Nun ja .. ein Gutachten so wie ich es bislang kennengelernt habe, trägt alle Informationen zu einem Vorgang/Vorfall zusammen, wertet diese aus und kommt dann zu einer Schlussfolgerung. In der Regel wird das auch genau dokumentiert, sodass das sich im Grunde jeder davon überzeugen kann, wie es zur Schlussfolgerung kommt.
Bei einer juristischen Stellungnahme sehe ich das Problem darin, dass hier im Wesentlichen nur die Schlussfolgerung präsentiert und dabei eben herausgearbeitet wird, ob es rechtlich relevante Ansatzpunkte gibt.
Im Kern bzw. im Wesentlichen dürften sich die beiden Varianten gleichen, den markanten Unterschied sehe ich daher mehr in der Nachvollziehbarkeit (gerade für Dritte).