"Darf ich einen befristeten Arbeitsvertrag einfach kündigen?
Rechtsgrundlage für befristete Arbeitsverträge bildet das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Dieser Gesetzestext besagt im § 15 Absatz 3, dass befristete Verträge sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden dürfen. Damit soll der Arbeitnehmer geschützt werden, der durch die Befristung schon beeinträchtigt ist.
Ausnahmen müssen im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt sein! Sofern vertraglich das ordentliche Kündigungsrecht festgehalten ist, es aber keine Regelungen zu den Kündigungsfristen gibt, gelten die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen"
Das ist das was man im Netz dazu findet.. Ich habs mal gelernt und auch mal erklärt bekommen in nem Seminar.. ich wüsste nichts anderes.. Dadurch das das Ende ja vertraglich festgelegt ist, müssen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber planen können.. deshalb ist ein befristeter Vertrag eigentlich sicher (es sei denn es gibt Gründe für eine fristlose/außergewöhnliche Kündigung wie z.B. Diebstahl o.ä.)