Strafanzeige gegen Jäggi und Göbel

  • @2wääze: Wir können uns ja vielleicht in 5-10 Jahren noch einmal unterhalten, wenn ich z. B. an die Klage gegen Briegel denke, dort gibt es auch noch kein abschließendes Urteil und wie lange ist das schon her? Wenn der Verein dann noch existiert, kann man das Geld natürlich gebrauchen. Nur gilt es aber zuerst, dem Verein eine Zukunft zu ermöglichen.


    Ich würde gern die Diskussion wieder darauf lenken, und hoffe das sich auch Leute finden, die genauso viel Engagement dort einbringen, wie in die Vergangenheitsbewältigung.

  • @mika0903: Kann sein dass es Jahre dauert bis es ein Urteil gibt. Aber es darf einfach nicht mehr sein dass solche Leute ungestraft davon kommen. Basta. Klar, deine Meinung dazu ist anders, aber dafuer hammer ja solche Foren, gell ;). Wenn wir alle einer Meinung waeren gaebs auch keine Foren. Stimmts?


    Allerdings ist die Klage gg Briegel kein gutes Beispiel, denn DIE ist Demontage und eine Frechheit!!!


    Zur Zukunft des FCK gehoert auch, dass alle, die in dieser Zukunft mit und fuer den FCK arbeiten, wissen, dass ihnen auf die Finger geschaut wird. Und wenn sie Mist bauen, ist was los. Kann ja wohl nicht sein, dass so ein dahergelaufener Schweizer uns an der Nase rumfuehrt und ohne Kratzer in Lack davonkommt!!!

  • @wilde18:


    Wieviel Geld gab es denn von den Herren Friedrich, Wieschemann und Herzog, die verurteilt worden sind? Wir sollten uns nicht zu sehr darauf verlassen, bei einer möglichen Verurteilung an Geld zu kommen. Dann sollte man doch eher mit dem Finanzamt ruhig und sachlich sprechen, um möglicherweise an das Geld zu kommen.


    Das Verfahren um Briegel sollte auch nur als Beispiel für ein jahrelanges Verfahren dienen, dass zu keinem Abschluss kommt.


    Natürlich muss zukünftiges Personal wissen, dass man ihnen auf die Finger schaut. Nur schreckt man garantiert auch Personen ab, die dem Verein tatsächlich helfen wollen, ohne sich dabei persönlich bereichern oder dem Verein schaden zu wollen, wenn immer das Damoklesschwert "Klage" über der Tätigkeit schwebt. Das sollte aber doch Sache vom Aufsichtsrat sein, dafür trägt das Gremium doch seinen Namen. Schließlich hört man in 99 % der anderen Vereine keine derartigen Vorgänge.


    Jedem das Recht auf seine freie Meinungsäußerung, sonst wären wir nicht in diesem Forum. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von mika0903 ()

  • @mmaug66


    Vorab: Kannst Du mir vielleicht das Aktenzeichen des angesprochenen BFH-Urteils zukommen lassen?


    Ich bin kein Experte auf dem Gebiet der Lohnsteuer und noch weniger auf dem Gebiet des Steuerverfahrensrechts (das will ich auch für's Erste gar nicht werden, weil es wahrhaft spannendere Gebiete im Bereich der Steuern gibt). Ich kann mein Störgefühl also nur auf den Gesetzeswortlaut und die entsprechende einschlägige Kommentarliteratur gründen. Beides scheint mir aber momentan recht eindeutig zu sein. Dazu kommt noch die Aussage von Herrn Buchholz auf der JHV und die Pressemitteilung des FCK vor selbiger. Aus beidem ging hervor, dass der Vorstand des FCK in vollem Bewusstsein förmlich darum gebettelt hat, die Lohnsteuerschuld für die Spieler zu übernehmen.


    Wie kann so etwas sein? Die einzige für mich plausible Erklärung: Man wollte keine Abmachungen oder Absprachen brechen, die man mit den Spielern vereinbart hatte. Die betreffenden Verträge sind von beiden Parteien - FCK und Spieler - offensichtlich in dem Bewusstsein abgeschlossen worden, über die Zahlung von Persönlichkeitsrechten eben diese Lohnsteuer zu vermeiden. Mangels Kenntnis der genauen Gegebenheiten (Vertragsausgestaltung; Zahlungsflüsse etc.) kann ich nicht beurteilen, ob dies verdeckte Lohnzahlungen waren oder nicht. Das spielt aber auch keine Rolle, weil der FCK-Vorstand offenbar befürchtet hatte, dass alle derart geleisteten Zahlungen als verdeckte Lohnzahlungen zu qualifizieren sein werden.


    Nun frage ich mich aber: Warum ging der Verein nicht offen zu den Spielern und sagt: "Seht her, die Vertragskonstellation, die wir uns beide überlegt haben, hat nicht funktioniert. Also müssen wir gemeinsam die Suppe auslöffeln."? Ist das so abwegig? Immerhin hätte sich ja auch der Verein stur stellen können. Dann hätten die Spieler doch erst einmal kalte Füße kriegen müssen, weil das FA zuerst bei ihnen anklopfen muss. Dass diese Situation für die damals noch beim FCK tätigen Spieler nicht wirklich angenehm gewesen wäre, ist natürlich klar. Aber warum hält der Vorstand seine schützende Hand über die beiden Abzocker vor dem Herrn - Djorkaeff und West? Die beide nicht mehr beim FCK in Lohn und Brot standen...


    Nächste Frage: Warum hat man anschließend nicht versucht, sich das Geld von den Spielern wieder zu holen? Befürchtete man, dass zukünftig kein Spieler mehr beim FCK spielen möchte? Oder wollte man dann lieber gleich auf das Geld verzichten, weil man glaubte, dass der Abstieg sonst besiegelt wäre und der Schaden infolge dessen noch viel größer ausfallen würde?


    Eine weitere Frage: Jäggi hat sich - wie man hört - allein auf das Gutachten von PwC gestützt. Offensichtlich aber nicht nur Jäggi, sondern auch das FA, da es die verdeckten Lohnzahlungen ja (angeblich?) nicht selbst nachweisen konnte. Die Zahlungen an die Schweizer Gesellschaft aus dem Djorkaeff-Vertrag sollen doch mittlerweile nachweislich keine verdeckten Lohnzahlungen gewesen sein. Kann man dann nicht PwC in Haftung nehmen? Ich befürchte aber wohl nicht, weil ja letztlich Jäggi von sich aus auf die tatsächliche Verständigung gedrängt hat. Dies hat er wiederum auf Grundlage des PwC-Gutachtens gemacht. Also kann man ihm in diesem Punkt wohl nichts vorwerfen. Dann frage ich mich aber, ob PwC dem FCK-Vorstand nicht deutlich gemacht hat, dass man die Haftung nicht übernehmen müsse!?

    Einmal editiert, zuletzt von Perikles ()

  • @Perikles


    Das BHH-Urteil ist uralt, ich werds Dir raussuchen. Diese Nebenabreden, wie sie in dem Strafprozess gegen Friedrich angesprochen sind, die stellen eindeutig Arbeislohn der betreffenden Spieler dar, das ist unstriffig. Wenn allerdings der Verein bittet, in Haftung genommen zu werden, was anscheinend, wie Du schreibst auch so war, dann hat das Finanzamt nichts falsch gemacht. Wenn das allerdings so stimmt, dann stellt sich mir dann die Frage, wie die Steuerberechnung vorgenommen wurde. Ich befürchte und da könnte ich nun erst recht aus der Haut fahren, da wurde einie sogenannte Nettoberechnung durchgeführt, das heisst die Steuer, die verdoppelte sich quasi, weil die übernommene Steuer ja nochmals Arbeislohn darstellt. Das ist ja abenteuerlich, was die Herren -wenns so war- für eine Scheisse (entschuldige den Ausdruck) gemacht haben. Sag mal hatten denn die keinen Steuerberater?


    Ich bin Deiner Meinung. Die Herren Diorkaeff und West, auch Lincoln haben sich dem FCK gegenüber nicht so benommen, dass man sie im nachhinein hätte schützen müssen. Der West war ja so fies und hat es sogar abgelehnt als Zeuge zu erscheinen. Um für sich hinsichtlich eines Steuerstrafverfahrens Straffreiheit zu erlangen hat er sehr wohl Zeit und die Erlaubnis seines Trainers bekommen, beim Finanzamt Kaiserslautern Selbstanzeige zu erstatten. Es wäre von Seiten des Vereins absolut legitim gewesen, die Kohle von den betreffenden Steuerschuldnern (Spielern) zurückzuholen. Der Lincoln war auch so ein Stinkstiefel, der war danach bei Schalke, der West in Istanbul (glaube ich), da hätte man die Gehälter pfänden lassen können. Und Djordaeff hat Vermögen in Frankreich, da wäre auch was zu holen gewesen.


    Es ist schon traurig, wie unbedarft die Verantwortlichen des Vereins mit dem Geld umgegangen sind. Ich komme immer mehr zu der Vermutung, dass tatsächlich durch Unwissenheit oder Unfähigkeit der "eine oder andere" Euro zum Fenster hinausgeworfen wurde.

  • @mmaug66


    Vielen Dank im Voraus für die Suche nach dem BFH-Urteil!


    Was die Bitte des Vereins um Übernahme der Haftung anbelangt kann ich mich nur auf eine Kopie des Schreibens von PwC an das FA Kaiserslautern stützen, welches im Vorfeld der JHV von einer unbekannten Person im Internet veröffentlicht wurde. Dort heißt es: "Der jetzige Vorstand des FCK hat uns [PwC] mitgeteilt, dass aus Sicht des FCK eine Inanspruchnahme der Spieler nicht gewollt ist."


    Das klingt für mich recht eindeutig. Außerdem kann ich keine Anzeichen dafür erkennen, dass man sich das in der Folge anders überlegt hätte. Da stellt sich für mich eine weitere Frage, die ich mangels entsprechender juristischer Kenntnisse nicht beantworten kann: Hätte man nach der Tatsächlichen Verständigung dann nicht wenigstens die Spieler in Anspruch nehmen können - sozusagen aus dem Innenverhältnis heraus? (Juristen mögen mir verzeihen, falls die Fachbegriffe falsch sind) Oder hat man sich dieser Möglichkeit bereits durch die Tatsächliche Verständigung beraubt.


    Es würde mich nicht wundern, wenn die Nettoberechnung durchgeführt wurde. Wie sonst sollte man auf die ursprünglich geforderten 13 (?) Millionen Euro Lohnsteuer kommen? Wenn ich vereinfachend mit einem Spitzensteuersatz von 50 % rechne, wären das ja 26 Millionen Euro Lohnzahlungen... Aber wer weiß schon, wie viel insbesondere die Herren Djorkaeff, West & Co. so vereinnahmt haben.


    Ich bin mal gespannt, zu welchem Ergebnis die Ermittlungen - so sie denn überhaupt eingeleitet werden - kommen werden. Falsche Entscheidungen sind auch in der jüngeren Vergangenheit vom Vorstand zur Genüge getroffen worden, aber Inkompetenz reicht nunmal nicht aus, um für Untreue belangt zu werden. Das muss man schon sauber trennen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass der Verdacht der Untreue nicht zu halten sein wird. Das ändert für mich aber nichts daran, dass uns eine neue Vereinsführung gut zu Gesicht stehen würde...


  • Dann sollte man doch eher mit dem Finanzamt ruhig und sachlich sprechen, um möglicherweise an das Geld zu kommen.

    so nen kalauer zum feierabend ,ja was will man mehr :held:

  • du hast Recht . Mit dem FA reden gibts nicht. Die halten sich an die Bescheide. Die müsste man auf Fehler überprüfen um an die Kohle zu kommen. Der dicke Kurt (BECK) soll sich darum kümmern.

  • Jo vielleicht ne Chance wenn was von höchster Ebene käme. Aber ehrlich gesagt unsere Chancen stehen schlecht. Der Kurt Beck is ranghoher Politiker, also versuchen könnte ers. Aber macht er das? Weiss net....

  • Ob - die m. E. (zu) spät erfolgte - Anzeige sinnvoll ist oder nicht, mag dahingestellt bleiben. Nicht nachvollziehen
    kann ich, daß Mitglieder mit "Insiderwissen" es im Laufe der vergangenen Jahre - spätestens nach Rechtskraft
    des im Okt 2005 ergangenen Urteils des LG K´lautern, wo eine geringere Steuerschuld festgestellt wurde -
    nicht schriftliche Anträge zur JHV eingereicht und einen Mitgliederbeschluß erwirkt haben, durch den der Vor-
    stand - also auch H. Göbel - beauftragt wird, evtl. innerhalb einer bestimmten Frist (ggfs. zur Einhaltung der An-
    fechtungsfrist) vom FA die Rückzahlung der offensichtlich zuviel gezahlten (Lohn)Steuer zu fordern.
    Eine evtl. mögliche Unwirksamkeit dieser tatsächlichen Verständigung kann sich m. E. nur noch dann steuerlich
    auswirken, wenn die betr. Steuerfestsetzung noch aufgehoben oder geändert werden kann. Da mir die genauen
    Grundlagen für diese Festsetzung nicht bekannt sind, ist eine diesbezügliche Wertung nicht möglich.


    Es wäre die Frage zu prüfen, ob die Vereinbarung (=Vertrag??) mit dem FA gem.§ 313 BGB beendet werden kann,
    wenn ja, innerhalb welcher Frist?
    § 313 BGB:
    (1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und
    hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung
    vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller
    Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag
    nicht zugemutet werden kann.
    (2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als
    falsch herausstellen. (3) 1Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. 2An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.


    Soweit mir bekannt - durch den in DBB veröffentlichten Vermerk des FA - wurde bei der Besprechung zwischen Vertretern
    des FA und des FCK (H. Göbel sowie die H. Demmer u. Bettenburg von der PWC) am 5. 12. 02 u. a. festgehalten, daß
    "nach den derzeitigen bekannten Feststellungen den Spielern ein Zufluß der ins Ausland an die Domizil-Gesellschaften
    gezahlten Beträge (im Zusammenhang mit der Übertragung der Persönlichkeitsrechte, d. V.) nicht nachgewiesen werden
    kann". Weiter: "Der Zufluß der Sonderzahlungen an die Spieler D. und T. ist weiter unklar. Die Ergebnisse der staats-
    anwaltschaftlichen Ermittlungen bleibt abzuwarten". Mit Schreiben vom 2. 2. 02 teilt die PWC dem FA u. a. mit, daß bei
    ihr weiterhin Unsicherheiten dahingehend bestehen, ob die auf den Erwerb der Persönlichkeitsrechte geflossenen
    Zahlungen letztendlich den beiden Spielern zugeflossen sind.


    Ob danach noch weitere Feststellungen getroffen wurden bzw. es Gründe gegeben hat, die zum Erlaß des Haftungsbe-
    scheides geführt haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich vermute nicht, weil sie bei dem Verfahren vor dem LG K`lautern
    Einfluß genommen hätten und publik geworden wären.
    Völlig unverständlich bleibt mir allerdings, warum von Vereinsseite die Zahlung der (damals nicht nachgewiesenen und
    völlig überhöhten) Steuerschuld nicht mit einem Vorbehalt versehen worden ist. Gedanken sind zollfrei!