man kann von den leuten doch nicht verlangen,dass sie diese strecke auf sich nehmen,nur um ein kreuzchen zu machen.
Die Satzung sieht es nicht vor, ergo "verlangt" es der FCK von seinen Mitgliedern; und das nicht erst seitdem die AO bestimmt ist bzw. die aktuelle Satzung zuletz überarbeitet wurde, das dürfte meines Wissens nahezu von Beginn an so gewesen sein.
Außerdem würde Briefwahl auch der Beschlussfähigung der Versammlung entgegenstehen. Eine Auszählung der per Briefwahl abgegbenen Stimmen vor Stimmabgabe auf der Versammlung wäre tabu - andernfalls man die Versammlung bei Kenntnis des Ergebnisses beeinflussen könnte und je nach Interessen wohl auch würde. Nach Stimmabgabe auf der Versammlung wäre das Endergebnis mangels Auszählung der Stimmen per Briefwahl nicht bekannt und die Versammlung insoweit nicht beschlussfähig. Die Satzung besagt, dass die Versammlung beschlussfähig ist und je nach Versammlungsart mit einfacher oder 2/3 Mehrheit beschließen kann. Im Falle der Außgliederung benötigt diese gar 75% der Stimmen.