern hätte man auch eine Lösung gefunden. Und wenn man ihnen eine Gehaltserhöhung genau in Höhe der Lohnsteuerschuld gegeben hätte. Man kann mir nicht erzählen, dass man in dieser Richtung keine Lösung hätte finden können. Aber dass die Herren Djorkaeff und West ungeschoren davon kommen, macht mich wütend!

    Offensichtlich sind Vorstand und Aufsichtsrat seit Jahren nicht an einer weiteren Aufarbeitung des Falls interessiert, obwohl diese Fragen wohl ständig an sie herangetragen wurden. Und das muss uns stutzig machen! Es geht hier um Millionen Euro für den Verein! Vermutlich liegt es daran, dass andere Personen - insbesondere aus der Politik - involviert sind. Vielleicht ist das auch nur die Spitze des Eisbergs...


    Eine ganz andere Sache: Hat jemand verstanden, was Jäggi und Göbel bezüglich der Bilanzierung vorgeworfen wird? Wenn ich den Artikel in der 11Freunde (siehe Ausschnitt unten) richtig verstanden habe, sollen die Ablösesummen für die Spieler erst als Aufwand verbucht und anschließend aktiviert worden sein. So etwas ist doch handelsrechtlich überhaupt nicht möglich! Abgesehen davon ist das total stümperhaft, weil man dann auch noch Steuern zahlen darf, weil man einen Gewinn ausweist, den man hätte verhindern können!


    Zitat: "Ablösezahlungen für Spieler, die in den Vorjahren zulässigerweise als Betriebsausgaben gebucht waren, seien von Jäggi im Wege einer bewussten Zuschreibung in Höhe von 3,1 Millionen Euro bilanziell aktiviert worden. Ohne diese Zuschreibung hätte der Verein einen Verlust ausweisen müssen. Neben der Gewinntantieme erleide der FCK somit auch noch einen weiteren Schaden in erheblicher Höhe durch die gewinnabhängige Zahlung von Körperschaft- und Gewerbesteuer."

  • @Perikles


    Also das mit den Ablösen habe ich nicht gewusst. Wenn aber die Herren Vorstände in Ihren Arbeitsverträgen gewinnabhängige Tantiemenvereinbahrungen hatten und diese Zahlungen zuunrecht aktiviert wurden, dann möchte ich jetzt lieber hier nicht sagen was ich denke, denn ich möchte nicht womöglich eine Klage an den Hals bekommen, falls einer von diesen Herren tatsächlich das Forum liest.


    Ich bleibe dabei: Wenn man damals die Steuer partout nicht auf die Spieler abwälzen wollte, dann hätte man alle Argumente der Welt gegenüber dem Finanzamt bringen können, dass man die Haftung nur wider Willen erduldet. Dann hätte zumindest der Bruttosteuersatz angewendet werden müssen. Wenn man danach die Steuer von den Spielern nicht bekommen hätte, dann wär kein Zufluss und damit zusätzlicher Arbeislohn hinsichtlich der gezahlten Steuerabzugsbeträge gegeben gewesen. Dass diese verdeckten Zahlungen nicht als Nettovereinbahrung gelten, weil beide Seiten (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) wussten, dass hierfür keine Steuern abgeführt werden, darüber gibts keine Zweifel, dies wurde höchstrichterlich ebenfalls schon so entschieden.


    Bin aber nach wie vor der Meinung und die teilst Du offensichtlich auch, dass man die Haftung ohne weiteres hätte ablehnen können, wie gesagt für die Spieler (siehe Urtel des Bundesfinanzhofs) die bereits ausgeschieden waren wäre dies nur recht und billig gewesen. Diese Stinkstiefel Djorkaeff, Lincoln und der Oberstinkstiefel Taribo hätten es nicht anders verdient gehabt. Du bist doch, wie ich zwischen den Zeilen lesen kann juristischer? wissenschaftlicher Mitarbeiter, kannst Du nicht klären, ob bei offensichtlicher Steuerhinterziehung die Verjährung bezäglich der Inregressnahme des Arbeitnehmers nicht bereits nach 2 Jahren eintritt. .


    Es ist ein Jammer und mir geht ebenfalls mein Hut hoch (Sepplhut), wenn ich daran denke, was da eventuell falsch gelaufen ist. Ich wiederhole mich, man weiss nichts genaues was die Beweggründe fuer dieses Handeln war. Wenns so war, wie ich befürchte, dann waren steuerrechtliche Dilletanten am Werk, Bei der Summe der Gelder um die es geht abenteuerlich ist wären dies Abenteurer. Ich hoffe im Geheimen, dass meine Vermutungen nicht zutreffen, sonst könnte ich vor Wut nicht mehr schlafen.

  • @mmaug66:


    Mittlerweile bin ich froh, dass ich keine Details kenne! Wie Du zurecht sagst: Falls die Aktivierung handelsrechtlich unzulässig war und die Herren eine gewinnabhängige Tantiemevereinbarung haben, muss ich meine Emotionen auch stark zurückhalten, obwohl ich üblicherweise nicht in der Gefahr stehe, aus meiner Haut zu fahren. Irgendwo habe ich gelesen, dass in dem Arbeitsvertrag eines gewissen Herrn R. C. J. eine Gewinntantieme enthalten gewesen sein soll. Da braucht man nur noch eins und eins zusammenzählen... In diesem Zusammenhang soll es auch Ungereimtheiten mit dem Sanogo-Transfer gegeben haben. Das möchte ich aus Selbstschutz und mangels Kenntnis der Vertragsinhalte auch lieber nicht kommentieren.


    Bezüglich der Verjährung werde ich mich nächste Woche mal erkundigen. Das Problem ist: Ich bin kein Steuerrechtler, sondern komme aus der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Zwar ist unser Forschungsgebiet naturgemäß auch sehr juristisch angehaucht, aber vor dem Steuerverfahrensrechtskram habe ich mich bisher weitgehend gedrückt.

  • @Perikles


    Die Inregressnahme der Spieler wäre ja rein privatrechlicher Natur. Ich kenne mich ein bisschen im Steuerrecht aus, HGB oder BGB ist nicht so mein Ding, hatte ich zwar mal in der FH (hast Du richtig vermutet) aber das ist lange, lange her, da bist wahrscheinlich Du der Richtige, dies rauszubekommen.


    Hast Du aber schon mal überlegt, wenn das möglich wäre, die Spieler (im Hinblick auf vorsätzlich hinterzogene Steuern) noch zu "packen", dann wäre die Nettosteuer erst recht unzutreffend. So einen Fall kenne ich jetzt weder von der Rechtsprechung her, noch von der Praxis. Ich werde jetzt vorsichtiger mit meinen Aussagen, aber die Vermutung eines höchstgradigen Dilletantismuss, kann ich mir nicht verkneifen. Ich werde mir am Montag Literatur besorgen, ob dann nicht eventuell im Nachhinein doch eine Berichtigungsmöglichkeit des Haftungsbescheids besteht. Grosse Hoffnung habe ich nicht, aber die besagte stirbt ja zuletzt.


    Wenn der J eine gewinnabhängige Tantiemenregelung in seinem Vertrag stehen hatte, dann werde ich die ganze Angelegenheit wegen Selbstschutz (ich leihe mir dieses Wort von Dir) auch nicht mehr kommentieren.

  • Das sinn jo Romane die ihr doch schreibt
    Bis ich die all geles hann is de Tach rumm.
    Könnter das ganze bitte mo zusammefasse? :undwech:

  • @fck4life


    Wenns denn so einfach ginge. Ich versuchs mal: ich vermute, oder befürchte, nachdem ich ein kleines bisschen was vom Steuerrecht verstehe, dass da eventuell (ich will vorsichtig sein) man einiges hätte besser machen und dadurch billiger haben können.


    Wenn ich was zu sagen gehabt hätte, ich hätte einiges anders gemacht.


    1. Ich hätte zum Beispiel für die ausgeschiedenen Stinkstiefel Djorkaeff, West und Lincoln die Haftung abgelehnt, das darf man, das Finanzamt hätte in diesem Falle zuerst den Arbeitnehmer, dessen Steuer dies ja ist, in Anspruch nehmen müssen. Hierzu gibt es ein höchstrichterliches Urteil des BFH. Das wäre nicht einmal schwierig gewesen, denn diese Herren hatten, um selber einer Strafverfolgung zu entgehen, beim ihrem Wohnsitzfinanzamt eine Selbstanzeige erstattet. Ausserdem wurden diese Herrschaftensowieso zur Einkommensteuer veranlagt.


    2. Ich hätte unmittelbar nach Zahlung dieser ominösen 8.9 Mio die Spieler in Regress genommen. Das wäre damals sicher möglich gewesen, dann hätten wir auf Umwegen die Steuer zurück bekommen. Diese hinterzogenen Steuern sind ja nicht Steuern die der FCK schuldet, das sind die Lohnsteuern der Spieler. Dem Lincoln hätte man sien Gehalt pfänden lassen können bei Schalke, der Djorkaeff hat Vermögen ohne Ende in Frankreich und der West spielte ja in der Türkei glaube ich, der Strasser in Gladbach. Jetzt ist es wahrscheinlich zu spät !!!


    3. Wenn schon haften, dann hätte man wenigstens die STeuer brutto berechnen lassen können, das wäre dann ungefähr die Hälfte gewesen.


    Aber diese Aussagen alle unter Vorbehalt, weil man ja keine Einsicht hat in die ganzen Vorgänge die da abgelaufen sind. Ich habe grosse Angst, dass da eventuell grosse Fehler gemacht worden sind..