Weil das in der Satzung steht.
unsere satzung interpretiert ein user von tm so:
Zitatder aufsichtsrat entscheidet, ob ein vorstandsmitglied seine aufgaben haupt- oder ehrenamtlich wahrnimmt. und hauptamtliche vorstände erhalten eine Vergütung.
es steht aber nichts darüber drin, dass mind. ein mitglied hauptamtlich sein muss. entsprechend kann man den verein auch mit mind. 2 ehrenamtlichen vorständen führen.