Grundsätzlich halte ich den Anspruch des Vereins für richtig, da die Vergabe einer Dauerkarte neben der finanziell abgesicherten Einnahme eben auch die dauerhafte Vergabe eines (Sitz-)Platzes im Stadion an einen Besucher darstellt. Allerdings ist es eine rechtliche Frage, ob mit der Vergabe eines Tickets - hier also der Dauerkarte - eine Anwesenheitspflicht eingefordert werden kann. Die Ticket-AGB (gerade gelesen) geben das meiner Ansicht nach gar nicht her. Ich bin mir auch nicht sicher, ob eine Anwesenheitspflicht rechtlich haltbar ist, denn zur Zeit ist es so, dass mit dem Erwerb des Tickets - und somit auch einer Dauerkarte - lediglich das Recht zum Eintritt (nebst entsprechendem Platz) in die Allianz-Arena erwirbt. Ob und wie weit dieses Recht vom Inhaber des Tickets genutzt wird, steht diesem frei und unterliegt zumindest keiner gesetzlichen Einschränkung. Bevor es also zu einer rechtlich anderen Sichtweise kommen kann, müssen die (Ticket-)AGB erstmal geändert werden. Sodann wäre ein solches vielleicht sogar begrüßenswertes Vorgehen machbar.
Allerdings frage ich mich schon auch, wie man dann mit "unverschuldetem" Fernbleiben umgehen wird, denn durch längere Krankheit oder dank den in die länge gezogenen Spieltagen kann es für einen arbeitstätigen Menschen durchaus schwierig werden, einer entsprechenden Anwesenheitspflich nachzukommen. Es ist wohl davon auszugehen, dass sich jemand eine Dauerkarte nur dann holen wird, wenn er sie größtmöglich nutzen kann und dennoch wird es auch hier zu Grenzfällen kommen.