Nun ich denke das ist schon klar geregelt. So wie eine Sperre im Pokal nur dort gilt, gilt das auch für den Ligabetrieb. Bei einer Roten Karte im Freundschaftsspiel gilt die Sperre also zunächst nur für solche Spiele. Je nach Schwere des Vergehens kann der Verband die Sperre aber auch auf andere Bereich erweitern. Beispiel: Wenn ein Spieler durch ein überaus brutales, ja fast vorsätzliches Foulspiel oder eine sehr heftige verbale Entgleisung vom Platz gestellt wird, so macht es durchaus Sinn, ihn dafür auch im Ligabetrieb zu sperren, da an sonsten die Wirkung der Sperre nicht spürbar ist.
Ich denke das dürfte so auch auf Nationalmannschaftsebene sein. Sperren sind grundsätzlich wettbewerbsbezogen, können aber ausgeweitet werden.