Beiträge von 3er

    Er hat alles gegeben als er reinkam und gekämpft und so soll das auch sein.klar hätte er 1-2 schiessen können/müssen aber da hat noch etwas das Glück gefehlt. So bietet man sich aber trotz alledem beim Trainer an mit Kampf und Wille! Gut gemacht! Weiter so!

    Kommt darauf an ob so was von öffentlichem interesse ist, und da er jmd ist der in der öffentlichkeit steht und ein vorbild sein sollte, könnte ich mir schon vorstellen das es hier zu einer Strafe kommt!

    Das is cool hier sind Leute die wollen anscheinend als Mitglied eines Vereins das "Rundum Sorglos Paket"... der Mitgliedsbeitrag dient zur Unterstützung des Vereins um den Vereinsbetrieb zu Unterstützen, selbst jeder kleine Dorfverein erhebt Mitgliedsbeiträge...also ich für mich verlange als Gegenleistung für meinen Mitgliedsbeitrag nur das dieser im Verein mit Bedacht eingesetzt wird um den Verein Mittelfristig wieder in Liga 1 zu bringen. Ob ich 4,78€ Rabatt auf irgendwas im Fanshop bekomme oder ein Heftchen is mir egal! Das is nicht Sinn und Zweck des 1. FC Kaiserslautern e.v.


    Jedes Mitglied sollte eine Satzung haben. Lest die euch mal durch was der Vereinszweck ist! Bestimmt nicht das Umsetzen von Fanartikeln mit 10% Rabatt für MItglieder und ein Heftchen!



    edit....


    Hier der Auszug aus der Satzung.,


    Wer damit nicht einverstanden ist kann austreten...



    Art. 2 - Zweck und Aufgaben des Vereins


    (1) Zweck und Aufgabe des Vereins ist die sportliche Ertüchtigung seiner Mitglieder, insbesondere der heranwachsenden Jugend und die planmäßige Pflege und Förderung aller Arten der Leibesübungen. Der Verein unterstützt andere öffentliche Organe und Einrichtungen, die ebenfalls der Leibeserziehung dienen. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke zugunsten der Allgemeinheit im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke” in der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

    (2) Der Verein ist politisch und weltanschaulich neutral.


    (3) Alle Vereinsämter können, soweit diese Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, ehrenamtlich oder hauptamtlich wahrgenommen werden. Hauptamtliche Vorstände dürfen keine weiteren Tätigkeiten (Nebentätigkeiten) ausführen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates


    (4) Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


    (5) Der Verein kann die Lizenzspieler-, Amateur-, A- und B-Junioren- Mannschaften der Fußball-Abteilung in eine Tochtergesellschaft „1. FC Kaiserslautern Fußball Aktiengesellschaft” ausgliedern. Der Verein ist mehrheitlich an der „1. FC Kaiserslautern Fußball Aktiengesellschaft” beteiligt und muss in der Haupt- oder Gesellschafter- Versammlung über mehr als 50 Prozent der Stimmrechte verfügen.


    (6) Alle gewerblichen Schutzrechte im Zusammenhang mit dem Namen und dem Logo des 1. FC Kaiserslautern e.V. verbleiben dem Verein. Der Verein kann seinen Tochtergesellschaften Lizenzen zur Nutzung der gewerblichen Schutzrechte erteilen.


    (7) Jede beabsichtigte rechtsgeschäftliche Verfügung, insbesondere eine Veräußerung oder Verpfändung oder sonstige Belastung der vom Verein gehaltenen Aktien an der „1. FC Kaiserslautern Fußball Aktiengesellschaft” ist von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen zu genehmigen.

    Wieder mal ein Gästeblock der lieblos in die Ecke geklatscht wurde zudem noch mit sichtbehinderung im linken Bereich....sonst schönes Stadion