Mathias "Matze" Abel (23.11.2014 - 03.12.2017 als Aufsichtsratsmitglied / 07/2008 - 06/2013 als Spieler)

  • dito.


    Falls jemand Zeit und Lust hat, kann er ja mal den entsprechenden Paragrafen aus der DFL-Spielordnung rauskopieren und hier reinstellen.

    schin dabei :bier:


    und zu der sache mit trapp: war es vielleicht so dass er bei der ersten auf der bank saß und dann in der 2ten gespielt hat nachdem das spiel von der 1.ten war ?

  • Falls jemand Zeit und Lust hat, kann er ja mal den entsprechenden Paragrafen aus der DFL-Spielordnung rauskopieren und hier reinstellen.

    Ich find ihn nicht. ?(
    @RC 63-ja hat er


    Ich glaub die einzigen Beschränkungen sind,das ne bestimmte Anzahl an Spielern n bestimmtes Alter haben müssen und das Herkunftsland spielt auch ne Rolle bei der Spielberechtigung(alles aus der EU???)Darum is Huse ja damals auch zu uns gekommen.

  • § 11
    Spielberechtigung von Spielern in anderen Mannschaften des Vereins
    nach dem Einsatz in einer Lizenzspieler-Mannschaft
    1. Amateure oder Vertragsspieler eines Vereins dürfen in Lizenzspieler-Mannschaften
    eingesetzt werden (§ 53 Nr. 3. der DFB-Spielordnung).
    2. Stammspieler einer Lizenzspieler-Mannschaft sind für eine andere Mannschaft
    ihres Vereins mit Aufstiegsrecht nicht spielberechtigt, es sei denn,
    sie sind in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen der Lizenzspieler-
    Mannschaft (Meisterschaft und Pokal) nicht zum Einsatz gekommen, obwohl
    sie für einen Einsatz spielberechtigt gewesen wären. Stammspieler
    ist, wer nach dem fünften Meisterschaftsspiel der Lizenzspieler-Mannschaft
    zum jeweiligen Zeitpunkt in mehr als der Hälfte der bis dahin ausgetragenen
    Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) der Lizenzspieler-Mannschaft
    seines Vereins eingesetzt worden ist, unabhängig von der Dauer des
    Einsatzes.
    Hat der Spieler seine Stammspielereigenschaft dadurch verloren, dass er
    in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen seiner Lizenzspieler-Mannschaft
    nicht zum Einsatz gekommen ist, so zählen für die Feststellung, ob
    er erneut Stammspieler wurde, nur die ab diesem Zeitpunkt ausgetragenen
    Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) der Lizenzspieler-Mannschaft
    seines Vereins.
    3. Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Lizenzspieler-Mannschaft
    sind Spieler des Vereins, auch wenn sie nicht Stammspieler der Lizenz-
    spieler-Mannschaft sind, für das nächste Pflichtspiel der Zweiten Mannschaft
    von Lizenzvereinen und alle anderen Mannschaften ihres Vereins mit
    Aufstiegsrecht, längstens für zehn Tage, nicht spielberechtigt.

    4. Die Einschränkung gemäß Nr. 2. gilt für Spieler der Lizenzvereine und
    Tochtergesellschaften, deren Zweite Mannschaft in den Spielklassen 3. Liga,
    Regionalliga oder in der 5. Spielklassenebene spielt, ausschließlich für die
    letzten vier Spieltage sowie nachfolgende Entscheidungsspiele der jeweils
    betreffenden Spielklasse und Pokalspiele in diesem Zeitraum. Dabei wird
    die Stammspielereigenschaft nach dem fünftletzten Spieltag festgestellt
    und gilt dann unverändert und unabhängig von weiteren Spieleinsätzen im
    Lizenzbereich für diesen Zeitraum.
    Die Einschränkung gemäß Nr. 3. gilt ausschließlich für Spieler der Lizenzvereine
    oder Tochtergesellschaften in den Spielklassen unterhalb der 5. Spielklassenebene.
    In den Spielklassen unterhalb der 5. Spielklassenebene gelten die Einschränkungen
    gemäß Nrn. 2. und 3. nicht für Spieler, die mit Beginn des
    Spieljahres am 1.7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    5. Eine Sperrstrafe ist vorab zu verbüßen.
    6. Diese Vorschrift gilt nur für die jeweilige Saison.


    glaubt ihr mir jetzt :deal:

    :schild:

    2 Mal editiert, zuletzt von betzebu ()

  • Wer suchet der findet. :geschockt:


  • ndem er freitags für die 1te mannschaft spielt und am montag für die 2te gespielt hätte , den ein spieltag geht immer von freitag bis montag , nur an einem spieltag für 2 mannschaften zu spielen ist nicht erlaubt !

    Der Adriano Grimaldi hat am letzten Samstag für die Profis von Mainz und vorgestern auch ne HZ für die II.der Mainzer gespielt.Irgendwas stimmt also bei deiner These nicht. ;) Das was da du da kopiert hast,gilt für Mannschaften mit Aufstiegsrecht.


    Was ich damit sagen will ist das es da wohl in der Anzahl der Spiele pro Spieltag keine Beschränkung gibt,sondern die Spielberechtigung für die II.Mannschaft nur von den persönlichen Umständen des Betroffenen abhängt.

  • Die Einschränkung gemäß Nr. 3. gilt ausschließlich für Spieler der Lizenzvereine
    oder Tochtergesellschaften in den Spielklassen unterhalb der 5. Spielklassenebene.


    betzebu, du musst dein Zitat auch fertig lesen...


    der Paragraf ist schon richtig anfield, FCK II ist aufstiegsberechtigt in die dritte Liga.


    Und da die Einschränkung in Nr. 2 nach meinem Dafürhalten nur in den letzten vier Saisonspielen greift, gibt es eigentlich gar keine Einschränkungen.

    Einmal editiert, zuletzt von FCK-Quaterback ()

  • Um Mathias Abel ist es ganz schön ruhig derzeit. Mal ist er im Kader (am letzten Freitag mal wieder nicht), mal spielt er bei den Amas.


    Scheint schwer zu sein, ranzukommen (wobei man natürlich auch sagen muss, dass uns derzeit fast alle Spieler zur Verfügung stehen).


    Ich wünsche weiterhin alles Gute !