Eher macht Lakic nen Hattrick und Springt Saltos.
Edith: Ich hätte den Schäfer gern ...
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ZitatAlles anzeigenNamensführung von Vertriebenen/Spätaussiedlern nach § 94 Bundesvertriebenengesetz
(BVFG)
Durch das Aufnahmeverfahren in der Bundesrepublik Deutschland ändert sich der bis dahin geführte
Name bzw. die ausländische Schreibweise des Namens nicht. Er kann jedoch für die Zukunft durch
Erklärung beim Standesamt an deutsche Namensformen angepasst werden.
• Ablegen von Vatersnamen
Der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt und nicht als weiterer Vorname
anzusehen ist, kann abgelegt werden.
• Annahme der ursprünglichen Form des Familiennamens
Der Geburtsname oder Familienname mit weiblicher Endung kann in seiner ursprünglichen
bzw. männlichen Form angenommen werden.
• Bestimmung der deutschen Form des Familiennamens
Stimmt die Schreibweise des Familiennamens nicht mit der deutschen Aussprache überein
(zum Beispiel Ekstejn), kann die deutschsprachige Form bestimmt werden (zum Beispiel
Eckstein). Die Änderung eines Familiennamens, der gleichzeitig auch Ehename ist, kann nur
gemeinsam von den Ehegatten erklärt werden.
• Übersetzung des Familiennamens
Wenn die Übersetzung des Familiennamens einen im deutschen Sprachraum in Betracht
kommenden Familiennamen ergibt, kann dieser angenommen werden
(Voraussetzung: Bestätigung eines gerichtlich vereidigten Übersetzers).
• Annahme der deutschsprachigen Form eines Vornamens
Gibt es für einen Vornamen (zum Beispiel Vladimir) eine deutschsprachige Form (zum
Beispiel Waldemar), so kann diese angenommen werden. Gibt es für einen Vornamen keine
deutschsprachige Form, so kann ein neuer Vorname bestimmt werden.
• Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens nach deutschem Recht
Wenn als Ehename der russische Name des Mannes geführt wird und die Ehegatten aber
lieber den deutschen Geburtsnamen der Frau als gemeinsamen Familiennamen führen
möchten, so kann der Ehename nach deutschem Recht neu bestimmt werden.
Rechtliche Wirkung
Die Namenserklärung ist verbindlich und kann nicht mehr geändert werden. Sie entfaltet Wirkung für
und gegen alle. Die Erklärung wird wirksam, wenn sie den vorgegebenen Erfordernissen entspricht
und dem zuständigen Standesamt zugeht. Der zur Entgegennahme zuständige Standesbeamte stellt
eine Bescheinigung über die wirksame Namensänderung aus und informiert gleichzeitig die
Meldebehörde. Eine Namenserklärung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam!
Erforderliche Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass*
• Registrierschein und Aufnahmebescheid*
• Vertriebenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung*
• Geburtsurkunde im Original*, gegebenenfalls mit Übersetzung in die deutsche Sprache
• gegebenenfalls Heiratsurkunde im Original mit eventueller Übersetzung in die deutsche
Sprache
• gegebenenfalls beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (bisheriges Familienbuch), falls auf
Antrag angelegt
• gegebenenfalls Nachweis über bereits erfolgte Namensänderungen.
Unterlagen mit * sind zwingend vorzulegen. Welche weiteren Dokumente im Einzelfall erforderlich
sind, erfahren Sie bei Ihrem Standesamt.
Allgemeines zur Namenserklärung
Wer volljährig und geschäftsfähig ist, kann seinen Willen zur Namensänderung nur persönlich
erklären. Eine Erklärung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig!
Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur der gesetzliche Vertreter
die Erklärung abgeben. Ab dem fünften Lebensjahr muss ein Kind in diese Änderung seines Namens
einwilligen.
Kinder zwischen dem 14. und dem 18. Lebensjahr können diese Erklärung nur selbst abgeben. Sie
bedürfen hierzu der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Die Erklärungen sind gebührenfrei.
Anlegung eines Eheregisters auf Antrag
Wer verheiratet ist oder war, kann für die im Ausland geschlossene Ehe beim Standesamt des
Wohnorts die Anlegung eines Eheregisters beantragen (gebührenpflichtig). Damit kann die
Eheschließung und die Namensführung jederzeit mittels einer deutschen Personenstandsurkunde
nachgewiesen werden.
Soviel dazu. Keiner kann einfach so einen komplett neuen Namen wählen. Aber hauptsache halbwissen wieder verbreitet, gell.
Du kennst aber shcon den Unterschied zwischen Vor- und Nachnamen?
Ein Becker heisst auch in Russland Becker.
Normalerweise bekommt keiner einen komplett neuen Namen und Übersetzt wird da auch nicht viel, höchstens die Schrift. Würd ja auch etwas blöd im Pass aussehn, so lauter Kyrilische Buchstaben
Kenne jedenfalls keinen solchen Fall. Höchstens, wenn bei nem Ehepaar, der eine einen "Russischen" Nachnamen hat und der andere den Deutschen, dann wird der Deutsche meist auch genommen.
Das is echt nur noch zum kotzen alles. Bei mir hat sich die Mannschaft innerhalb von 2 Wochen jeglichen Kredit verspielt. Man kann verlieren aber nicht so.
Ein Armutszeugnis nach dem andern und jeder guckt schon wo er nächste Saison evtl. unterkommen könnt um mehr Kohle zu scheffeln. Geldgeile Säcke.
Tjo da bleibt euch wohl eure "Über Duisburg fahrn wir nach Berlin" im Hals stecken wa.
Aufgewacht, mehr nicht.
Danke Herr Sippel, für eine erneut grandiose Leistung. Er hat das Spiel mal wieder fast allein entschieden, daher hab ich ihn ganz klar zum Mann des Tages gewählt. Jawoll, so geht das. Der Junge weiss, wie mans macht.
Achja, der rest war auch scheisse und das Kirchbashing ist echt erbärmlich.
Viel schlechter geht ja kaum, daher bin ich optimistisch.
Er hat gestern 2 Minuten in der CL gespielt.
Somit hat er CL-Erfahrung und zu gut für jede Mannschaft, die nicht daran Teilnimmt