Beiträge von Wombel2603

    Gegenwärtig werden Bengalische Feuer meist in Form von Fackeln (Bengalfackel) – z. T. in Kombination mit Rauchsätzen – im Barockfeuerwerk, für Lichterbilder, in Fußballstadien, in Skisprungstadien, bei Freiluftkonzerten, oder auch als (See-)Notsignal verwendet.

    Die Verwendung dieser Fackeln kann gefährlich sein, da in ihnen u.a. Magnesium verbrannt wird und dabei eine Flamme mit einer Temperatur zwischen 1600 °C und 2500 °C entsteht. Verbrennungen können sogar dann hervorgerufen werden, wenn ein direkter Kontakt mit dem Feuer gar nicht zustande kommt. Ein Löschen dieser pyrotechnischen Feuer ist während der Abbrenndauer nicht möglich. Die Reste des ausgebrannten Behälters sind noch lange Zeit so heiß, dass sie auch bei kurzer Berührung erhebliche Verbrennungen verursachen können. Die Fackeln entwickeln meist viel Rauch; das Einatmen des Rauchs sollte aus Gesundheitsgründen vermieden werden.

    Rechtslage in Deutschland

    Theoretisch ist das Abbrennen von bengalischen Feuern in Deutschland nach dem Sprengstoffrecht erlaubt, allerdings nur, wenn es sich dabei um einen zugelassenen Feuerwerkskörper mit BAM-Nummer handelt und der Anzündende über die vorgeschriebene Berechtigung verfügt. Zugelassene Feuerwerkskörper sind in verschiedenen Klassen eingeteilt; dadurch wird u. a. bestimmt, ob eine Abgabe an Privatpersonen erlaubt ist und ob eine ganzjährige oder nur eine eingeschränkte Benutzung (z. B. zu Silvester) gestattet ist. Fast immer ist in Sportstadien die Verwendung von bengalischen Feuern durch die Stadionordnung und / oder die Versammlungsstättenverordnung (z. B. Verbot in Bayern durch VStättV §35 (2)) untersagt. Wer bei Bundesligaspielen bengalische Feuer ins Stadion schmuggelt oder entzündet, dem droht deshalb bundesweites Stadionverbot. Die in Stadien verwendeten Bengalos sind meist Importe ohne BAM-Kennzeichnung und dürfen demnach in Deutschland nicht abgebrannt werden. Selbst berechtigte Pyrotechniker dürfen Artikel ohne BAM-Kennzeichnung nur in Ausnahmefällen verwenden. Der Import von Feuerwerkskörpern aller Art durch Privatpersonen ist in Deutschland seit 2005 eine Straftat.


    Quelle Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Bengalisches_Feuer



    Also alleine aus diesen Gründen finde ich es schon voll kacke dass solche Dinger immer wieder von den "Helden der Kurve" gezündet werden :karte: :grummel: :karte:



    Also wenn es diese Ergebnisse als Festvertrag gäb dann würde ich den ohne zu überlegen unterschreiben :feuer: :party: :feuer: