Zuerst möchte ich mich für die harsche Antwort entschuldigen. Aber manchmal....
Hier hat die RHEINPFALZ die Auflagen vermeldet:
ZitatDer 1. FC Kaiserslautern hat von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) die Lizenz für die Saison 2014/15 ohne Bedingungen erhalten – für Bundesliga und Zweite Liga. Die DFL bescheinigt dem FCK wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Wie jeder Erst- und Zweitligist mit wiederholt negativem Eigenkapital ist der FCK aber von der DFL angehalten, für die Zeit bis Ende dieses Kalenderjahres einen Gewinn nachzuweisen.
Quelle:
http://www.rheinpfalz.de/sport…z-ohne-auflagen-erhalten/
Der Verein ist angehalten bedeutet nichts anderes, dass er eine Auflage erfüllen muss.
ZitatIn diesem Zuge kann die DFL Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Eine Bedingungserfüllung bedeutet: Der Club erhält die Spielberechtigung erst, wenn bestimmte Vorgaben zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Saison fristgerecht nachgewiesen worden sind. Im Gegensatz dazu wird bei Auflagen festgelegt, welche Vorgaben nach erhaltener Spielberechtigung während der Saison einzuhalten sind.
Quelle:
http://www.bundesliga.de/de/df…-erste-entscheidungen.php
Im übrigen ist die Linzensierung nur der Nachweis, dass man davon ausgeht, dass ein Verein liquide bleibt. Es ist kein Nachweis, dass man gut gewirtschaftet hat.
ZitatAlles anzeigen27
Stand:
06.12.2013
§ 8a
Finanzielle Kriterien II
(Bestätigung der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit während der Spielzeit)
1.
Während einer Spielzeit muss ein Lizenznehmer seine wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit bestätigen.
Quelle:
http://www.bundesliga.de/media…%202013-12-06%20Stand.pdf