ZitatAlles anzeigenFUSSBALL: Staatsanwaltschaft lehnt Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Ex- FCK-Bosse ab
KAISERSLAUTERN (dür). Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat die Anzeigen wegen Untreue von zwei FCK-Mitgliedern gegen den früheren FCK-Vorstandsvorsitzenden René C. Jäggi und Geschäftsführer Erwin Göbel bearbeitet und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt.
Nach den Worten von Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann gibt es keine Anhaltspunkte, dass eine strafbare Handlung begangen wurde.
Jäggi und Göbel wurden wie berichtet von zwei Vereinsmitgliedern wegen Untreue angezeigt. Der Vorwurf lautete, sie hätten im Jahr 2003 eine zu hohe Steuernachzahlung des Finanzamtes Kaiserslautern akzeptiert und dadurch das Vermögen des Vereins geschädigt. Bei der damaligen tatsächlichen Verständigung des FCK mit dem Fiskus zahlte der Verein 8,95 Millionen Euro, ursprünglich waren rund 13 Millionen Euro im Gespräch gewesen. Im späteren Strafverfahren gegen die früheren FCK-Führungskräfte Robert Wieschemann, Jürgen Friedrich und Gerhard Herzog hatte das Gericht eine Steuerhinterziehung von rund einer Million Euro festgestellt.
Lißmann erklärte, der Vorwurf in der Anzeige sei nicht haltbar. Entscheidend sei die Tatsachenlage zum Zeitpunkt der tatsächlichen Verständigung gewesen. Es habe der Verdacht bestanden, dass illegale Zahlungen an Spieler erfolgt waren, die Staatsanwaltschaft Zweibrücken habe Anklage erhoben, das Landgericht Kaiserslautern einen Eröffnungsbeschluss für ein Strafverfahren gefasst. Der FCK habe Planungssicherheit haben müssen, von daher sei es zu einer tatsächlichen Verständigung gekommen, das sei nach dem damaligen Wissensstand korrekt gewesen.weiterlesen...
WEHNERO
Quelle: RON / http://www.fanini.de
Verlag: DIE RHEINPFALZ
Publikation: Ludwigshafener Rundschau
Ausgabe: Nr.128
Datum: Mittwoch, den 04. Juni 2008