Grundsätzlich spielberechtigt sind die zu Beginn einer Qualifikation nicht älter als 21 Jahre alten Spieler. Für die Qualifikation zur U21-EM 2013 waren alle Spieler spielberechtigt, die am bzw. nach dem 01.01.1990 geboren wurden.
Zitat
XI Spielberechtigung
Artikel 17
Alter
Spieler sind in der UEFA -U21-Europameisterschaft 2011-13 nur spielberechtigt, wenn sie am oder nach dem 1. Januar 1990 geboren wurden. Spieler, die bei Beginn des Wettbewerbs spielberechtigt sind, bleiben es bis zu dessen Abschluss. Die Landesverbände sind für die strikte Einhaltung dieser Bestimmung verantwortlich.
Im weiteren Verlauf sind natürlich nur die 18 (von 23) Spieler spielberechtigt, die vom jeweiligen Landesverband für das jeweilige Qualifikationsspiel gemeldet wurden. Für die Endrunde können bis zu 40 spieler vorausgewählt werden, hiervon sind dann nur 23 für die Endrunde spielberechtigt und nur 18 können für das jeweiilge Endrundenspiel nominiert werden.
Analog zum Vorgenannten gilt für die EM-Qualifikation zur U21-EM 2015 folgendes:
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XII Spielberechtigung
Artikel 18
Alter
Spieler sind in der UEFA-U21-Europameisterschaft 2013-15 nur spielberechtigt, wenn sie am oder nach dem 1. Januar 1992 geboren wurden. Die Verbände sind für die strikte Einhaltung dieser Bestimmung verantwortlich.
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Quelle: uefa.com
Für Zoller bedeutet das leider, dass er gerade nicht mehr spielberechtigt ist, da er am 26.06.1991 geboren wurde und damit zu Beginn des Qualifikationswettbewerbs bereits zu alt ist. Für das vorhergehende Turnier war er zwar grundsätzlich spielberechtigt, hatte aber u.a. folgende Konkurrenz: André Schürrle, Pierre-Michel Lasogga, Maximilian Beister, Shawn Parker, Alexander Esswein, Daniel Ginczek, Sebastian Polter, Peniel Mlapa, Richard Sukuta-Pasu, Marco Terrazzino. Selbst wenn man einen Schürrle ausklammert, bleiben mit Lasogga, Beister und Esswein "gestandene" Juniorennationalspieler übrig, die zu den jeweiligen Zeitpunkten über mehr Erfahrung auf einem höheren Level als 3. Liga bzw. Regionalliga verfügten.