Er macht sich hier wegen Unterschlagung strafbar, da die aber subsidiär hinter der Nötigung zurücktritt, wird sie nicht erwähnt.
1. D.h., dass die Unterschlagung (denn der Schal ist ja nicht mehr im Eigentum des ursprünglichen Eigentümers) anerkannt, aber nicht bestraft wird?
2. Und wie wird der zu Schaden gekommene Ex-Schal-Eigentümer entschädigt?
3. Für mich ist noch die Passage interessant, dass die Beleidigung auf dem Schal nur auf Mannschafts- oder Vereinsmitglieder zutreffen kann. Das macht insofern Sinn, weil sie Teil der enstprechenden juristischen Person sind. Richtig? D.h., dass dieser Punkt auf mich als Mitglied anwendbar wäre? Wenn mir jemand einen Anti-FCK-Schal ins Gesicht hält, kann ich juristisch reagieren? Interessante Option!