Koblenzer diffamieren den FCK

  • Dieser Text (Auszug) wollen die Koblenzer in sämtliche Vereinsforen verteilen:


    Nicht wenige vermuten, dass die DFL mit aller Macht versucht den ach so tollen FCK damit in der Bundesliga zuhalten und vor dem Aus zu bewahren. Jedoch hat dies, unserer Meinung mit Sport nichts mehr zutun! Die TuS hat die ganze Saison nicht ein einziges mal etwas mit dem Abstieg zutun gehabt und steht jetzt, nach den 8 Punkten Abzug und der unglücklichen Niederlage in Paderborn punkgleich mit dem FCK auf Rang 14 und steckt richtig tief im Abstiegskampf.


    Im Fussball sollte eigentlich immer noch die sportliche Leistung im Vordergrund stehen und der Fussball sollte nicht zum Spielzeug einiger Herren der DFL oder des DFB´s werden. Durch solche Spielereien dieser Herren, die mit aller Macht versuchen den FCK in der Liga zu halten, wird unser Sport kaputt gemacht!!



    Der FCK solte so langsam reagieren, denn hier wird der FCK bundesweit kaputt gemacht.

  • Der FCK sollte sich rechtlich informieren. Denn wenn es kommt wie es kommen könnte, d.h. Koblenz steigt ab und der FCK bleibt drin, dann Gute Nacht.


    Unterstellung von Bestechung ?


    Gläsner muss wissen was faul war an den nachgereichten Verträgen. Kuntz und Sasic wiederum müssen wissen dass der smarte Hermann was wissen muss. Gläsner hat sein Wissen an den FC Kaiserslautern weitergegebén, entgeltlic oder unentgeltlich. Der Rest ist bekannt. Um Gläsner dafür eine öffentlichkeitswirksame Bühne zu gebene die die Vorwürfe gegen die TuS erhärten lässt man ihn auf dem steuergeldsubventionierten Betze schnell mal einige Interviews geben. Die DFL spielt natürlich mit weil es ihr in den Kram passt. Die Punktestrafe war vom Zeitpunkt und der Höhe her genauso bemessen dass es für die TuS den (wahrscheinlichen) Todesstoß bedeutet. Die italienischen Verhältnisse sind gar nichts dagegen.
    Theorie oder Wirklichkeit?


    Quelle: Koblenz-Form

  • was mich stört ist immer die rede dass unser verein von steuern subventioniert wird......das sind sportfördergelder die jedem verein zustehen. ausserdem hat der FCK genug steuern bezahlt in seiner vereinsgeschichte und wir wissen ja auch alle dass der fck in millionenhöhe zu viel steuern bezahlt hat. also wenn wir zuschüsse von land bekommen ist das sowieso unser eigenes.

  • Der werte Herr Loos glaubt doch nicht ,dass man sich hier jetzt einfach so raureden kann. Vorallem der Satz, "und ausgerechnet am Freitag wurden die Partien
    von Koblenz , Aue und Lautern zusammengelegt". Weiss dieser Hirnprinz, dass die Partien schon länger feststanden ?

  • spontan würden mir folgende Normen aus unserem Strafgesetzbuch einfallen, allerdings weiß ich nicht, ob die durchsetzbar wären oder ob die Meinung der Koblenzer nicht noch unter die Meinungsfreiheit unseres Grundgesetzes fallen:



    § 186 StGB Üble Nachrede




    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    § 187 StGB Verleumdung




    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  • ich kann ja verstehen das die übelst sauer sind.. aber was können wir dafür wenn bei denen mist gebaut wird...das is echt hammerhart.

  • @maxsz:


    Die Meinungsfreiheit in Deutschland endet dort, wo unter anderem die von dir zitierten §§ eingreifen. Beide Rechtsnormen wären je nach Sachlage erfüllt. Fraglich ist ob mit dem "anderen" auch eine juristische Person gemeint sein kann,

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